STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10242 Thema: Behinderung journalistischer Tätigkeit während des G20 -Gipfels in Hamburg — „schwarze Liste" und andere Formen der Behinderung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Unter der Überschrift ‚Datenschützer entsetzt über ‚schwarze Liste' mit Journalisten' ist auf www.zeit.de zu lesen: ,Während des G20 -Gipfels hatten Journalisten zu einigen abgesperrten Bereichen in der Hamburger Innenstadt sowie zum Pressezentrum eigentlich problemlos Zugang. Doch am vergangenen Samstag änderte die für die Akkreditierung verantwortliche Bundesregierung das Prozedere für einen Teil der Pressevertreter, wie unter anderem der Journalist Martin Kaul von der ,tageszeitung` beobachten konnte. Polizisten begannen während des laufenden Gipfels, Medienvertreter an verschiedenen Zugangspunkten zu kontrollieren. Arnd Henze vom ARD- Hauptstadtstudio berichtete von Beamten, die eine zweiseitige Liste mit 32 Namen von Journalisten in der Hand hielten — mehrfach kopiert. Den Polizisten sei klar gewesen, dass es sich um eine Art ‚schwarze Liste' gehandelt habe, denen die Akkreditierung für den Gipfel entzogen werden sollte: ,Da möchten Sie nicht draufstehen', zitiert Henze eine junge Beamtin. Insgesamt sei 32 von 5101 Journalisten die bereits erteilte Akkreditierung zum G20 -Gipfel vergangene Woche wegen Sicherheitsbedenken nachträglich entzogen worden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Diese Bedenken resultierten ihm zufolge ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden. Das Bundespresseamt habe daher auf Anraten und in Absprache mit dem Bundeskriminalamt entschieden diesen Personen die Akkreditierung zu entziehen, sagte der Sprecher. Tatsächlich sei neun Medienvertretern die Akkreditierung entzogen worden, die übrigen 23 seien nicht mehr am Medienzentrum erschienen.' (Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-07/g20-gipfeljou rnalisten-akkreditierung-auslaendischer-geheimdienst-datenschutz, letzter Aufruf 23.07.2017)" Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/30/145 Dresden:2 . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vielen Journalistinnen und Journalisten aus Sachsen wurde aufgrund der Namensnennung auf der in der Vorbemerkung genannten „schwarzen Liste" die Akkreditierung zur Berichterstattung vom G20 -Gipfel und seinem Umfeld in Hamburg in der Zeit vom 3. Juli bis 10. Juli 2017 nicht erteilt bzw. trotz vorheriger Erteilung vor Ort entzogen bzw. für beendet erklärt und unter welcher Begründung bzw. gegen wie viele Journalistinnen und Journalisten aus Sachsen sind während polizeilicher Maßnahmen bei Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg seit dem 3. Juli 2017 bis zum 10. Juli 2017 durch die Polizei Platzverweise erteilt worden bzw. wie viele sind anderweitig durch polizeiliche Maßnahmen an ihrer journalistischen Tätigkeit gehindert worden? (Bitte aufstellen nach Datum, beauftragendem Medium der/des Journalistin /en, polizeilicher Maßnahme, Grund der Maßnahme!) Frage 2: Wie viele Journalistinnen und Journalisten aus Sachsen sind während ihrer journalistischen Tätigkeit bei Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg seit dem 3. Juli 2017 bis zum 10. Juli 2017 durch polizeiliche Maßnahmen verletzt worden bzw. wie viele haben durch polizeiliche Maßnahmen einen Schaden an ihrer Ausrüstung erlitten? (Bitte aufstellen nach Datum, beauftragendem Medium der/des Journalistin/en, polizeilicher Maßnahme , Grund der Maßnahme, Verletzung und Schaden!) Frage 3: Wie viele Journalistinnen und Journalisten aus Sachsen sind während ihrer journalistischen Tätigkeit bei Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg seit dem 3. Juli 2017 bis zum 10. Juli 2017 durch Teilnehmende an Versammlungen und Aufzügen bzw. Teilnehmende an „Krawallen " verletzt worden bzw. wie viele haben durch solche Personen Schaden an ihrer Ausrüstung erlitten? (Bitte aufstellen nach Datum, beauftragendem Medium der/des Journalistin/en, Verletzung und Schaden!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Letzteres ist vorliegend der Fall, da der jeweilige Fragegegenstand entweder im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung bzw. des Bundespresseamtes oder der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Frage 4: Wie viele Journalistinnen und Journalisten aus Sachsen haben gegen Polizeibeamtinnen bzw. —beamte Anzeige erstattet oder Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht sowie gegen andere Personen Anzeige erstattet wegen Behinderung der journalistischen Tätigkeit, Körperverletzung oder Sachbeschädigung während des G20 -Gipfels in Hamburg? (Bitte aufstellen nach Datum, beauftragendem Medium der/des Journalistin/en, gegen Polizeibeamtinnen und —beamte, gegen andere Personen, Grund der Anzeige bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde!) Frage 5: Wann hat die Staatsregierung über welches der Ereignisse gemäß Fragen 1 bis 4 Kenntnis erlangt und hat wann hat sie Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes um Übermittlung von Erkenntnissen dazu ersucht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Stichsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu Strafanzeigen oder Dien aufsichtsbeschwerden im Sinne der Frage 4 vor. Mangels entsprechender Verfahre wLØ en auch keine Behörden anderer Bundesländer um Übermittlung von Erkenriniss n über Ereignisse im Sinne der Fragen 1 bis 4 ersucht. Darüber hinaus wird auf ie zlllsammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 verwiesen. Mit ffeurhdlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-08-22T10:51:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes