STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10243 Thema: Anerkennungsgründe für Asylbewerber in Sachsen im 2. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 30.06.2017 in Sachsen auf, deren Asylantrag bzw. Antrag auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfolgreich war, denen also der Flüchtlingsstatus nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist? (Bitte aufschlüsseln nach Männern, Frauen, Minderjährigen männlichen oder weiblichen Geschlechts!) Frage 2: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 30.06.2017 in Sachsen auf, denen subsidiärer Schutz gemäß § 4 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist? (Bitte aufschlüsseln nach Männern, Frauen, Minderjährigen männlichen oder weiblichen Geschlechts!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Personen mit anerkanntem Flücht- Personen mit subsidiärem Schutz lingsstatus gern. § 3 Asylgesetz gern. 4 AsyIG 1 (Asyle Gesamt: davon: Gesamt: davon: männlich weiblich unter männlich weib- unter 18 lich 18 Jahre2 Jahre2 15.51e 10.753 4.756 4.229 4.1834 2.634 1.545 1.531 Quelle: Auswertung Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2017 1 entspricht der Zahl der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 2 Geschlechtsspezifische Merkmale werden im Rahmen der AZR-Auswertung innerhalb der Altersgruppen nicht erhoben. 3 davon fünf Personen unbekannten Geschlechts 4 davon vier Personen unbekannten Geschlechts Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/3,/25 Dresden, ‘ . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 30.06.2017 in Sachsen auf, für die ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 des Aufenthaltsgesetzes besteht? Nach der Auswertung des AZR hielten sich in Sachsen zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 1.754 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG auf, bei denen ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 des Aufenth G besteht. Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber hielten sich zum 30.06.2017 in Sachsen auf und wie viele davon sind geduldet gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz? Wie viele davon wiederum wegen notwendiger Passbeschaffung? Freistaat SACHSEN Anzahl der Ausländer, die nach Ablehnung des davon (von 1): davon (von 2): Asylantrages vollziehbar mit Duldung geduldet wegen Passbeausreisepflichtig sind schaffung (1) (2) (3) 1.113 2789.083 Quelle: Landesdirektion Sachsen Frage 5: Wie viele gerichtliche Verfahren, aufgeschlüsselt nach erster und zweiter Instanz, waren im Freistaat Sachsen zum Stichtag 30.06.2017 gegen ablehnende Bescheide von Asylanträgen anhängig und wie viele Verfahren wurden im 2. Quartal 2017 abgeschlossen? Verwaltungsgerichte Sächsisches in Sachsen Oberverwaltungsgericht Zahl der anhängigen Verfahren im Sachgebiet Asylrecht am Stichtag 30.06.2017 9.886 317 darunter 624 21 Dublin -Verfahren Zahl der erledigten Verfahren im Sachgebiet Asylrecht im 2. Quartal 2017 1.973 78 darunter 91 3 Dublin -Verfahren Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Die Zahl der sogenannten Dublin -Verfahren ist angegeben, weil in Dublin -Verfahren die nationale Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens streitgegenständlich ist und nicht ein ablehnender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in der Zahl der am 30. Juni 2017 bei den sächsischen Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren des Sachgebietes Asylrecht mehr als die angegebenen Dublin -Verfahren enthalten sind, da diese in der Vergangenheit statistisch nicht gesondert erfasst wurden. Die genaue Anzahl der gegen ablehnende Bescheide des BAMF gerichteten Verfahren kann jedoch mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Für die umfassende Beantwortung der Frage 5 wäre die Durchsicht aller betroffenen Akten der am Stichtag 30. Juni 2017 anhängigen Verfahren des Sachgebietes Asylrecht erforderlich. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Hinzutreten würde noch der Aufwand für die mögliche Anforderung der Akten aus dem Archiv sowie deren f einers der J lamerfcE antw rt yicksendung. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses fts und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie tiz ndererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des par-i c Ir. hen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassendeng Beabgesehen . ar Mittlietindlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-08-18T09:26:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes