STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10247 Thema: Strafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Crystal im 2. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge der Droge „Crystal Meth" wurde im 2. Quartal 2017 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis /kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt), erfassten Fällen und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme!) Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung. Eine automatisierte Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) ist aufgrund fehlender Erfassungsfelder nicht möglich. Die Registrierung von Sicherstellungsmengen erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zentral in der Falldatei Rauschgift (FDR). Die nachfolgende Tabelle umfasst ausschließlich Fälle und Sicherstellungsmengen der durch die Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen bearbeiteten Vorgänge. Fälle der Bundesbehörden sowie anderer Bundesländer mit Tatort Sachsen sind darin nicht enthalten. Die Sicherstellungsmengen werden vom BKA nur kumulativ übermittelt und können daher für das 2. Quartal 2017 nicht einzeln ausgewiesen werden. Die Zahlen erstrecken sich somit auf den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017. Aufgrund von Datensatzaktualisierungen können Abweichungen zu früher veröffentlichten Werten auftreten. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/ Dresden, /IN . August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMISTER1-DM DES INNERN Jahr erfasste Fälle mit Methamphetamin (Crystal) Sicherstellungsmenge gesamt (in g) durchschnittlich sichergestellte Menge pro erfasstem Fall (in g) Stand 30.06.2017 339 3 353,02 9,89 Quelle: BKA: Falldatei Rauschgift (FDR), Stand 28. Juli 2017; erfasste Fälle sowie Sicherstellungsmengen der sächsischen Polizei, ohne Sicherstellungsmengen der Zollbehörden. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Aufschlüsselung nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt) und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme, wird in der PKS, im PASS und in der FDR nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten 339 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung einer Ermittlungsakte ansetzt, wären dies fast 85 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsakten. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter mehr als zwei Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 nach § 29 I BtMG in Bezug „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand nach Nummern des §29 I BtMG, Landkreisen/ Kreisfreien Städten und Jahr- „Handel treiben” und „Einfuhrschmuggel", können bei dieser Frage unberücksichtigt bleiben!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit Crystal nach Tatbestand: Tatbestand Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 2. Quartal 2017 BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Ein-/ Ausfuhr v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Erwerb, sich verschaffen v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Handel m. BtM - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Herstellung v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Veräußerung, Abgabe, in Verkehr bringen v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 - unerl. Besitz v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 12 230 45 2 25 532 Gesamt 846 Straftaten nach § § 29 Abs. 1 BtMG im Zusammenhang mit Crystal nach Landkreisen /Kreisfreien Städten: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle Anzeigenerstattune im 2. Quartal 2017 Chemnitz, Stadt 71 Erzgebirgskreis 80 Mittelsachsen 51 Vogtlandkreis 40 Zwickau 41 Dresden, Stadt 117 Bautzen 108 Görlitz 78 Meißen 35 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 33 Leipzig, Stadt 114 Leipzig 38 Nordsachsen 40 Gesamt 846 Quelle: PASS Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SADA SEN Frage 3: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des Einfuhrschmuggels von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten.) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 Nr. BtMG im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von Crystal nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 11 Fälle und Tatbestand 2 = 3 Fälle) aufgeschlüsselt nach betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Landkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 2. Quartal 2017 Erzgebirgskreis 1 4 2 2 Bautzen 1 2 2 Görlitz 1 4 2 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 1 Gesamt 2 1 1 11 2 3 Tatbestand*: 1 = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Ein -/Ausfuhr v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 - unerl. Einfuhr von nicht geringen Mengen - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Quelle: PASS Frage 4: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des „Handel Treibens" von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/ Kreisfreien Städten.) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel von Crystal nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 46 Fälle und Tatbestand 2 = 20 Fälle) aufgeschlüsselt nach betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Anzahl der FälleLandkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzeigenerstattung im 2. Quartal 2017 Chemnitz, Stadt 1 3 2 3 Erzgebirgskreis 1 6 2 Mittelsachsen 1 4 2 1 Vogtlandkreis 1 1 2 1 Zwickau 1 3 2 Dresden, Stadt 1 7 2 4 Bautzen 1 3 Seite 4 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 2 1 Görlitz 1 3 2 Meißen 1 1 2 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 5 2 1 Leipzig, Stadt 1 8 2 9 Leipzig 1 1 2 Nordsachsen 1 1 2 1 46 Gesamt 2 20 Tatbestand*: 1 = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Handel m. BtM - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 - Handel v. BtM in nicht geringer Menge - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Quelle: PASS Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 24a II StVG) und Strafverfahren (§§ 315c und 316 StGB) wurden im Zeitraum wie Frage 1 in Sachsen wegen des Konsums berauschender Mittel eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand ; Landkreisen/ Kreisfreien Städten) In PASS werden keine Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Angaben zu Verstößen gegen § 24a StVG wurden dem Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem (IVO) entnommen . Straftaten gern. §§ 315c und 316 StGB wurden im PASS erhoben. Erfasste Ordnungswidrigkeiten gern. § 24a Abs. 2 StVG und Straftaten gern. §§ 315c und 316 StGB sowie die vorliegenden Erkenntnisse zur Spezifizierung des „berauschenden Mittels" (Crystal) sind für das 2. Quartal 2017 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Tatbestand 1 StVG § 24a Abs. 2 - rauschende Mittel Anzeigenerstattung im 2. Quartal 2017 - Anzahl der Vorgänge darunter Vorgänge mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 16 2 StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs Anzahl der Fälle darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" StGB § 316 Trunkenheit Anzahl der Fälleim Verkehr darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 345 595 3 911 Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Darstellung der Ordnungswidrigkeiten nach StVG § 24a Abs. 2 (berauschende Mittel) und Straftaten nach StGB § 315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) und StGB § 316 (Trunkenheit im Verkehr) mit erfasstem Tatmittel „Crystal" nach betroffenen Landkreisen /Kreisfreien Städten: Landkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 2. Quartal 2017 Erzgebirgskreis 1 2 3 Mittelsachsen 1 2 3 Zwickau 1 2 3 Dresden, Stadt 1 1 2 1 3 Bautzen 1 2 2 3 1 Görlitz 1 2 2 1 3 Meißen 1 1 2 3 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 3 2 3 Leipzig 1 1 1 1 3 1 2 2 1 3 Gesamt 1 16 2 3 3 3 Tatbe and*:. = StVG § 24a Abs. 1 Nr. 1 — berauschende Mittel i = StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr Que : PASS Mitlfrebndlichen Grüßen rkus Ulbi Seite 6 von 6 2017-08-17T12:25:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes