SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-N r.: 6/10252 Thema: Erfolgreiche Einsprüche gegen Steuerbescheide Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage bezieht sich auf quantitative Daten zur Bearbeitung von Einsprüchen gegen Einkommensteuerbescheide und Grunderwerbsteuerbescheide . Die Einspruchsverwaltung bei den Finanzämtern erfolgt durch die in elektronischer Form eingerichtete so genannte Datenbank Rechtsbehelfe. Hierbei werden die Einsprüche, deren Bearbeitung von einem Finanzamt eines anderen Landes zuständigkeitshalber fortgeführt wird, nicht abgebildet. Das Gleiche gilt für erledigte Einsprüche, wenn das diesbezügliche Steuerkonto zwischenzeitlich gelöscht wurde. Personelle Rechtsbehelfslisten, die im Nachhinein eine vollständige Auswertung ermöglichen würden, werden grundsätzlich nicht mehr geführt. Für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage wurde zum 1. August 2017 eine entsprechende Datenbankauswertung, bezogen auf die letzten vier abgeschlossenen Kalenderjahre, vorgenommen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/31-S 0090/30/5- 2017136900 Dresden, Z'l. .August 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 1: Wie viele erfolgreiche Einsprüche gegen Einkommenssteuerbescheide gab es in den letzten vier Jahren in Sachsen? (Bitte für jedes Jahr aufschlüsseln .) Anzahl der bisher ergangenen Abhilfen zu in dem jeweiligen Jahr eingegangenen Einsprüchen 2013 78.050 2014 63.679 2015 2016 71.657 53.988 Abhilfe bedeutet, dass dem Einspruchsantrag bis zum o. g. Stichtag vollständig entsprochen wurde. Die Werte werden sich insbesondere für das Jahr 2016 erhöhen, weil ein Teil der in den jeweiligen Jahren eingegangenen Einsprüche noch nicht abschließend bearbeitet worden ist. Frage 2: Wie hoch ist im Freistaat Sachsen die Erfolgsquote eines eingelegten Einspruchs gegen einen Einkommenssteuerbescheid? (Bitte für die letzten 4 Jahre aufschlüsseln.) 2013 2014 2015 2016 Abhilfequote 66,6 % 75,4 % 69,2 % 68,8 % Die Anzahl der in den jeweiligen Jahren eingegangenen Einsprüche wurde ins Verhältnis gesetzt zur Anzahl der in diesen Jahren ergangenen Abhilfen, und zwar unabhängig davon, wann die diesbezüglichen Einsprüche eingegangen waren. Nur auf diese Weise kann auch für das Jahr 2016 eine realistische Quote angegeben werden (vgl. Antwort auf Frage 1 ). Frage 3: In welcher Größenordnung (Gesamtsumme) mussten die Forderungen der Finanzämter in den Einkommenssteuerbescheiden nach erfolgreich eingelegten Einsprüchen gegen die jeweiligen fehlerhaften Einkommenssteuerbescheide in den letzten vier Jahren korrigiert werden? (Bitte für jedes Jahr aufschlüsseln.) Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Die im Einspruchsverfahren geminderten Steueransprüche werden statistisch nicht gesondert erfasst und können anhand der eingesetzten Programme auch nicht verlässlich ermittelt werden. Frage 4: Was waren die häufigsten Fehlerquellen bei der fehlerhaften Festsetzung der Einkommenssteuer? Für die Beantwortung der Frage liegen geeignete Daten nicht vor und können mit Hilfe der eingesetzten Programme auch nicht zuverlässig generiert werden . Hervorzuheben ist, dass aus einer Abhilfe nicht ohne Weiteres auf eine zuvor fehlerhafte Steuerfestsetzung geschlossen werden kann. Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden. Ferner kann Einsprüchen, die im Hinblick auf anhängige gerichtliche Musterverfahren eingelegt wurden, durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Im Zeitraum 2013 bis 2016 sind sieben Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen mit Bezug zur Einkommensteuer und Bedeutung für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen ergangen, die einen Vorläufigkeitsvermerk auch nachträglich in Einspruchsverfahren ermöglichten. Der Erfolg des Einspruchs liegt in diesem Fall im Offenhalten der Einspruchsthematik bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung in dem oder den Musterverfahren. Bei der Erfassung von Einsprüchen und deren Erledigung wird nicht nach Fehlern des Finanzamts und anderen Abhilfegründen, die auch in der Sphäre der Steuerpflichtigen liegen, differenziert. Frage 5: Wie viele Einsprüche gegen die Festsetzung der Grunderwerbssteuer gab es in den letzten vier Jahren im Freistaat Sachsen und wie viele davon waren erfolgreich? Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN 2013 2014 Einsprüche gegen Grund- 1.050 1.114 erwerbsteuerbescheide, davon bislang erledigt durch 610 698 Abhilfe STAATSMlNlSTER1UM DER FINANZEN 2015 971 507 lj S/\CHsEN 2016 811 477 Bei der jeweiligen Differenz zwischen eingelegten Einsprüchen und solchen, denen abgeholfen wurde, handelt es sich um Einsprüche, die zurückgenommen, zurückgewiesen oder noch nicht abschließend bearbeitet wurden. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2017-08-23T07:50:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes