Sächsisches Staatsministeri um für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10253 Thema: Micro-Trenching - eine Kosten-Nutzen-Analyse Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort zur Drucksache 6/9923 führt die Staatsregierung zusammenfassend zu den Ziffern 11.1. bis 11.5 und III. aus: ,Eine Kosten- Nutzen-Analyse für den Einsatz sämtlicher Verlegeverfahren für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen erscheint der Staatsregierung nicht zielführend. Zum einen würde sie außer Acht lassen, dass in vielen Gemeinden die Markterkundungsverfahren, die einem geförderten Ausbau vorgeschaltet sind, derzeit zu eigenwirtschaftlichem Ausbau führen... Zum anderen würde sie Technologievorgaben voraussetzen.' " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist aus dieser Ausführung zu schließen, dass die in der Drucksache 6/9923 geforderte Kosten-Nutzen-Analyse für Gebiete in denen kein Markterkundungsverfahren durchgeführt wurde, durchaus sinnvoll ist, solange diese Analyse mit einem technologieneutralen Ansatz verbunden ist? Frage 2: Mit dem Micro-Trenching-Verfahren können Kupfer- und Glasfaserkabel verlegt werden, warum wäre hier die Technologieneutralität nicht mehr gewahrt? Frage 3: Welche Aussagekraft besitzen die Ausführungen der Staatsregierung , unter der Prämisse, dass die Kosten-Nutzen- Analyse bzgl. der Verlegeverfahren modellhaft durchgeführt werden soll (d.h. sämtliche Technologien in jedes Verlegeverfahren einbezogen werden), um Kostensenkungspotentiale zu eruieren? Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11 / Dresden, 2 1. AUG. 2017 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfammc Hausanschrift : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 4: Würde unter der Prämisse zu 3. nicht erst die nachgeschaltete Auswahl des passenden Modells konkrete Technologievorgaben voraussetzen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Der Einsatz von innovativen Verlegetechnologien kann Potenzial zur Senkung von Zeitund Kostenaufwand nutzbar machen, wenn neue Leitungen verlegt werden , also ein Breitbandnetz neu- oder ausgebaut wird . Kupferkabel dürften in diesen Fällen nach Einschätzung der Staatsregierung nicht eingesetzt, sondern allenfalls ersetzt werden durch Glasfaser. Beim Aus- und Neubau sind aber bestehende Leerrohre und verwertbare Netze zu berücksichtigen. Erst für die bestehenden Lücken wird die Technologie des Netzbaus interessant. Die einsetzbare Technologie hängt dann nicht zuletzt von Bodenbeschaffenheit, Bebauung, rechtlichen Möglichkeiten zur Art und Örtlichkeit der Verlegung sowie der angestrebten Dimension der Leitungen und Leerrohre ab. Die Klärung dieser Fragen kann nur den Projektträgern, ihren Planern und den bauausführenden Unternehmen im Einzelfall überlassen bleiben. Ein in keiner Hinsicht spezifiziertes Modell kann dazu aus Sicht der Staatsregierung keine allgemein verwertbaren Aussagen liefern. Ergänzend ist auf eine kurzfristig zu erwartende Broschüre „Verlegetechniken für den Breitbandausbau" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hinzuweisen, welche die am häufigsten verwendeten Verlegemethoden beschreiben und ihre spezifischen Vor- und Nachteile auflisten wird. it freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-08-21T11:11:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes