STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresdon Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6110272 Thema: Ermittlungen gegen mutmaßlichen islamistischen Gefährder - Nachfrage zu den Kleinen Anfragen des Abgeordneten Enrico Stange zu Drs. 619377 und Drs. 6/10088 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche strafbaren Handlungen und Sachverhalte lagen den in der Beantwortung zu Frage I der Kleinen Anfrage zu Drs. 619377 aufgelisteten Ermittlungsverfahren (auch nun abgeschlossenen) und darin untersuchten Staftatbestandsverdachten zugrunde? (Bitte aufstellen nach Erm ittlu ngsverfahren , Datum der Eröffnung und ggf. Einstellung, Straftatbestand, zugrunde liegende strafbare Handlungen bzw. Sachverhalte und Tatdatum und Tatortl) Zur Beantwortung der Frage wird auf die tabellarische Übersicht in der Anlage verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 1 7411 7 Dresden, /l August 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmin¡sterlum der Justlz Hospitalshaße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang ilber Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fúr slektronisch signierte soû€ fûr verschlüsseltô elektronische Dokumenle nur Uber dss Eloklronischo G€richts- und V€Mallungspostfachi nåhere lnformationen unter www.egvp.dê Seite 1 von 3 STÀATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 2: Wer waren die Geschädigten der strafbaren Handlungen und Sachverhalte bal. gegen wen richteten sich diese Handlungen? (Bitte aufstellen nach Handlungen und Personen , lnstitutionen und Behördent) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/9783 verwiesen. Frage 3: Welche konkreten Anhaltspunkte ergaben sich im Ermittlungsverfahren zur in Rede stehenden Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zum vermutlich beabsichtigten Ziel der Gewalttat, zur beabsichtigten Art und Weise der Tatbegehung , zu konkreten Vorbereitungshandlungen, zum Stand der Vorbereitungen sowie zu in die Vorbereitungen einbezogenen oder eingeweihten Personen sowie zu an der Vorbereitung beteiligten Personen? lm Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden gegen den mutmaßlichen islamistischen Gefährder wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß $ 89a Strafgesetzbuch (StGB) beruhen die Erkenntnisse zur Begehung der Straftat, der Tatzeit und dem möglichen Ziel der Tat auf dem vom Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelten Behördenzeugnis. Darin wurde mitgeteilt, dass der mutmaßlich islamistische Gefährder plant, am 8. April 2017 im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens eine nicht näher bezeichnete Gewalttat zum Nachteil der Botschaft der Russischen Föderation zu begehen. lm Ergebnis der Ermittlungen konnten dazu keine weitergehenden Erkenntnisse gewonnen werden, die diesen Verdacht erhärtet haben. Ebenso konnten keine Feststellungen zur beabsichtigten Art und Weise der Tatbegehung oder zu konkreten Vorbereitungshandlungen im Sinne des $ 89a SIGB und deren Stand getroffen werden. lm Ergebnis der Ermittlungen gab es auch keine Anhaltspunkte zu möglichen Mittätern oder Gehilfen oder anderen Personen , die von der Tat wussten oder an der Vorbereitung beteiligt waren. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 4: Wo war der mutnaßliche Gefährder zu welchem Zeitpunkt in Sachsen untergebracht und wohnhaft? Der Betroffene war wie nachfolgend aufgeführt untergebracht und wohnhaft: Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz Außenstelle Schneeberg, Alte Hohe Straße 1 in Schneeberg (vom 18. August bis 9, November 2015) Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 3 in Regis-Breitingen (vom 10, November 2015 bis 19. Mai 2016) Gemeinschaftsunterkunft Leipziger Straße 57a in Borsdorf (vom 20. Mai 2016 bis 8. April 2017) Justizvollzugsanstalt Leipzig, Leinestraße 111 in Leipzig (vom 8. April 2017 bis 21. April 2A17; Unterbringung im Wege der Amtshilfe zum Vollzug des polizeilichen Gewahrsams gemäß $ 22 Sächsisches Polizeigesetz (Sächs PolG)). Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht (Frage 1) Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. 6/10272 - Frage 1 Einleitende Ermittlungsbehörde Einleitungsdatum (Eingangsdatum) Straftatbestände Sachverhalt mit Tatdatum und Tatort Verfahrensstand / Abschlussverfügung Bundespolizeiinspektion Klingenthal 22. September 2015 § 265a StGB Dem Beschuldigten lag zur Last, er habe am 22.09.2015 mit der DB Regio von Chemnitz Hauptbahnhof nach Dresden Hauptbahnhof fahren wollen, ohne im Besitz des hierzu erforderlichen Fahrscheins zu sein. Vor dem Bahnhof Flöha wurde er kontrolliert . 18.12.2015: Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO Polizeidirektion Chemnitz 1. Oktober 2015 §§ 223, 224 StGB, § 303 StGB, § 241 StGB, § 185 StGB Zwischen dem 30.09.2015, 22:22 Uhr und dem 01.10.2015, 01:35 Uhr nahm der Verurteilte im Haus 11 der Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber, Alte Hohe Straße 1 in Schneeberg, ein Besteckmesser an sich. Mit diesem zeigte er auf fünf Sicherheitsmitarbeiter der Asyleinrichtung und gestikulierte, ihnen den Kopf abschneiden zu wollen. Als ein Sicherheitsmitarbeiter versuchte dem Verurteilten das Messer wegzunehmen, wurde dessen Handschuh beschädigt. Anschließend stieß er das Messer in die Scheibe des Sprechfensters zum Wachraum, wodurch das Glas zerbrach. Danach stieß er das Messer mehrfach gegen die Hausein- 09.05.2016: Strafbefehl, Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen (hinsichtlich §§ 303 Abs. 1, 303c, 185, 194, 241 Abs. 1, 52, 53 StGB, rechtskräftig), hinsichtlich § 223, 224 kein hinreichender Tatverdacht Anlage zu Drs. 6/10272 - Frage 1 gangstür, wodurch das Fensterglas der Tür beschädigt wurde. Außerdem bespuckte er zwei Sicherheitsmitarbeiter, um seine Missachtung auszudrücken. Ein Mitarbeiter wurde vom Speichel im Haar getroffen. Polizeidirektion Leipzig 21. Dezember 2015 §§ 242, 248a StGB Dem Beschuldigten lag zur Last, am 18.12.2015 in einer Asylbewerberunterkunft in Regis- Breitingen aus einem Zimmer Bettwäsche, Töpfe und Besteck im Wert von 19,90 EUR entwendet zu haben. 01.02.2016: Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO Bundespolizeiinspektion Leipzig 30. November 2016 § 271 StGB Der Beschuldigte hielt sich am 30.09.2016 im Bereich des Leipziger Hauptbahnhofes auf und verteilte dort Einladungen zum Besuch einer Moschee. Bei einer polizeilichen Kontrolle wies er sich mit einer auf einen anderen Namen ausgestellten Aufenthaltsgestattung aus. Dabei war der auf der Aufenthaltsgestattung befindliche Name durchgestrichen und handschriftlich durch den Namen des Beschuldigten ersetzt worden. 28.02.2017: Strafbefehl, Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen, Einspruch des Angeklagten 20.07.2017: Einstellung gemäß § 205 StPO (Beschluss Amtsgericht Leipzig) Polizeidirektion Leipzig 8. Februar 2017 § 126 StGB Dem Beschuldigten lag zur Last, am 08.02.2017 gegenüber mehreren vor dem Eingang des Bildungszentrum der Handwerkskammer in Borsdorf wartenden Personen geäußert zu haben, dass sie lieber nicht in die Schu- 29.05.2017: Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Anlage zu Drs. 6/10272 - Frage 1 le gehen sollten, weil er eine Bombe im Rucksack habe. Anschließend sei der Beschuldigte mit einem prall gefüllten Rucksack in das Bildungszentrum gegangen. Staatsanwaltschaft Leipzig 8. April 2017 § 89a StGB Dem Beschuldigten lag zur Last, am 08.04.2017 im Kontext einer Demonstration mit dem Titel „Trauermarsch & Kundgebung zur Lage in Tschetschenien“ eine nicht näher ermittelbare Gewalttat zum Nachteil der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin vorbereitet zu haben . 26.06.2017: Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Landeskriminalamt Sachsen 11. April 2017 § 241 StGB Dem Beschuldigten lag zur Last, am 07.04.2017 in den Räumen der Asylbewerberunterkunft in der Leipziger Straße 57a in Borsdorf zwei andere Bewohner der Unterkunft mit dem Tode bedroht zu haben, indem er mit einem Messer in der Hand auf die beiden zulief und gestikulierte , ihnen die Kehle durchzuschneiden . 27.07.2017: Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO KA6-10272 KA6-10272_Anl 2017-08-25T07:11:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes