Sächsisches Staatsministeri um für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTE RJ UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10279 Thema: Nachfrage zur Großen Anfrage Mobilität (Drs. 6/8865) - flexible Angebote im ÖPNV - Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage ist folgende Ausführung vorangestellt: „Die Frage dient der Konkretisierung der Frage 111.2. der Großen Anfrage Mobilität (Drs. 6/8865)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Informationen hat die Staatsregierung zu den aktuell im Freistaat Sachsen betriebenen „Rufbussen im Linienverkehr", „Anruflinientaxen" und „Anrufsammeltaxen" und über die geplante Einführung derartiger Linien nach oben genannter Art (Anzahl der Linien, unterteilt in „in Betrieb" und „in Planung" sowie nach Aufgabenträger)? Die Genehmigung von Rufbussen sowie Anruflinientaxen erfolgt durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) . In der Regel werden bei Stadt- und Regionalbuslinien einzelne Fahrten in verkehrsschwachen Zeiten als flexible Bedienform durchgeführt und entsprechend im Fahrplan ausgewiesen . Diese Fahrten der Rufbusse oder der Anruflinientaxis sind Bestandteil der erteilten Liniengenehmigung für die Stadt- bzw. Regionalbuslinien. Diese werden von der Genehmigungsbehörde statistisch nicht separat erfasst . Seite 1 vo n 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/31 Dresden , 2 3. AUG. 2017 Zertrtlkat seit 2006 audlt bcrufundtamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa. sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mi t den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die nachfolgende Tabelle enthält deshalb nur die aktuell (Stand: 7. August 2017) bestehenden Genehmigungen für Rufbusse und Anruflinientaxen im Freistaat Sachsen, die ausschließlich als flexible Bedienform verkehren : Form Anzahl Linien Aufgabenträger Status Rufbus 1 Landkreis in Betrieb Nordsachsen Anruflinientaxi 4 Landeshauptstadt Dres- in Betrieb den Anruflinientaxi 1 Landkreis in Betrieb Mittelsachsen Anruflinientaxi 1 Stadt Zwickau in Betrieb Der Staatsregierung liegen keine Informationen über sich in Planung befindliche Rufbusse im Linienverkehr sowie Anruflinientaxen vor. Für die Genehmigung der vorgenannten flexiblen Bedienformen bestehen abweichende Zuständigkeitsregelungen. So sind Anrufsammeltaxen dem Gelegenheitsverkehr zuzuordnen und betreffen entsprechend der Sächsischen Personenbeförderungszuständigkeitsverordnung den Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Kreisfreien Städte. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbreichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft Sachverhalte , die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht . Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (~ a~;~~u~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-08-23T13:44:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes