STAATSMlNISTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141 .51-17/700 ,~esden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- CC"August 2017 KE Drs.-Nr.: 6/10289 Thema: Telemedizin in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage "Telemedizin in Sachsen", Drs.-Nr. 6/5832 (August 2016) weitere telemedizinische Projekte durch die Staatsregierung gefördert worden? Seit Beantwortung der Kleinen Anfrage "Telemedizin in Sachsen", Drs.-Nr. 6/5832 wurden folgende Projekte im Bereich Telemedizin durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gefördert: • .Aufbau des Antibiotikanetzwerkes Sachsen" des Klinikums St. Georg gGmbH, Leipzig • "INAN-SOS - Integration der ambulanten Nachsorge in das Schlaganfallnetzwerk Ostsachsen" der Technischen Universität Dresden, des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden und der Carus Consilium Sachsen GmbH • . Integriertes Betreuungsportal Multiple Sklerose (IBMS)" der Technischen Universität Dresden, des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden und der Carus Consilium Sachsen GmbH • "Telemedizinisches Netzwerk Psychetraumatologie (TeleNeps)" der Technischen Universität Dresden, des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden und der Carus Consilium Sachsen GmbH Frage 2: Wurden bereits Ergebnisse aus diesen Projekten, außer Sax TeleMed, den drei telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken und das telemedizinische Tumorkonsil, evaluiert? Nein, Ergebnisse wurden bisher nicht evaluiert. Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz : Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Was sind die Ergebnisse der bisher geförderten Projekte? Die in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 nach der EFRE-Richtlinie des SMS geförderten Projekte befinden sich derzeit in der Umsetzung. Ergebnisse liegen daher noch nicht vor. Frage 4. Welche Fortschritte kann die Staatsregierung beim Ausbau der Telemedizin seit August 2016 vermelden? ln der Bundesrepublik Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen . Staatlicherseits -auf der Ebene des Bundes -werden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Leistungserbringer und Kostenträger organisieren den Vollzug gesetzlicher Vorgaben, wie bspw. die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie den Ausbau der Telemedizin, in eigener Zuständigkeit. Seitens der Bundesländer, deren Kompetenzen im deutschen Gesundheitssystem primär den Krankenhausbereich betreffen, besteht einzig die Möglichkeit flankierender Fördermaßnahmen. Die Sächsische Staatsregierung hat am 16.05.2017 die Richtl inie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen verabschiedet , die am 06.07.2017 veröffentlicht worden ist. Frage 5: Konnten die Probleme im Schnittstellenbereich bereits gelöst werden und wie ist der aktuelle Stand zum E-Health-Gesetz. Probleme im Schnittstellenbereich bzw. an den Sektorengrenzen im Gesundheitswesen sind bedingt durch den Aufbau und die Funktionsweise des deutschen Gesundheitssystems . Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wirkt die Sächsische Staatsregierung im Sinne der Optimierung der medizinischen Versorgung insbes. an den Schnittstellen der Sektoren, u.a. durch die Förderung der Telemedizin und der Digitalisierung im Gesundheitswesen, auf eine Verminderung der Schnittstellenproblematik hin. Bezüglich der Fragen nach dem aktuellen Stand zum E-Health-Gesetz wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall , denn das sog. E-Health-Gesetz unterliegt der Gesetzgebung des Bundes. :;:eun;;;; 'Grüßen Ba rba ra u:r/psc Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-08-23T07:52:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes