STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ sACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10290 Thema: Hebammen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Bei den folgenden Fragen handelt es sich um eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung , da auch Männer den Beruf der Hebamme erlernen können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Hebammen sind derzeit (Stand: 31.12.2016) in Sachsen tätig? (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Die Zahl der Hebammen wird von unterschiedlichen Stellen nach jeweils verschiedenen Kriterien erfasst. Mit den Daten des Statistischen Landesamtes können die an den sächsischen Kliniken festangestellten Hebammen und die Beleghebammen zum 31 .12.2016, getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, angegeben werden: Kreisfreie Stadt I Land- Hebammen I Entbindungspfleger kreis Festangestellte Beleghebammen 2016 2016 Chemnitz, Stadt 55 17 Erzgebirgskreis 33 7 Mittelsachsen 26 - Vogtlandkreis 17 - Zwickau 38 5 Dresden, Stadt 101 10 Bautzen 49 1 Görlitz 15 - Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141 .51-17/699 ~sden , .C~ August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Meißen 17 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 10 Leipzig, Stadt 76 Leipzig 30 Nordsachsen 14 Sachsen gesamt 481 Quelle: KrankenhausstatJstJk, Te1ll (Grunddaten) STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ - 1 - - - 41 Mit den Daten der AOK Plus kann folgende Übersicht der freiberuflich tätigen Hebammen differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten, mit Stand 31 .12.2016, erstellt werden: Kreisfreie Stadt I Landkreis Anzahl Hebammen Sachsen gesamt 874 Bautzen 61 Chemnitz, Stadt 42 Dresden, Stadt 197 Erzgebirgskreis 72 Görlitz 31 Leipzig 48 Leipzig, Stadt 155 Meißen 49 Mittelsachsen 40 Nordsachsen 32 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 72 Vogtlandkreis 38 Zwickau 37 Quelle: AOK PLUS Unabhängig davon wurden vom Statistischen Landesamt für das Jahr 2015 677 ambulant tätige Hebammen ausgewiesen. Diese Zahl basiert auf Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und schließt sowohl ambulante Tätigkeit als auch stationäre Tätigkeit ein. Für 2016 liegt diese Zahl noch nicht vor. Die Angabe einer Gesamtzahl für Sachsen ist nicht möglich, weil die Anzahl der Hebammen , die ausschließlich ambulant, d.h. freiberuflich tätig ist, statistisch nicht getrennt erfasst wird. Frage 2: Wie viele davon sind freiberuflich tätig? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie ist der Stand hinsichtlich der generellen Begrenzung des Anstiegs der Haftpflichtprämien? Eine generelle Begrenzung des Anstiegs der Haftpflichtprämien gibt es nicht. Die freiberufl ichen Hebammen sind selbstständig tätig und schließen mit Versicherungsunter- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSC~UTZ nehmen Haftpflichtversicherungen ab. Die Kosten der Haftpflichtversicherungen sind in der Vergangenheit bei allen Anbietern, wobei deren Anzahl gering ist, stark angestiegen . Der Gesetzgeber hat gemäß § 134a Abs. 1 b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch eine Regelung zum Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungspolicen für freiberuflich geburtshilflieh tätige Hebammen geschaffen. Die Einzelheiten zu den Anspruchsvoraussetzungen und des Verfahrens zur Geltendmachung wurden durch eine Schiedsstelle am 25. September 2015 festgelegt. Der Deutsche Hebammenverband hat Klage gegen den Schiedsspruch eingereicht. Nach diesem Schiedsspruch und dem darauf basierenden Vertrag kann ein Sicherstellungszuschlag zum Ausgleich der Berufshaftpflichtkostensteigerung beim GKV- Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, je nach der Ausgestaltung des Versicherungsumfanges, dass die Hebamme mindestens eine geburtliche Leistung pro Quartal oder vier geburtliche Leistungen im Versicherungsjahr erbracht hat. Zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages für die Haftpflichtkostensteigerungen wurde ein Berechnungsmodell vereinbart, welches unter anderem Abzüge von Pauschalen für Selbstzahler bzw. für nicht geburtshilfliehe Leistungen enthält. Bei Anstieg der Haftpflichtprämien wird der Ausgleichsbetrag entsprechend angepasst. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-08-23T07:54:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes