STAATSM INISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10297 Thema: Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: " Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat zusammen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Jahr 2009 einen umfangreichen Katalog von Empfehlungen herausgegeben, welche Anforderungen an eine ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen zur Erfüllung des Tierschutzes zu stellen sind. Ziel ist es, die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung sowie die Europaratsempfehlungen zur Schafhaltung zu konkretisieren und die Vorgaben auf die niedersächsischen Verhältnisse und Bedingungen zu übertragen. Diese Vorgaben und Empfehlungen dienen auch den zuständigen Veterinärbehörden des Freistaates Sachsen als Entscheidungsgrundlage. Die behördlichen Entscheidungen werden auf dieser Grundlage getroffen und haben in der Vergangenheit immer wieder zu öffentlichkeitswirksamen inhaltlichen Debatten geführt (s. u. a. Stadtschäferei Leipzig)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bescheide/Anordnungen o. ä. Anweisungen der Veterinärämter wurden in den vergangenen 5 Jahren auf der Grundlage oben genannter Empfehlung an Schafhalter herausgegeben (Bitte getrennt nach Veterinäramt sowie hauptberuflich oder nebenberufliche Schafhalter)? Wie viele Bescheide/Anordnungen o. ä. Anweisungen der Veterinärämter in den vergangenen 5 Jahren auf der Grundlage der oben genannten Empfehlung ergangen sind, entnehmen Sie bitte beigefügter Tabelle in der Anlage. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-17/695 Dresden, 42:. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www sms sachsen.de STAATSM INISTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Nicht alle Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) haben eine Unterscheidung zwischen hauptberuflichen und nebenberuflichen Schafhaltern ermöglichen können, da diese Kategorie für den Tierschutz keine Relevanz hat und eine Unterscheidung in der Dokumentation daher nicht erfolgt war. Frage 2: Was waren die Gründe, dass die unter 1. genannten Bescheide /Anordnungen o. ä. Anweisungen an die Schafhalter ausgegeben wurden (Bitte getrennt nach Veterinäramt sowie hauptberuflich oder nebenberufliche Schafhalter )? Die Gründe für die unter 1 genannten Bescheide/Anordnungen o.ä. Anweisungen an die Schafhalter entnehmen Sie bitte ebenfalls der Tabelle in der Anlage. Frage 3: ln wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurden durch die Schafhalter Widersprüche gegen diese Bescheide eingelegt? Gegen diese Bescheide wurde von den Schafhaltern 11 Mal Widerspruch eingelegt. Frage 4: Wie wurden diese Widersprüche begründet? Die Schafhalter begründeten ihren Widerspruch im Wesentlichen damit, dass die Schafe gehütet würden und eine zusätzliche Fütterung aus ihrer Sicht nicht notwendig oder aufgrund der Nachbarschaftsverhältnisse nicht möglich sei , da der Zugang zu eingelagertem Futter verhindert würde. Häufig wurde der Widerspruch auch pauschal damit begründet, dass die Schafe aus Sicht der Tierhalter nicht tierschutzwidrig gehalten würden. Frage 5: ln wie vielen Widerspruchsfällen sind die Veterinärämter mit welcher Begründung den Argumenten der Schafhalter gefolgt bzw. wurden die Widersprüche zurückgewiesen (Bitte getrennt nach Veterinäramt sowie hauptberuflich oder nebenberufliche Schafhalter)? Das LÜVA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat einem Widerspruch stattgegeben, und den Bescheid aufgehoben, da der Schafhalter die Auflagen erfüllt hat. Die beiden anderen an das LÜVA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gerichteten Widersprüche wurden vom Widerspruchsführer nach Aufklärung zurückgenommen. ln allen Fällen handelte es sich um hauptberufliche Schafhalter. Die anderen LÜVÄ haben die Widersprüche abgewiesen. Mit freundlichen Grüßen 3 . /;II Barbara 'f:(/psc Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10297 Anzahl Bescheide/ LÜVA Anordnungen o.ä. hauptberuflich neben beruflich Gründe hauptberuflich Gründe nebenberuflich Anweisungen mangelhafte Wasserversorgung, fehlender Witterungsschutz, mangelhaftes Entmisten der Bautzen 5 5 Unterstände, ungenügende bzw. keine tierärztliche Versorgung erkrankter Tiere, Verletzungsgefahr durch die Haltungsein richtu ngen fehlendes Tränkwasser fehlendes Tränkwasser, fehlender Dresden 5 1 4 Witterungsschutz unzureichende Fütterung, unzureichender Ernährungs- und Pflegezustand, eingeschränkte Görlitz 22 22 Bewegungsmöglichkeiten, nicht verhaltensgerechte Unterbringung, fehlender Witterungsschutz fehlende oder keine adäquate Wasserversorgung, kein oder kein adäquater Witterungsschutz, fehlende Schur, fehlende Klauenpflege, Verletzungsgefahren Landkreis Leipzig 43 keine Angabe keine Angabe zu geringes Futterangebot, fehlende fehlende Klauenpflege und Schur, fehlender Gesundheitskontrolle, verzögerte Witterungsschutz, allgemeine Verletzungsgefahr, Entsorgung verendeter Tiere, keine ausreichende Futter- und Meißen 17 2 15 fehlende Schur Wasserversorgung fehlender Witterungsschutz fehlender Witterungsschutz, unzureichende Sächsische Schweiz 10 3 7 unzureichende Fütterung Fütterung, Entweichen der Tiere Osterzgebirge -- ---- --- - - ------ ---- 2017-08-23T07:51:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes