STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10298 Thema: Übersprühen Sorbischer Ortsbeschriftung in Königswartha Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der sorbischen Abendzeitung Serbske Nowiny (SN) war am 18.07.2017 zu entnehmen, dass erneut sorbischen Bezeichnungen auf den Ortstafeln, dieses Mal in der Gemeinde Königswartha, übersprüht wurden. Die Anfrage der Redaktion der Abendzeitung hinsichtlich näherer Informationen und der Untersuchung der Schmierereien als Straftat gegen die ethnische Minderheit konnte der Pressesprecher der Görlitzer Polizeidirektion Thomas Knaup nicht sofort beantworten. Am 19.07.2017 teilte er der SN mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden . Als Begründung dafür benannte er folgende Gründe: 1. Die Schmierereien seien bei der Polizei nicht angezeigt worden. 2. Der Königswarthaer Bürgerpolizist hätte auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung erfahren, dass auf mehreren Ortstafeln die sorbischen Bezeichnungen überschmiert bzw. übersprüht worden sind. Eine genaue Anzahl läge der Gemeindeverwaltung jedoch nicht vor. Bei seinen weiteren Ermittlungen konnte er jedoch keine Beschädigungen an den Ortstafeln feststellen, da Unbekannte diese wieder beseitigt haben sollen. Es läge daher nach dem jetzigen Kenntnisstand keine Straftat vor. Die zuständige Gemeinde könne prüfen, ob es sich bei dieser Tat um eine Ordnungswidrigkeit handelt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach den Feststellungen der zuständigen Polizeidirektion Görlitz ist im vorliegenden Fall von einer Anzeige abgesehen worden, da es an einer für eine Sachbeschädigung erforderlichen Substanzverletzung mangelte und auch sonst keine anderweitigen strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte vorlagen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/30/143 Dresden,'0.August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Taten unter der Kategorie „Straftaten gegen ethnische Minderheiten" und nicht nur als Sachbeschädigungen erfasst werden? Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen hat die Sächsische Staatsregierung zur Erfassung der antisorbischen Straftaten in der Kriminalstatistik des Freistaates ergriffen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Seit dem 1. Januar 2017 werden auf Beschluss der Innenministerkonferenz politisch motivierte Straftaten gegen eine Person, eine Institution bzw. Sache oder ein Objekt wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen ethnischen Zugehörigkeit in einem gesonderten Themenfeld erfasst, sofern die betreffende Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht. Dem war eine Empfehlung des sächsischen Vertreters in der Bund -Länder Arbeitsgruppe Kriminalpolizeilicher Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (BLAG KPMD-PMK) vorausgegangen. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Voraussetzung zur Erfassung von diesbezüglichen Sachverhalten, sondern um eine verbesserte Möglichkeit zur Zuordnung und Auswertung dieser Taten innerhalb der Hasskriminalität der PMK. Derartige Delikte wurden auch vorher schon als politisch motivierte Straftaten erfasst. Das Landeskriminalamt hat die mit o. g. Beschluss verbundenen Änderungen im KPMD-PMK zum 1. Januar 2017 im Bereich der sächsischen Polizei umgesetzt und mit entsprechenden Schulungen flankiert. Frage 3: Wie wird die durch die Verfassung garantierte Schutzpflicht des Freistaates gegenüber den Angehörigen des sorbischen Volkes hinsichtlich der Strafverfolgung realisiert? Sobald die sächsische Polizei von strafrechtlich relevanten Sachverhalten Kenntnis erhält, werden diese mit der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt und Intensität verfolgt. Dies gilt auch und insbesondere bei politisch motivierten Straftaten, einschließlich solcher mit einem sorbenfeindlichen Hintergrund. Zur Bekämpfung von politisch motivierten Straftaten hält die sächsische Polizei mit der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz beim Landeskriminalamt, den Staatsschutzdezernaten bei den Polizeidirektionen und 172-1 dem perativen Abwehrzentrum bereits seit vielen Jahren entsprechende phänomenspe fisc e Organisationseinheiten vor. Damit ist eine konzentrierte, täterorientierte und bes I nigte Verfolgung aller politisch motivierten Straftaten, einschließlich solcher geg n-ber Angehörigen des sorbischen Volkes, sichergestellt. Mit frelindlichen Grüßen H - MWrkus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-08-11T14:30:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes