STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8369 Dresden,,,"///November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/103 Thema: Einsatz von Präzisionsschützen der Polizei beim Leipziger Lichtfest am 9. Oktober 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, 2. Lftnd»sPravent»c>n»tag ■ Sachsen psph./: den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zu den Feierlichkeiten am 9. Oktober 2014 im Rahmen des Festaktes zum Jahrestag der Großdemonstration vom 9. Oktober 1989 in Leipzig, gab es mehrere Medien- als auch Augenzeugenberichte über die Positionierung von Präzisionsschützen der Polizei auf den Dächern von Gebäuden rund um den Augustusplatz. Entsprechend Aufgabenbeschreibung sollen Präzisionsschützen durch gezielte Schüsse extreme Gefahrensituationen abwenden, also z. B. Verbrechensopfer retten. Nach Angaben von Augenzeugen, waren die positionierten Präzisionsschützen neben Ferngläsern auch mit Laserpointern ausgerüstet, welche auf ihren Waffen installiert waren. Mit diesen eingeschalteten Laserpointern soll, laut Augenzeugenberichten, in das Publikum gezielt worden sein.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Präzisionsschützen der Polizei waren am 9. Oktober 2014 rund um den Augustusplatz und an welchen Standorten im Einsatz und welche Dienststellenzugehörigkeit hatten diese Diensteinheiten (Bundespolizei, Landespolizei oder Bundeswehr)? Es waren Einsatzkräfte der Spezialeinsatzkommandos der Polizei aus Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Einsatz. Darunter befanden sich Polizeibedienstete, die als Präzisionsschützen ausgebildet und entsprechend eingesetzt waren. Über die Anzahl der Präzisionsschützen sowie deren speziellen Einsatzort wird aus einsatztaktischen Gründen keine Auskunft erteilt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplitee: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche extreme Gefahrensituation aufgrund welcher Gefahrenprognose rechtfertigte den Einsatz dieser Präzisionsschützen und auf welcher Rechtsgrundlage agierten diese im Freistaat Sachsen? Die Präzisionsschützen wurden unter Berücksichtigung der Regelungen der für den Einsatz der Polizei aus Anlass von Staatsbesuchen und sonstigen Besuchen geltenden bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift (VS - Nur für den Dienstgebrauch) in Abstimmung mit dem BKA eingesetzt. Der polizeilichen Lagebeurteilung lag dabei zugrunde, dass sich hochrangige Schutzpersonen aus Deutschland und anderen Staaten unter den Gästen des Lichtfestes in Leipzig befanden. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Polizeibediensteten im Freistaat Sachsen ist das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG). Frage 3: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage des Freistaates Sachsen (Paragraphen des Sächsischen Polizeigesetzes) sind die Präzisionsschützen berechtigt von der Waffe Gebrauch zu machen, um mit dem ersten Schuss einen möglichen Straftäter an der Fortsetzung seiner Tathandlung (Mannstoppwirkung) zu hindern? Das SächsPolG regelt den Schusswaffengebrauch in einem Normgeflecht (siehe insbesondere §§ 32 bis 34 SächsPolG). Auf Personen darf nur dann geschossen werden, wenn der polizeiliche Zweck durch Waffenwirkung gegen Sachen nicht erreicht werden kann, § 33 Abs. 1 Satz 2 SächsPolG. Frage 4: Ist es zutreffend, dass die eingesetzten Präzisionsschützen nicht nur durch Ferngläser die am Leipziger Lichtfest beteiligten Bürgerinnen und Bürger beobachtet haben, sondern auch mit ihren Waffen und den darauf montierten Zielfernrohren und Laserpointern in die Besuchermenge gehalten und unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger anvisiert haben und wenn ja, welche Lageveranlassung gab es dafür? Die Präzisionsschützen verwendeten während des Polizeieinsatzes keine Laserpointer. Frage 5: Welche strategisch-taktische Aufgabe war den auf den Dächern rund um den Au-gustusplatz in Leipzig positionierten Präzisionsschützen übertragen worden und welche Handlungsbefehle hatten diese, um eine Anvisierung von unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern mit Laserpointern in einer Besuchermenge zu rechtfertigen? Der Einsatzauftrag beinhaltete die Ergänzung des unmittelbaren Personenschutzes der anwesenden hochrangigen Schutzpersonen durch das Erkennen und Verhindern von lebensbedrohlichen Angriffen auf die zu schützenden Personen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1DM DES INNERN Freistaat SACH SEIN Im Iprig^n wird auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Mit/freuhdlichen Grüßen \A\ Markus Ulfciig \ Seite 3 von 3