STAATSMINISTERIUIVI DES INNERN FU I Freistaat |gp SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ 2518 Dresden, . März 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1030 Thema: Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürger“ in Sachsen 2014, Nachfrage zu Drs. 6/607 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In ihrer Kleinen Anfrage, Drs. 6/607, begehrte die Fragestellerin Auskunft über Erkenntnisse der Staatsregierung über Strukturen der sog. Reichsbürger-Bewegung und erhielt im Wesentlichen zur Antwort (hier: auf Fragen 1 und 2), eine solche Bewegung existiere an sich nicht, auch nicht .hiesige Strukturen1. Vielmehr handle es sich um lose Personengruppen, wobei das Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen konstatiert wird. Am 06.02.2015 - zwei Tage nach Ausgabe der Antwort auf die bezeichnete Kleine Anfrage -veröffentlichte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen auf seiner Website ein dreiseitiges Dossier mit dem Titel .Information zum Thema ,Reichsbürger1. Hierin wird einleitend erneut auf den Nichtbestand einer einheitlichen, geschlossenen ,Reichsbürger-Bewegung1 hingewiesen. Dann aber heißt es weiter: ,Vielmehr sind es teilweise sogar miteinander konkurrierende Gruppen, die in einigen Fällen rechtsextremistische Ideologien vertreten.1 Aufgezählt werden daraufhin: , Selbstverwaltungen ’, , Exilregierungen ’, ,kommissarischen] Reichsregierungen’, selbsternannte[r],Polizei Hilfswerke’ oder,Parteien’. In Bezug auf Sachsen wird in Übereinstimmung mit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage angegeben, es handle sich um .keine festen Strukturen1. Abweichend zur Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage heißt es anschließend aber: ,Einzelne Reichsbürgergruppierungen und -anhänger weisen jedoch Bezüge zur rechtsextremistischen Szene auf.1 Insoweit geht die Fragestellerin davon aus, dass dem LfV Sachsen und der Staatsregierung durchaus positive Kenntnisse über bestehende Strukturen - seien sie auch ,lose‘ - vorliegen, zumal im Dossier des LfV eine solche Struktur (.Polizei Hilfswerk1) beinahe namentlich benannt wird: Es ist offenkundig das DPHW gemeint, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN das auch in Sachsen aktiv war, das noch sporadisch in Erscheinung tritt und dessen Anhänger teils weiter aktiv sind (Vgl. Drs. 6/32). Am 06.01.2015 erschien auf der Website der in Sachsen aktiven .Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen* (StaSeVe) um Herrn Peter Fr. ein Bericht (veröffentlicht unter: https://staseve.wordpress.com/2015/01/06/dresden-polizei-verhaftet-die-beiden-selbstverwalter-uwe-wetzig-und-henry-schneider-am-rande-der-pegida-demonstration/), wonach zwei namentlich benannte, bekanntermaßen auch in Sachsen wohnhafte ,Selbstverwalter*, Uwe We. und Henry Sch., ,am Rande der gestrigen Pegida-Demonstration [...] verhaftet* worden seien. Aus früheren Presseberichten ergeben sich jedenfalls Anhaltspunkte für Bezüge dieser beiden Personen zum DPHW.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Strukturen von „Selbstverwaltungen“, „Exilregierungen“, „kommissarischen Reichsregierungen“, „selbsternannten Polizei Hilfswerken“ und/oder „Parteien“, die sich auf ein Deutsches Reich berufen und/oder die Existenz der Bundesrepublik leugnen, sind der Staatsregierung im Einzelnen bekannt und inwieweit vertreten diese jeweiligen Bestrebungen rechtsextremistische Ideologien bzw. bei welchen Bestrebungen liegen welche sonstigen Bezüge zur rechtsextremistischen Szene vor? Der Staatsregierung sind folgende Strukturen im Sinne der Fragestellung bekannt: - Die „Exilregierung Deutsches Reich“. Es handelt sich um eine als rechtsextremistisch einzuschätzende Gruppierung, die jedoch in Sachsen nicht über Strukturen verfügt. Die Gruppierung „Deutsche Polizei Hilfswerk“ (DPHW). Es ist nicht bekannt, ob das DPHW aktuell in Sachsen über Strukturen verfügt. Daneben berufen sich immer wieder Personen - z. B. im Zusammenhang mit behördlichen oder gerichtlichen Zwangsmaßnahmen - auf Organisationen, die der Fragestellung zuzuordnen sind. Ob sich hinter diesen Argumentationsmustern tatsächliche Strukturen verbergen, ist der Sächsischen Staatsregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/32 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSlVinSilSTEKlUM DES INNERN C! Freistaat Hl SACHSEN Frage 2: Aus welchen Gründen erfolgte am 05.01.2015 in Dresden eine Verhaftung - oder ggf. eine andere polizeiliche Maßnahme - gegen Uwe We. und Henry Sch. und stand diese Maßnahme in Verbindung mit dem umliegenden Demonstrationsgeschehen, und/oder mit einer Straftat aus dem Phänomenbereich der PMK-rechts, und/oder mit Aktivitäten der betroffenen Personen im Zusammenhang mit Reichsbürger-ähnlichen Bestrebungen? Gegen eine Person lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Die Maßnahme stand nicht in Verbindung mit dem umliegenden Demonstrationsgeschehen und/oder mit einer Straftat aus dem Phänomenbereich der PMK -rechts-. Darüber hinaus liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 3: Inwieweit stehen nach Kenntnis der Staatsregierung sächsische Anhänger der extremen Rechten und/oder Reichsbürger-ähnlicher Bestrebungen in Verbindung mit im Internet kursierenden Aufrufen, sich am 08.05.2015 vor oder gar im Deutschen Bundestag zu versammeln, und inwieweit richten sich Ermittlungsverfahren aus Anlass dieser Aufrufe gegen Personen aus dem Freistaat Sachsen? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach sächsische Rechtsextremisten die Organisation von oder die Teilnahme an einer Versammlung am 8. Mai/2015 im Umfeld des Deutschen Bundestages in Berlin planen. Informationen zu Sinne der Fragestellung sind der Staatsregierung nicht beErmittlungsverfahren im kannt, f Mit fleurfdlichen Grüßen [/. '■ Markus Ult Seite 3 von 3