STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W¡ld, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/10316 Thema: Förderrichtlinie Tierzucht Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Zweck der Förderrichtlinie Tierzucht war die Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen. Eine Fortsetzung der Förderung über den31. Dezember 2016 hinaus wurde laut der Nummer 1.1 Zuwendungszweck bei einer positiven Evaluierung angestrebt.,, Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1= Zu welchem Ergebnis kam die Evaluierung der Förderrichtlinie? Bitte den entsprechenden Bericht der Anfrage anhängen. Die Befristung bis zum 31. Dezember 2016 sowie das Erfordernis der Evaluierung bezieht sich ausschließlich auf die Maßnahme ,,Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere" der Förderrichtlinie Tiezucht. Da im Rahmen dieser Maßnahme der entsprechende Fördergrundsatz der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt wird, erfolgte die Evaluierung durch das Friedrich-Loetflerlnstitut (FLl) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. lm Ergebnis dieser Evaluierung wurde entschieden, den Fördergrundsatz aufgrund seiner absehbaren positiven Auswirkung auf die praktische Tierzucht weiterzuführen, zunächst bis zum Ende der derzeitigen Förderperiode am 31. Dezember 2020. Anschließend soll eine erneute Bewertung erfolgen. Der entsprechende Bericht des BMEL- Referates 514 ,,Tier und Technik" vom 20. September 2016 liegt bei. Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. August 201 7 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t1t991 oresden,J/. oP.lo/? s¡mu[+ ohhñl&6sffibhlildG&U|d!dhffehñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für vêrschlüsselte elektronische Dokumente lf)$(o @(\ t- Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Über welche Förderrichtlinien wird die Zucht und die Haltunggefährdeter Nutztierrassen aktuell gefördert? (Bitte Nennung der Richtlinien, der Art und des Umfangs der Förderungen sowie der Zuwe n d u n gsvoraussetzu n ge n ) Die Förderung gefährdeter Nutztierrassen erfolgt kontinuierlich auf der Grundlage der Förderrichtlinie Tiezucht (RL TU2015) vom 30. Juni 2015. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung in Form von jährlichen Zuschüssen an die jeweiligen Züchtervereinigungen gewährt, welche die Fördermittel an ihre Mitglieder weiterleiten. Der jährliche Zuschuss beträgt: a) 200 Euro je Großvieheinheit bei Zuchttieren, b) 200 Euro je Großvieheinheit zusätzlich bei Vatertieren, c) 240 Euro je Großvieheinheit zusätzlich für die Bereitstellung der Tiere zur Gewinnung von Samen oder Embryonen für das Zuchtprogramm. Zuwendungsvoraussetzungen sind zum einen die Verpflichtung der Endempfänger der Zuwendung, den Betrieb selbst zu bewirtschaften und zum anderen, die förderfähigen Nutztierrassen für fünf Jahre zu halten sowie im Verpflichtungszeitraum a) mindestens die im ersten Jahr des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums bewilligte Anzahl der Nutztiere zu halten, b) diese Tiere in ein Zuchtbuch, das bei Pferd, Rind, schwein, schaf, Ziege von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtorganisation geführt werden muss, eintragen zu lassen, c) mit diesen Tieren an einem Erhaltungszuchtprogramm einer Züchtervereinigung teilzunehmen, d) der Einrichtung, die das betreffende und genehmigte Erhaltungszuchtprogramm durchführt, alle vorhandenen genetisch relevanten Daten bereitzustellen sowie e) sich bereit zu erklären, auf Anfrage an Programmen zur Gewinnung von Material für den Aufbau der Mindestreserve der ,,Deutschen Genbank für landwirtschaftliche N utztiere" teilzunehmen. Frage 3: Welche Nutztierrassen gelten in Sachsen aktuell als gefährdet und welche Bewertungsgrundlage liegt diesen Einschätzungen zugrunde? Aufgrund ihrer Gefährdung werden dezeit folgende Nutztiere gefördert: Rheinisch- Deutsches Kaltblut, Rotes Höhenvieh, Deutsches Sattelschwein, Merinofleischschaf, ostfriesisches Michschaf, Leineschaf, skudde und rhüringer waldziege Die Auswahl der förderfähigen Nutztierrassen erfolgt durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft auf Basis von Empfehlungen des Fachbeirates für tiergenetische Ressourcen nach den Grundsätzen des Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUÌ\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche konkreten Zuchten und Haltungsprogramme wurden in den Jahren 2015 und 2016 gefördert? (Bitte auch Nennung der betreffenden Tierrassen, der Förderempfänger sowie die Höhe der Förderungen.) Hinsichtlich der konkreten Zuchten (Tierhalter, Standorte und Anzahl der Tiere), die in die Förderung gefährdeter Nutztierrassen einbezogen sind, wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6t9412 vom 18. Mai 2017 verwiesen. Für jede in der Antwort zu Frage 3 aufgeführte Nutztierrasse fuhren die entsprechenden Züchtervereinigungen ein Zuchtprogramm durch und treten als Fördermittelempfänger für die jeweilige Tierart auf. Die Höhe der Förderung geht aus nachfolgender Tabelle hervor (Beträge in Euro) Haus haltsjahr 2015 2016 60.000 22.000 19.200 Hybridschweinezuchtverband Nord/Ost e. V. 800 1.400 'l:ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e. V. Pferdezuchtverband Sachsen- Thüringen e. V. Sächsischer Rindezuchtverband e. G. / Masterrind GmbH 56.550 19.600 14.200 Seite 3 von 3 2017-08-22T11:07:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes