STAATSMINISTEMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10317 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Juli 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Per- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3107 Dresden, 30. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN son gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheim haltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Juli 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher, Redner 01.07.2017 Leipzig Rechtsextremisten ca. 120 Liederabend mit dem Auftritt der rechtsextremistischen Liedermacher „Hannes" und „Ernie" (HB) Seite 2 von 5 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 08.07.2017 Plauen Partei „Der Dritte * Mitgliederversammlung Weg" Stützpunkt mit Auftritt der Liederma- Vogtland cherin „Varghona" (TH), Redner: Tony GENTSCH, Kai ZIMMERMANN 13.07.2017 Mücka Brigade 8 mind. 4 Aufstellen von Holzkreuzen (Beteiligung an der bundesweiten Aktion „schwarze Kreuze Deutschland") 15.07.2017 Mittweida, Rechtsextremisten ca. 200 Zeitzeugenvortrag OT Frankenau 16.07.2017 Aue ldentitäre Bewe- 10 - 15 Banner- und Flugblattakgung (IB) tion 17.07.2017 Dresden 16 -Ortsgruppe mind. 4 Banneraktion Dresden 17.07.2017 Zwickau IB Sachsen mind. 6 Banneraktion 22.07.2017 Riesa NPD ca. 400 Saalveranstaltung zum Wahlkampfauftakt, Redner u. a.: Sascha ROßMÜLLER, Udo PASTÖRS, Frank FRANZ, Auftritte: Frank RENNICKE, „Phil" von „Flak" 29.07.2017 Zwickau Partei „Der Dritte * Vortragsveranstaltung mit Weg" Stützpunkt Liederabend, Redner: Westsachsen Tony GENTSCH, Auftritt eines Mitglieds der rechtsextremistischen Band „Hermunduren" (TH) 29.07.2017 Plauen Partei „Der Dritte * Aktion (symbolische Ab- Weg" Stützpunkt sperrung in der Innen- Vogtland stadt verbunden mit der Forderung nach Sicherheit für die Stadt und konsequente Abschiebung krimineller Ausländer ) Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN 29.07.2017 Zwickau Partei „Der Dritte * Beteiligung an bundesund Vogt- Weg" Stützpunkte weitem Aktionstag der land Westsachsen und Partei „Der Dritte Weg" Vogtland zum Thema „Homo- Propaganda stoppen", Flugblattverteilung Juli 2017 Döbeln und JN Mittelsachsen * Plakataktion Umgebung Juli 2017 Penig, JN Mittelsachsen * Plakataktion Roch litz, Mittweida * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Juli 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteiligung/ Anzahl rechts- Funktion, ggf. Bands, Liederma- extremistischer cher, Redner Teilnehmer 17.07.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * den Protesten gegen den Besuch des Bundesministers für Justiz und Verbraucherschutz 17.07.2017 Zwickau Beteiligung von Rechtsextremisten an * den Protesten gegen den Besuch des Bundesministers für Justiz und Verbraucherschutz 29.07.2017 Zwickau Beteiligung von Rechtsextremisten an * der Kundgebung mit anschließendem Aufzug „Fehlpolitik Deutschland", Redner: David KÖCKERT (THÜGIDA) * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 4 von 5 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Juli 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 21.07.2017 Pirna NPD ca. 20 Liederabend wurde untersagt Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wurden keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung bekannt. Mit frp' undlichen Grüßen 1 Ma us Ulbig Seite 5 von 5 2017-08-30T15:42:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes