STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10320 Thema: Antisemitische Überfälle, Sachbeschädigungen, Leugnung der Shoa und andere antisemitische Straftaten im Monat Juli 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung der Shoa, Demonstrationen, Versammlungen usw.) gab es im Monat Juli 2017 (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 2: Welche antisemitischen Aktivitäten im obigen Sinne wurden im Monat Juli 2017 bekannt, die vor diesem Zeitraum lagen (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren liefen gegen Personen wegen antisemitischer Delikte im Monat Juli 2017 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die im Monat Juli 2017 polizeilich bekannt gewordenen und erfassten Straftaten sowie die Anzahl der dazu ermittelten Tatverdächtigen sind in der Anlage aufgeführt. In diesem Zusammenhang wird bislang gegen einen Beschuldigten ermittelt; Festnahmen gab es keine. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/6 Dresden, 30. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Personen wurden im Monat Juli 2017 wegen antisemitischer Delikte zu welchen Strafen verurteilt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Erwachsener u. a. wegen Volksverhetzung in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe v b n 120 Tagessätzen verurteilt. Er postete jeweils von seiner Wohnung in Lamperts Ide aus am 8. April 2016 und am 11. Februar 2017 einen Link zu Texten, in deneifder,Holocaust geleugnet wird. Für diese beiden Taten wurden Einzelgeldstrafen in Hö e v n 60 bzw. 70 Tagessätzen verhängt. Den gleichzeitig abgeurteilten weiteren Tatei laden keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellung zugrunde. Mit fi-eufidlichen Grüßen Märkus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/10320 Tattag Tatort Kreis Delikt Tathergang TV 03.11.2016 Dresden/Innere Dresden -Stadt Volksverhetzung mittels Computer/Internet in/an Inter- - Altstadt net 17.06.2017 Eilenburg Nordsachsen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidri- mittels Farbschmierereien in/an Bahn - ger Organisationen AG 17.06.2017 Eilenburg Nordsachsen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidri- mittels Farbschmierereien in/an Ju- - ger Organisationen gendklub, Justiz 27.07.2017 Lugau/Erzgeb. Erzgebirgskreis Volksverhetzung mittels Computer/Internet in/an Inter- 1 net 2017-08-30T15:36:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes