STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10323 Thema: Vergabe von Kfz-Kennzeichen; Nachfrage zu Drs. 3/3338 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/39 Dresden, 2 ^ AUQ. 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2001 ergriffen, um bei der Vergabe von amtlichen Kennzeichen durch Kfz-Zulassungsbehörden bestimmte Buchstabenund /oder Zahlenkombinationen zu begrenzen oder aus¬ zuschließen? Die gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung von Fahrzeugen wur¬ den zum 1. März 2007 in eine neue Rechtsgrundlage (Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)) überführt. Gemäß des zwischenzeitlich angepassten § 8 Absatz 1 Satz 3 FZV darf die Zeichenkombination der Erken¬ nungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamillc Vor in Kraft treten dieser Regelung im November 2012 lag die Zuteilung ei¬ nes konkreten Kennzeichens im allgemeinen Ermessen der Zulassungsbe¬ hörde. Die Regelung in § 8 Absatz 1 Satz 3 FZV hat die Zurückweisung von Wünschen nach bestimmten Kennzeichen für die Zulassungsbehörden er¬ leichtert. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Frage 2: Welche Empfehlungen oder andere Regelungen gelten derzeit im Freistaat Sachsen, die darauf ausgehen, be¬ stimmte Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationen für amtliche Kennzeichen nicht auszugeben? Die zwischen dem ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Getzt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra¬ struktur) und den für das Fahrzeugzulassungswesen zuständigen obersten Landesbehörden im Jahr 1985 abgestimmte Empfehlung für die Zulas¬ sungsbehörden, die Buchstabenkombinationen SA, HJ, SS und KZ für die Seite 1 von 3 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Hallestelle Carolaplalz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Erkennungsnummern der Kennzeichen nicht auszugeben, hat weiterhin allgemein Be¬ stand. Sie wurde 1991 auch im Freistaat Sachsen verbindlich eingeführt. Dieses Thema war im Mai 2013 nochmals Gegenstand einer Dienstberatung des Lan¬ desamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und des Sächsische Staatsministeri¬ ums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mit den Zulassungsbehörden. Hierbei wurde den Zulassungsbehörden erneut der Verzicht der Ausgabe der Buchstabenkom¬ binationen SA, HJ, SS, KZ sowie NS empfohlen. Weitere allgemein für alle Zulas¬ sungsbehörden im Freistaat Sachsen geltende Festlegungen bestehen nicht. Auch mit einer erweiterten landesinternen Regelung würde sich aufgrund der vielfälti¬ gen Kombinations- und Interpretationsmöglichkeiten nicht jede gegebenenfalls als be¬ denklich deutbare szenetypische Buchstaben- oder Zahlenkombination verhindern lassen. Der Kreis der verfügbaren Wunschkennzeichen würde für die Bürgerinnen und Bürger demgegenüber stark eingeschränkt. Frage 3: Auf welche konkreten Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationen bezogen bzw. beziehen sich Maßnahmen, Empfehlungen oder an¬ dere Regelungen im Sinne der Fragen 1 und 2? Ausgehend von den Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 sind im Freistaat Sachsen die Buchstabenkombinationen SA, HJ, SS, KZ und NS nicht zu verwenden. Einige Zulassungsbehörden in Sachsen haben für ihren Bereich ergänzende Regelun¬ gen getroffen, die Zahlenkombinationen bzw. Buchstaben-Zahlenkombinationen betref¬ fen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Zahl 1 als Code für den Buchstaben A und die Zahl 8 als Code für den Buchstaben H steht. Die betreffenden Zulassungsbe¬ hörden teilten Folgendes mit: Landeshauptstadt Dresden Zusätzlich werden Kennzeichen, die eindeutig zugeordnet werden können, nicht mehr vergeben. Dazu gehören u. a. DD HH88, DD AH18 und DD AH88. Auf die mögliche Interpretation der 88 werden alle Bürger hingewiesen, welche ein Wunschkennzeichen mit dieser Zahlenkombination wählen. Stadt Chemnitz Zusätzlich werden die Kennzeichen C AH18, C AH88; C HH18 und C HH88 seit 2017 nicht mehr neu zugeteilt. Landkreis Görlitz Zusätzlich werden seit 2013 nachfolgende Kennzeichenkombinationen nicht mehr aus¬ gegeben. Bereits früher zugeteilte Kennzeichen werden erst nach einer Außerbetrieb¬ setzung des Fahrzeuges durch den Halter für die Wiederausgabe gesperrt. Es betrifft alle Kennzeichen, die die Zahl 88 enthalten sowie die Kennzeichen mit den Buchsta¬ ben- und Zahlenkombinationen AH18; WP18 (,,WP = Code für „White Power."), HH18; HA 18, SH18 („SH " = Code für „ Sieg Heil") und SH204 („204 " = Code für Hitlers Ge¬ burtsdatum 20. April). Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Landkreis Zwickau Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten zum Thema „Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen" unter der Bundestags-Drucksache 18/685 vom 28. Februar 2014 ausgeführt, wird das Ziel verfolgt, Bestrebungen Einzelner oder von Personengruppen entgegenzutreten, die nationalsozialistisches Gedankengut auf dem Kennzeichen zum Ausdruck bringen wollen. Der Sächsische Innenminister führt dazu in der Schrift „Augen auf! Sehen - Erkennen - Handeln, Rechtsextremistische Symbole, Kennzeichen und Organisationen" des Säch¬ sischen Landesamtes für Verfassungsschutz aus: „Rechtsextremistische Symbole ha¬ ben einen hohen Stellenwert für das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Szene. Die zum Teil nur szeneintern bekannten Zeichen dienen darüber hinaus dem wechselseitigen Erkennen. Diese „Sprache des Konspirativen" übt neben der Möglich¬ keit, Präsenz zu zeigen, einen zusätzlichen Reiz auf Anhänger rechtsextremistischer Ideologie aus." Aus diesen Gründen wurden im Landkreis Zwickau mit Wirkung zum 30. September 2016 Regelungen zu Kennzeichensperrungen getroffen, die die be¬ kanntesten rechtsextremistischen Zahlenkombinationen umfassen, um die beschriebe¬ nen Effekte zu unterbinden. Folgende Zahlen werden neben den bereits gesperrten Buchstabenkombinationen „KZ, HJ, SA, SS, NS" seit dem 1. Oktober 2017 im Land¬ kreis Zwickau aufgrund o. g. Regelung nicht mehr ausgegeben: 14 (Code für „14 words" - ein verschrobenes Glaubensbekenntnis des US-Neonazis David Eden Lane: „We must secure the existence of our people and a future for white children". Auf Deutsch: „Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft weißer Kinder sichern."), 18, 28 (Code für das neonazistische Netzwerk Blood & Honour; seit 2000 in Deutschland verboten), 88, 188, 1888, 8888, 8818, 1488 (Kombination aus den Codes „14 words" und 88), 8814. Vogtlandkreis Im Vogtlandkreis wird bei einem Wunschkennzeichen mit einer Erkennungsnummer wie z. B. einer 88 oder 18 der Antragsteller darauf hingewiesen, dass diese Kombinati¬ on einen Anschein einer rechtsextremistischen Szene nach außen hin erwecken kann. Landkreis Leipzig Im Landkreis Leipzig sind die Erkennungsnummern mit der Zahl 88 zusätzlich gesperrt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-08-25T07:14:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes