STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10330 Thema: Schwarzarbeit in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 21. Juni 2017 verschickte das LKA Sachsen zwei Pressemitteilungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Leipziger Osten. Diese Anfrage soll dazu dienen, das Ausmaß der Schwarzarbeit in Erfahrung zu bringen sowie Erkenntnisse über die Tatverdächtigen zu sammeln." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die Strafverfolgung und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang damit liegen in originärer Zuständigkeit der Behörden der Zollverwaltung . Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden führte am 21. Juni 2017 Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Leipzig durch. Die Maßnahmen wurden durch das Landeskriminalamt, das Präsidium der Bereitschaftspolizei und die Polizeidirektion Leipzig unterstützt . Insofern können die Fragen nur soweit beantwortet werden, wie der Fragegegenstand in die Zuständigkeit der Staatsregierung fällt bzw. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen in den elektronischen Systemen der Landespolizei vorliegen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/18 Dresden, 31. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERRJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele und welche Tatverdächtigen konnten bei den Kontrollmaßnahmen am 21. Juni in Leipzig identifiziert werden? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und den vorgeworfenen Straftaten! Im Rahmen der Unterstützung der Behörden der Zollverwaltung bei den Kontrollmaßnahmen am 21. Juni in Leipzig wurden mit Stand vom 14. August 2017 neun Ermittlungsverfahren (gern. § 259 StGB, § 263 StGB, § 267 StGB, § 95 Abs. 1 AufenthG sowie § 29 Abs. 1 BtMG) und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren (gern. § 53 VVaffG, § 404 Abs.2 Nr. 4 SGB III sowie § 111 SGB IV) registriert. Im Weiteren wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der weitere Fragegenstand im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt. Frage 2: Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Sachsen im Jahr 2017 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt! Frage 3: Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Sachsen in den Jahren 2015 und 2016 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt! Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 7. August 2017 (Datum der Anzeigenerstattung) nach Straftaten des Sozialleistungsbetruges gern. § 263 StGB sowie Straftaten gern. §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) im Freistaat Sachsen. Im Weiteren wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Darüber hinaus wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen und auf die Begründung in der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie hoch war die festgestellte Schadenssumme durch Schwarzarbeit in den Jahren 2015 und 2016? Wie hoch ist die bisher festgestellte Schadenssumme im Jahr 2017? Zu Straftaten gemäß SchwarzArbG wurden im PASS für das Jahr 2015 10.000 € und für das Jahr 2016 150€ als Schadenssumme erfasst. Für 2017 liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Im Weiteren wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen und auf die Begründung in der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 5: Wie viele Bußgelder in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden mit jeweils welcher Oesamthöhe verhängt? Von piney Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen und auf die Begrüntlunl in der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Mit freudidlichen Grüßen L '• '1 M rkul s Ulbig , Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10330 zu Frage 2: Im PASS sind mit Anzeigendatum im Zeitraum vom 1. Januar bis 7. August 2017 908 Personen mit Straftaten gem. SchwarzArbG und § 263 StGB (Sozialleistungsbetrug) erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Altersgruppen (nicht in Erscheinung getretene Altersgruppen werden nicht dargestellt), Nationalitäten und Delikte auf: Staatsangehörigkeit - SchwarzArbG Sozialleistungsbetrug Heranwachsende Erwachsene Jugendliche Heranwachsende Erwachsene (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) (14 bis unter 18 Jahre) (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) Afghanistan - 1 - 1 Albanien - - - 1 Algerien - - - 1 Belarus - 1 - - 1 Bulgarien - - - 2 Deutschland - 7 5 40 762 Griechenland - - - 1 Indien - - - 2 Irak - - - 3 Italien - - - 1 Jemen - - - 1 Kroatien - - - 1 Libanon 1 1 - - - Libyen - - 1 1 Litauen - - - 3 Marokko - - - 1 Moldau, Republik - 2 - - - Pakistan - - - 1 Polen - - - 5 Portugal - - - 2 Rumänien - 1 - 1 1 Russische Föderation - 1 - - 7 Serbien - - - 3 Slowakei - - - 1 Somalia - - 1 - Spanien - - - 1 Staatenlos - - - 1 Syrien, Arabische Republik - - 3 10 Thailand - - - 1 Tschechische Republik - - - 3 Türkei - - - 5 Tunesien - - - 2 Ukraine - 1 - - 7 Ungarn - 1 - -_ __ 2 Staatsangehörigkeit SchwarzArbG Sozialleistungsbetrug Heranwachsende Erwachsene Jugendliche Heranwachsende Erwachsene (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) (14 bis unter 18 Jahre) (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) Vietnam , - - - 5 Ungeklärt - - 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/10330 zu Frage 3: Im PASS sind mit Anzeigendatum im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 1.990 Personen mit Straftaten gern. SchwarzArbG und § 263 StGB (Sozialleistungsbetrug) erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Altersgruppen (nicht in Erscheinung getretene Altersgruppen werden nicht dargestellt), Nationalitäten und Delikte auf: Staatsangehörigkeit SchwarzArbG Sozialleistungsbetrug Erwachsene Jugendliche Heranwachsende Erwachsene (ab 21 Jahre) (14 bis unter 18 Jahre) (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) Afghanistan - 1 - 2 Ägypten - - - 1 Albanien - - - 1 Algerien - - - 1 Armenien - - - 3 Bosnien und Herzegowina - - - 1 Brasilien - - - 1 Bulgarien - - 1 4 Dänemark - - - 1 Deutschland 11 6 89 1 723 Griechenland - - 1 5 Indien 1 - - 5 Irak - - 1 2 Italien 1 - - - Kasachstan - - - 1 Kenia - - - 1 Kongo, Demokratische Republik - - - 1 Kosovo - - - 1 Kuba - - - 2 Lettland - - - 1 Libyen 1 - - 2 Litauen - - - 1 Marokko - - 1 4 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik - 1 - - Moldau, Republik - - - 1 Montenegro - - - 1 Mosambik - - - 1 Nigeria - - - 2 Pakistan 2 - - 8 Polen - - - 9 Portugal - - 1 4 Staatsangehörigkeit SchwarzArbG Sozialleistungsbetrug Erwachsene Jugendliche Heranwachsende Erwachsene (ab 21 Jahre) (14 bis unter 18 Jahre) (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) Rumänien - - - 7 Russische Föderation - - - 9 Serbien - - - 2 Syrien, Arabische Republik 1 - 1 3 Tschechische Republik - - - 7 Türkei 1 1 - 14 Tunesien 1 - 1 6 Ukraine - - - 8 Ungarn - - - 3 Usbekistan - - - 1 Vietnam - - - 15 Ungeklärt - - - 1 Im PASS sind mit Anzeigendatum im Zeitraum vorn 1. Januar bis 31. Dezember 2016 2.035 Personen mit Straftaten gern. SchwarzArbG und § 263 StGB (Sozialleistungsbetrug) erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Altersgruppen (nicht in Erscheinung getretene Altersgruppen werden nicht dargestellt), Nationalitäten und Delikte auf: Staatsangehörigkeit SchwarzArbG Sozialleistungsbetrug Erwachsene Jugendliche Heranwachsende Erwachsene (ab 21 Jahre) (14 bis unter 18 Jahre) (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) Afghanistan - 2 - 3 Ägypten - - - 1 Albanien - - - 6 Angola - - - 1 Äthiopien - - - 1 Bangladesch - - - 1 Belarus - - - 1 Bulgarien - - - 3 Deutschland 6 11 61 1 789 Griechenland 1 - - 1 Indien - - - 2 Indonesien - - - 1 Irak - - - 2 Iran, Islamische Republik - - - 1 Italien - - - 12 Jemen 1 - - - Jordanien - - - 1 Kasachstan - - - 1 Kosovo - - - 1 Kuba - - - 3 Libyen - - 3 5 Marokko - - - 2 Staatsangehörigkeit SchwarzArbG Sozialleistungsbetrug Erwachsene Jugendliche Heranwachsende Erwachsene (ab 21 Jahre) (14 bis unter 18 Jahre) (18 bis unter 21 Jahre) (ab 21 Jahre) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik - - - 1 Moldau, Republik - - - 1 Nigeria - - - 1 Pakistan - - - 9 Polen - - 1 6 Portugal - - - 3 Rumänien - 1 1 2 Russische Föderation - - - 17 Serbien - - - 5 Slowakei - - - 1 Slowenien - - - 1 Spanien - - - 1 Staatenlos - - - 2 Syrien, Arabische Republik - - - 8 Thailand - - - 1 Tschechische Republik - - - 7 Türkei 3 - - 15 Tunesien 1 - - 4 Ukraine - - - 2 Ungarn - - - 2 Vereinigte Arabische Emirate - - - 1 Vietnam - - - 13 Ungeklärt - - 1 1 2017-08-31T12:03:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes