STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10331 Thema: Vorfälle auf dem Kornmarkt in Bautzen in den Abendstunden des 17. Juli 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Neben dem Polizeibericht zu den Auseinandersetzungen in Bautzen in der Nacht des 27./28. Juli 2017 gibt es mind. einen Augenzeugenbericht (http://www.schmanle.de/2017/07/28/eineandere -sicht/), der beschreibt, dass ein Flüchtling, der von 20 Personen verfolgt wurde, von der Polizei gefasst, dabei geschlagen und beleidigt worden. Auch die Augenzeugin, die die Polizei in dieser Situation ansprach, wurde beleidigt. Im Polizeibericht selbst ist von einem 34 -jährigen Einheimischen die Rede, der trotz fortgesetzt begangener Straftaten offenbar nicht in Gewahrsam genommen wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? (Bitte auch den konkreten zeitlichen Ablauf der Situation vor Ort am 27./28. Juli 2017, Anzahl der beteiligten Personen welchen (politischen) Lagers, Anzahl und konkretes zeitliches Eintreffen der eingesetzten Kräfte, verletzte/von Straftaten betroffene Personen welchen Lagers /Polzeibedienstete etc. angeben.) Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/32/15 Dresden, 31. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Frage 2: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhalts wurden im Zusammenhang mit den Ansammlungen/Auseinandersetzungen am Kornmarkt bzw. im Umfeld in dieser Nacht wann angezeigt oder registriert und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl und politisches Lager der bekannten/unbekannten Beschuldigten bzw. Anzahl beschuldigter bekannter/unbekannter Polizeibediensteter angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die im Bereich des Kornmarktes in Bautzen mit Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betrauten Einsatzkräfte stellten gegen 22:40 Uhr erste Anhaltspunkte für sich möglicherweise anbahnende Auseinandersetzungen vor Ort fest. In einer Medieninformation vom 28. Juli 2017 stellte die Polizeidirektion Görlitz die zeitlichen Abläufe dar. Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse über die Vorkommnisse in dieser Nacht ist dem Inhalt der Medieninformation nichts hinzuzufügen. Die Medieninformation, die die Abläufe chronologisch beschreibt, lautet wie folgt: „Am späten Donnerstagabend war die Polizei auf dem Kornmarkt in Bautzen im Einsatz , um Auseinandersetzungen zwischen Einheimischen und jungen Asylsuchenden zu unterbinden. Beamte des Einsatzzuges der Polizeidirektion, die wie jeden Abend auf dem Platz in der Bautzener Innenstadt präsent waren, griffen unmittelbar und konsequent ein, als gegen 22:40 Uhr drei junge Asylsuchende im Alter von 17, 18 und 21 Jahren und ein 34 -jähriger Einheimischer verbal in Streit geraten waren. In der Folge kam es zu weiteren Konflikten zwischen anwesenden Personen. Am Ende des Einsatzes hatten die Polizisten sechs Straftaten dokumentiert, von 24 Personen die Identitäten festgestellt und mehrere Platzverweise erteilt. Gegen 22:50 Uhr kam es zwischen dem zuvor betroffenen 34 -Jährigen und einem 26 Jahre alten Bekannten zu einer wechselseitigen Körperverletzung. Die Beamten gingen dazwischen, trennten die beiden Männer und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein. Atemalkoholtests ergaben bei den Beschuldigten Werte von umgerechnet 2,88 und 3,12 Promille. Gegen 23:15 Uhr kontrollierten die Beamten mehrere Schaulustige, die sich auf der gegenüberliegenden Seite des Kornmarktes unter den Arkaden aufhielten. Dabei handelte es sich um acht junge Frauen sowie Männer im Alter von 18 bis 28 Jahren. Sie hatten offenbar aus sozialen Netzwerken und Nachrichten anderer Personen binnen kurzer Zeit vom Geschehen auf dem Kornmarkt erfahren. Wenig später ging der zuvor schon in Erscheinung getretene 34 -jährige Bautzener mit einer abgebrochenen Bierflasche auf die Gruppe der drei Asylsuchenden zu. Die Beamten stoppten den Mann, nahmen ihm die Glasflasche ab, leiteten ein Strafverfahren zum Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung ein und verwiesen den Tatverdächtigen des Platzes. Unmittelbar im Anschluss kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem betrunkenen 34 -Jährigen und einem 18 -jährigen Bautzener, der als Schaulustiger die Begebenheit beobachtet hatte. Auch diese Situation beendeten die Einsatzbeamten und Freistaat SACHSEN Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN dokumentierten die begangene Körperverletzung. Da der 34 -Jährige über Schmerzen klagte, kamen Sanitäter zum Kornmarkt und versorgten den Mann. Ein 45 -jähriger Bautzener beleidigte die Polizisten. Die Beamten ergriffen den Mann und dokumentierten die Straftat. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von rund 1,4 Promille. Die Polizisten verwiesen den Mann anschließend des Platzes. Um 23:35 Uhr gerieten an der Einmündung zum Wendischen Graben ein 18 -jähriger Bautzener und ein 21 -jähriger Libyer tätlich aneinander. Dabei soll der Asylsuchende den Bautzener mit Pfefferspray besprüht haben. Die Beamten ergriffen den flüchtenden Libyer und leiteten ein Strafverfahren zum Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ein. Bei der Durchsuchung der Bekleidung des Tatverdächtigen fanden die Polizisten kein Pfefferspray. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von knapp einem Promille. Sanitäter versorgten den 18 -jährigen Bautzener, der über Schmerzen klagte und seinen Kontrahenten beleidigte. Um eine weitere Eskalation zu unterbinden, erteilten die Beamten beiden Männern einen Platzverweis und brachten den Libyer zu seiner Unterkunft . Das Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion hatte zwischenzeitlich aus anderen Revieren zusätzliche Streifen zum Kornmarkt beordert. Mit diesen trafen nahezu zeitgleich auch weitere Schaulustige ein. Die Beamten kontrollierten die Personen und erteilten neun Männern im Alter von 21 bis 29 Jahren Platzverweise. Eine Streife nahm gegen 00:40 Uhr einen 18 -jährigen Syrer in Gewahrsam, der einen zuvor ausgesprochenen Platzverweis der Polizisten nicht beachtete. Er leistete dabei Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizisten und verblieb bis zum Morgen im Gewahrsam des örtlichen Polizeireviers. Um 01:10 Uhr kontrollierten die Beamten am Kornmarkt einen im Landkreis Spree- Neiße zugelassenen Audi, in dem vier junge Männer saßen. Zwei der Insassen, Bautzener im Alter von 21 und 22 Jahren, waren im Besitz von Pfefferspray, mit Quarzsand gefüllten Handschuhen und einer Sturmhaube. Die Beamten zogen die Gegenstände ein, erteilten den Betroffenen einen Platzverweis und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Gegen 01:30 Uhr war niemand mehr auf dem Kornmarkt zugegen, die Polizisten beendeten den Einsatz. Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Görlitz führt die weiteren Ermittlungen zu den festgestellten Straftaten. Die Polizei wird auch weiterhin jeden Tag auf dem Kornmarkt in Bautzen präsent sein und konsequent eingreifen." Zur Bewältigung der Einsatzlage waren in der Zeit vom 27. Juli 2017, 22:40 Uhr bis 28. Juli 2017, 01:30 Uhr bis zu 18 Polizeibedienstete der Polizeidirektion Görlitz auf dem Kornmarkt bzw. in dessen Umfeld eingesetzt. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Der Polizeivollzugsdienst registrierte infolge der Ereignisse im Umfeld des Kornmarktes mit Stand 14. August 2017 folgende Strafanzeigen gegen bekannte Personen: Strafanzeige/Tatbestand Tatverdächtige (Anzahl/Staatsangehörigkeit) Körperverletzung eine Person, deutsche Staatsangehörigkeit Körperverletzung eine Person, deutsche Staatsangehörigkeit gefährliche Körperverletzung eine Person, deutsche Staatsangehörigkeit gefährliche Körperverletzung eine Person, libysche Staatsangehörigkeit Beleidigung eine Person, deutsche Staatsangehörigkeit Beleidigung eine Person, deutsche Staatsangehörigkeit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Person, syrische Staatsangehörigkeit Darüber hinaus werden gegen zwei Polizeibedienstete Ermittlungen wegen des Verdachtes der Beleidigung und Körperverletzung im Amt geführt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Umstände der Ereignisse Gegenstand der weiterhin andauernden Ermittlungen sind. Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden im Zusammenhang mit dieser Ansammlungen /Auseinandersetzungen an welchen Orten aus welchen Gründen wann gegen welches politische Lager/Personengruppe ausgesprochen? Frage 4: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dieser Ansammlungen /Auseinandersetzungen wann aus welchen Gründen oder aufgrund welcher Straftaten festgenommen, in Gewahrsam genommen und von wie vielen Personen welchen politischen Lagers/Personengruppe wurde die Identität aus welchen Gründen zu welcher Uhrzeit an welchem Ort festgestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Einsatzkräfte stellten im Umfeld des Kornmarktes in Bautzen in der Zeit vom 27. Juli 2017, 22:40 Uhr bis 28. Juli 2017, 01:10 Uhr die Identitäten von insgesamt 24 Personen zur Gefahrenabwehr sowie im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen fest. Darunter befanden sich 21 deutsche, ein libyscher sowie zwei syrische Staatsangehörige . Diesen Personen wurden aus Gründen der Gefahrenabwehr auch Platzverweise ausgesprochen. Freistaat SACH SEN Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zudem wurde eine Person libyscher und eine Person syrischer Nationalität durch den Polizeivollzugsdienst zur Durchsetzung von Platzverweisen in Gewahrsam genommen. Der Polizeivollzugsdienst hat im Zuge des Einsatzes keine Personen festgenommen. Frage 5: Aus welchen Gründen wurde der im Polizeibericht erwähnte 34 -jährige Einheimische , der fortgesetzt Körperverletzungen beging, nicht in Gewahrsam genommen ? Zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen für die öffentliche Sicherheit oder Ordnu g trifft der Polizeivollzugsdienst Eingriffsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen oressetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen. Vor diesem Hintergrund haben cjie händelnden Polizeibediensteten polizeiliche Maßnahmen durchgeführt. Mit fieuAdlichen Grüßen MaYkus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2017-08-31T12:07:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes