STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10340 Thema: Datenübermittlung sächsischer Behörden an das Europäische Antiterrorzentrum und in das Analyseprojekt „Dolphin", das Informationssystem „Siena" und „Ecris" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen/Datensätze sind von welchen sächsischen Behörden seit Anfang 2017 zu welchen Zwecken an die genannten Behörden , Projekte und Informationssysteme übermittelt worden? Frage 2: Wie viele Personen/Datensätze sächsischer Behörden sind aktuell bei den genannten Behörden, Projekten und Informationssystemen zu jeweils welchem Zweck gespeichert? Frage 3: Wie viele der übermittelten und der gespeicherten Personen /Datensätze betreffen jeweils die Phänomenbereiche Rechts-, Links- und Ausländerextremismus? Frage 4: Welche Daten zu wie vielen Personen sind anlässlich des G20 -Gipfels von welchen sächsischen Behörden an welche der genannten Behörden , Projekte und Informationssysteme übermittelt und gespeichert worden? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/14 Dresden, 31. August 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Daten zu wie vielen Personen sind anlässlich des G20 -Gipfels von welchen der genannten Behörden, Projekte und Informationssysteme an welche sächsischen Behörden zu jeweils welchem Zweck übermittelt und gespeichert worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Sächsische Behörden haben im Sinne der Fragestellungen keine Datensätze übermittelt oder empfangen und somit auch keine Kenntnis über dort gespeicherte Personen/ Datensätze sächsischer Behörden. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre /Amtsf - rung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpfli htet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die auße alVI ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Zust -ndi.hkeit liegt beim Bund. Mit fteuhdlichen Grüßen U 1 M k u s Ulb Seite 2 von 2 2017-08-31T12:05:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes