STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10357 Thema: Selbstanzeigen von Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es gibt keinen einheitlichen Tatbestand für den Begriff „schwere Straftaten". Für die Beantwortung wurden im Kontext der Fragestellungen insofern Straftaten gemäß §§ 89a, 89b, 89c, 91 und 129a i. V. m. § 129b StGB zugrunde gelegt. Frage 1: Wie viele Asylbewerber haben sich im Jahr 2017 bisher selbst aufgrund einer angeblichen, schweren Straftat angezeigt? Frage 4: Um welche Straftaten handelte es sich bei den Selbstanzeigen? Frage 5: Sollte es noch nicht möglich sein, die Fragen 1 bis 4 zu beantworten: Ab wann kann die Staatsregierung Auskunft über die Selbstanzeigen von Asylbewerbern geben? Welche konkreten Daten werden hierzu statistisch erfasst? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 4 und 5: Es haben sich mit Stand 10. August 2017 insgesamt 44 Asylbewerber selber bezichtigt, Straftaten gemäß § 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB (Terroristische Vereinigung im Ausland) begangen zu haben. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/33 Dresden, 5. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Frage 2: In wie vielen Fällen von 1. vermuten die Ermittlungsbehörden, dass der Grund der Selbstanzeige der Versuch ist, sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen oder eine Abschiebung zu verhindern? Frage 3: In wie vielen Fällen wurde 2017 Strafanzeige gegen die Asylbewerber aufgrund des Vortäuschens einer Straftat bzw. des Erschleichens eines Aufenthaltstitels gestellt? Zusammlenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: In wel4en rällen nach Abschluss der Ermittlungsverfahren zu den Selbstanzeigen Anzeigten bzw. Ermittlungen im Sinne der Fragestellung erfolgen, kann derzeit noch nicht rfrogrfostiziert werden. Mit .frpuellic4n Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-09-05T10:42:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes