STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10360 Thema: Straftaten linksradikaler und linksextremistischer Personen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen zielen offenkundig darauf ab, über die Auskunft auch Informationen zur Einstufung von Gefährderni im konkreten Einzelfall zu erlangen. Vor diesem Hintergrund verweist die Staatsregierung noch einmal auf frühere Antworten zu dieser Thematik2, wonach durch die Länder lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen veröffentlicht werden. Die Nennung von konkreten Angaben zu Gefährdern könnte im extremistischen bzw. terroristischen Spektrum Rückschlüsse auf operative Schwerpunkte der Sicherheitsbehörden ermöglichen. Damit würden spezifische Informationen — möglicherweise auch feindlich gesinnten Kräften — im In- und Ausland zugänglich gemacht und ihnen dadurch die Möglichkeit von Einblicken in die Arbeit der Sicherheitsbehörden sowie zu seiner systematischen Analyse eröffnet. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Sicherheitsbehörden aufgeklärt würden. Dass dies nicht geschieht , muss zum Schutz der Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und der damit verbundenen mittelbaren Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland zwingend sichergestellt werden. Darüber hinaus ließen sich anhand solcher Informationen unter Umständen auch Rückschlüsse auf laufende — oder auch nicht laufende — Ermittlungsmaßnahmen ziehen. Dadurch besteht die Ge- 1 Beieinem Gefährder handelt es sich nach der gemeinsamen Definition von Bund und Ländern um eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, begehen wird. 2 Vgl. Drs.-Nrn. 6/8203, 6/9156 und 6/10120. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/30 Dresden, 5. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN nicht laufende — Ermittlungsmaßnahmen ziehen. Dadurch besteht die Gefahr, dass potenzielle Straf- und Gewalttäter aus dem extremistischen bzw. terroristischen Spektrum ihr Vorgehen entsprechend anpassen und so die Maßnahmen der Behörden erschweren . Vor diesem Hintergrund haben sich die polizeilichen Fachgremien von Bund und Ländern dazu verständigt, dass durch die Länder zu Gefährdern lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen veröffentlicht werden. Die aufgeführten Gründe hindern auch eine Weitergabe diesbezüglicher Einzelheiten in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk . Operative Vorgänge gerade zu potenziellen Straf- und Gewalttätern aus dem extremistischen bzw. terroristischen Spektrum bedürfen besonderer Geheimhaltung . Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass konkrete Informationen zu Gefährdern an Personen gelangen, die letztlich ihrerseits aus den veröffentlichten Bezügen und aus ihren sonstigen Kenntnissen auf entsprechende Angaben schließen können . Jenen könnte dadurch Gelegenheit gegeben werden, möglicherweise in Betracht kommende Gefahrenabwehr- bzw. Ermittlungsmaßnahmen durch gezieltes Unterlaufen zu vereiteln. Auch innerhalb der polizeilichen Sachbearbeitung hat aus diesem Grund nur ein begrenzter Kreis Zugriff auf die Gefährder-Unterlagen. Frage 1: Wie viele der Straftaten nach §§ 109d bis 109f StGB, § 129a und § 129b StGB, 306 bis 306c StGB, § 308 Absätze 1 bis 3 StGB, § 315 Absatz 3 StGB oder § 315 b Absatz 3 StGB wurden in den Jahren 2015, 2016 und im Jahr 2017 begangen, die der PMK Links bzw. linksmotivierten Tatverdächtigen zuzuordnen sind? (Bitte nach Straftatbestand und Jahr aufgliedern und der Angabe ob ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.) Ausweislich des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind seit dem 1. Januar 2015 insgesamt 77 fragegegenständliche Straftaten in Sachsen registriert und dazu bislang insgesamt 17 Tatverdächtige (TV) ermittelt worden. Im Einzelnen: Delikt 2015 2016 2017 Fälle TV Fälle TV Fälle TV §§ 306 bis 306c StGB 15 6 26 1 17 - § 308 StGB 2 2 1 2 2 - § 315 b StGB 8 2 4 4 2 - Quelle: Landeskriminalamt, KPMD-PMK (Stand: 10. August 2017) Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Angaben für 2017 nicht abschließend sind und durch die laufende Erfassung Änderungen unterliegen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Personen sind bereits wegen einer oder mehrerer der unter 1. genannten Straftaten verurteilt worden und um welche Straftaten hat es sich jeweils gehandelt? Bislang sind sieben der o. g. Tatverdächtigen wegen § 306 StGB und ein Tatverdächtiger wegen § 308 StGB verurteilt worden. Frage 3: Bei wie vielen der unter 1. genannten Personen liegen Tatsachen vor, welche die AnnahOe rechtfertigen, dass sie eine oder mehrere der unter 1. genannten Straftaten Agehen werden? Es witd au7die Vorbemerkung sowie die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleine' Anfrage Drs.-Nr. 6/10120 verwiesen. Mit flteundlichen Grüßen ' Märkus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-09-05T10:38:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes