STAATSMINìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-vo n- Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 611037 Thema: Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen in Sachsen für das Erhebungsjahr 2013 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wieviel Bescheide über die Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft wurden in Sachsen für das Erhebungsjahr 201 3 bislang versandt? Nach Auskunft der für die Festsetzung und Erhebung der Wasserentnahmeabgabe zuständigen Landesdirektion Sachsen (LDS) vom 16. März 2015, wurden zum Stichtag 13. März 2015 98 Festsetzungsbescheide für die Erhebung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen versandt. Diese betreffen alle das Veranlagungsjahr 2013. Frage 2: Bei wieviel Anlagen, für die die Wasserentnahmeabgabe für das Erhebungsjahr 2013 erhoben wurde, liegt die durchflussbezogene Wasserentnahmeabgabe nach der in $ 9l Abs. 6 Satz I SächsWG i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 zum SächsWG niedergelegten Formel unter der Grenze von 15 % der tatsächlichen oder bei Nichteinspeisung ins öffentliche Netz der fiktiven jährlichen Einspeisevergütung nach dem EEG? Zum Stichtag 13. Mäz 2015 lag bei 80 von 98 bisher festgesetzten Wasserkraftanlagen die ermittelte durchflussbezogene Wasserentnahmeabgabe unter 15 Prozent der Einspeisevergütung nach dem ErneuerbareEnergien -Gesetz (EEG). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012Pal\o lhre Nachricht vom 27. Februar 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-Ù't41.50t19t4818 Dresden, 2A. Ol, lO tl JetzlCt schalten Energieeffizienz in Sachsen -s -(\ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gllt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang für elektron¡sch signierte sowie fúr verschlüsselte elektronische DokumênteSeite 1 von 2 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDI,VìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 3: Wieviel der unter 2. benannten Anlagen verfügen über einen Fischauf' stieg oder Fischabstieg oder beides? 30 der 98 bislang festgesetzten Wasserkraftanlagen verfügen über einen Fischaufstieg oder Fischabstieg oder beides. Frage 4: Durch wen erfolgt die Prüfung der Unterlagen, die Betreiber von Wasserkraftanlagen zum Nachweis ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Situation und den prognostizierten Auswirkungen der Wasserentnahmeabgabe der Landesdirektion Sachsen vorlegen? Diese Prüfung erfolgt durch die LDS Frage 5: Welcher Kostenaufwand, Personal- und Sachkosten sowie ggf. externe Kosten, ist mit der Erhebung der Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft für das Erhebungsjahr 2013 verbunden? Für den Vollzug der Wasserentnahmeabgabe stehen der LDS zwei abgabefinanzierte Stellen des gehobenen Dienstes zur Verfügung. Davon ist eine Stelle besetzt, die zweite Stelle wird ausgeschrieben. Bei den Stellen handelt es sich jeweils um eine Stelle im Vollzug und eine Stelle zur fachlichen Prüfung der Erklärungen. Mit freundlichen Grüßen fu Á_- Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-03-27T14:24:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes