Sächsisches Staatsministerium für W irtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 o 1073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10371 Thema: Einheitliche Beförderungsbedingungen der Sächsischen Verkeh rsverbü nde Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der Tarifanpassung und dem kleinen Fahrplanwechsel im ÖPNV zum 01. August 2017 sollten, laut Mitarbeiterinformationen, ab diesem Datum die Beförderungsbedingungen in sämtlichen sächsischen Verbünden einheitlich sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen konnte der oben genannte Termin nicht gehalten werden? Frage 2: Welche Hindernisse gab es bei welchem Verkehrsverbund? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Erklärtes Ziel der Staatsregierung sind möglichst einheitliche Beförderungsbedingungen im sächsischen ÖPNV. Vor diesem Hintergrund wird eine korrespondierende Initiative der Verkehrsunternehmen der fünf sächsischen Verkehrsverbünde begrüßt und unterstützt. Im Mai/Juni 2017 wurden bei den zuständigen Genehmigungsbehörden (Landesamt für Straßenbau und Verkehr für den straßengebundenen ÖPNV und Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr fü r den schienengebundenen ÖPNV) die Anträge auf Zustimmung zum Tarif bzw. zur Genehmigung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Bestandteil des Tarifantrages war der Teil A „Einheitliche Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, WO, VVV und ZVON", der von den genannten Verkehrsverbünden gemeinsam erarbeitet und abgestimmt worden war. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/32 Dresden, O 7. SEP. 2017 Zertifikat seit 1006 audlt bcrufundfamll ic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01 099 Dresden Glacisstraße 4 01 099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Einzelne Bestimmungen der beantragten Einheitlichen Beförderungsbedingungen widersprechen nach Auffassung der Genehmigungsbehörden den rechtlichen Rahmenbedingungen . In der zweiten Septemberhälfte wird es dazu ein gemeinsames Gespräch der Verkehrsverbünde und der Genehmigungsbehörden geben. Allen Beteiligten ist daran gelegen, rechtlich unangreifbare Beförderungsbedingungen in Kraft zu setzen. Frage 3: Ist dennoch eine Vereinheitlichung der Beförderungsbedingungen vorgesehen ? Alle Akteure verfolgen nach wie vor das Ziel der möglichst raschen und umfassenden Vereinheitlichung der Beförderungsbedingungen. Frage 4: Wann ist mit der verbindlichen Einführung zu rechnen? Ein verbindlicher Termin für den Abschluss der Abstimmungen und für das nachfolgende Inkrafttreten der „Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, WO, VW und ZVON" kann erst nach Klärung der rechtlichen Fragen festgelegt werden . Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-09-07T14:07:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes