SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10378 Thema: Abgerufene Mittel aus den durch das „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" bereitgestellten Summen sowie deren Verwendung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats im Dezember 2016 das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen verabschiedet. Mit dem Gesetz stellt der Bund den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Summe steht dem Freistaat Sachsen für die Jahre 2016 und 2017 nach dem genannten Gesetz zu? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/27-H 1322/187135- 2017141779 Dresden, 5 . September 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, B Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Welche Summe der durch die durch das Gesetz bereitgestellten Mittel wurde durch den Freistaat Sachsen für die Jahre 2016 und 2017 vom Bund abgerufen und welche Summe wurde zum Zeitpunkt der Anfrage ausgezahlt? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Freistaat Sachsen hat aus der jährlichen Integrationspauschale im Jahr 2016 Einnahmen in Höhe von 99.417.511,39 Euro erhalten. Für das Jahr 2017 sind im Haushalt 100,0 Mio. Euro als Einnahme veranschlagt. Die Mittel werden nicht abgerufen, sondern fließen dem Freistaat Sachsen über die vertikale Umsatzsteuerverteilung zu. Der exakte Auszahlungsbetrag an den Freistaat Sachsen im Jahr 2017 wird erst auf Basis der Einwohnerzahlen feststehen, die der monatlichen Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer im Dezember 2017 und der vierteljährlich vorläufigen Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung bis einschließlich des 3. Quartals 2017 (ebenso kassenwirksam im Dezember 2017) zu Grunde liegen werden. Frage 3: Welche Ministerien erhielten Mittel aus der für den Freistaat Sachsen durch den Bund bereitgestellten Summe? Frage 4: Welche Kommunen erhielten Mittel aus der für den Freistaat Sachsen durch den Bund bereitgestellten Summe? Frage 5: Für welche Zwecke haben die einzelnen Ministerien beziehungsweise Kommunen die vom Bund durch das genannte Gesetz bereitgestellten Mittel verwendet? Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN g sACHsEN Nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung (§ 8 SäHO) dienen alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen nur beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist oder die Mittel von anderer Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei der Integrationspauschale des Bundes nicht der Fall. Es wird ergänzend auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 6/9329 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-09-06T12:20:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes