STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1038 Thema: Strategiekommission für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Freistaates Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/30/28 Dresden, ? fr -‘4U. ‘.ÜÖ’'. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD folgendes vereinbart: „Vor diesem Hintergrund und angesichts der demografischen Herausforderungen sowie der sich verändernden Finanzierungsgrundlagen werden wir eine Strategiekommission für den sächsischen ÖPNV/SPNV ins Leben rufen, die eine Gesamtstrategie für einen weiterhin leistungsfähigen öffentlichen Verkehr im Freistaat entwickeln soll. Die Strategiekommission soll insbesondere den Mittelbedarf für die Grundversorgung mit ÖPNV-Leistungen und den korrespondierenden Investitionsbedarf ermitteln. Sie soll darüber hinaus Lösungsansätze zur Sicherstellung der ÖPNV-Erreichbarkeiten erarbeiten, Optimierungsmöglichkeiten der Organisationsstrukturen im sächsischen ÖPNV/SPNV aufzeigen und Lösungsvorschläge zur Harmonisierung der Tarif- und Beförderungsbestimmungen im Freistaat Sachsen unterbreiten. In die Kommission werden wir Vertreter der zuständigen Staatsministerien, der ÖPNV-Zweckverbände, der Fahrgast- und Unternehmensverbände, der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Politik und Wissenschaft berufen. Die Kommission wird spätestens zum 31.12.2015 einen Zwischenbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen“ [siehe Koalitionsvertrag Seite 47/48].“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 3 Zertifikat seit 2006 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Wann hat die Staatsregierung die Strategiekommission einberufen, welche Vertreter von welchen Verbänden, Gewerkschaften, Parteien, wissenschaftlichen Einrichtungen und der sächsischen Staatsministerien sind Mitglieder dieser Kommission und nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Strategiekommission ausgewählt und wie und über welchen Zeitraum hat die Staatsregierung die Strategiekommission in Hinblick auf ihre Ziele und Aufgaben personell und finanziell ausgestattet? Falls die Einberufung noch nicht erfolgt ist, welches sind die Gründe hierfür? Die Einberufung der Strategiekommission wird gegenwärtig vorbereitet. Bei dieser Kommission handelt es sich um ein zentrales politisches Instrument, um die Weichen zu stellen für einen leistungsfähigen ÖPNV in Sachsen in den nächsten Jahren. Die Entscheidung über die Zusammensetzung der Kommission muss daher sorgfältig vorbereitet werden. Außerdem ist die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommission abhängig vom Beschluss des Landtages über den Doppelhaushalt 2015/16. Frage 2: Mit welchen Methoden und Konzepten sollen die Kommissionsmitglieder - in welchen Arbeitsgruppen - an welchen Themen sowie welchen konkreten Frage- und Problemstellungen arbeiten? Soll die Kommission vom zuständigen Staatsministerium geleitet und betreut werden oder soll die Kommission auf Initiative und unter dem Vorsitz des zuständigen Landtagsausschusses tagen und fachlich durch die Landtagsverwaltung unterstützt werden? Die Themen und Problemstellungen, mit denen die Strategiekommission sich befassen wird, sind im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen benannt. Der Landtag hat mit seinem Beschluss vom 11. März 2015 zum Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion (Drs. 6/1067) den Arbeitsauftrag für die Kommission bestätigt. Über die Methoden und Konzepte sowie die Einrichtung von Arbeitsgruppen wird in der Kommission beraten und entschieden. Da der Auftrag zur Einberufung der Strategiekommission an die Staatsregierung ergangen ist, ist beabsichtigt, die Kommission durch das federführende SMWA leiten und betreuen zu lassen. Frage 3: Wann soll die Strategiekommission ihren ersten Zwischenbericht vorlegen, sind weitere Zwischenberichte geplant, wenn ja wann und für welchen Zeitpunkt ist ein Abschlussbericht eingeplant? Sofern bislang noch keine Konstituierung erfolgt ist, geht die Staatsregierung davon aus, dass die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Frist für einen ersten Zwischenbericht noch eingehalten werden kann? Die Staatsregierung geht davon aus, dass der im Beschluss des Landtages vom 11. März 2015 festgelegte Termin zur Vorlage eines ersten Zwischenberichts eingehalten werden kann. Die Vorlage weiterer Zwischenberichte und der Zeitpunkt der Vorlage des Abschlussberichts sind abhängig vom Gang der Kommissionsarbeit und können derzeit nicht prognostiziert werden. Der Abschlussbericht mit den endgültigen Handlungsempfehlungen wird rechtzeitig vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode erwartet. Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMIN1STER1UM SACHSEN Freistaat Frage 4: Welche Gutachten sollen für die Strategiekommission durch welche Auftragnehmer erarbeitet werden und welche finanziellen Ressourcen stellt die Staatsregierung hierfür zur Verfügung? Für die Kommissionsarbeit soll zunächst ein Basisgutachten eingeholt werden. Über die Einholung weiterer Gutachten entscheidet die Kommission. Hinsichtlich der finanziellen Ressourcen für die Strategiekommission wird auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Drs. 6/777), hier Einzelplan 07, Kapitel 07 04, Titel 526 05-7 und 688 02 - 6, verwiesen. Frage 5: Welche aktuellen oder in der nächsten Zeit geplanten Vorhaben sollen bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Strategiekommission zurückgestellt werden und falls ja, warum (Begründung)? Die Staatsregierung plant derzeit nicht, aktuelle Vorhaben bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Strategiekommission zurückzustellen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3