STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10383 Thema: Zahl der Kurden und Türken in Sachsen, Asylanträge Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen zu den Fragen 1 bis 5: Zur jeweiligen Teilfrage „(Bitte auch Zahl der Eingebürgerten gesondert ausweisen)': Die Anzahl der Eingebürgerten kann nicht angegeben werden, da eingebürgerte Personen die deutsche Staatsangehörigkeit (oder ggf. eine doppelte deutsch -türkische Staatsbürgerschaft) erwerben. Mit der Einbürgerung werden diese Personen in den Registern als Deutsche erfasst, so dass die Zahl der eingebürgerten türkischen Staatsangehörigen nicht mehr statistisch erfasst und damit ausgewiesen wird. Es müsste diesbezüglich eine händische Auswertung mehrerer tausend Akten der seit dem Jahr 1991 in Sachsen eingebürgerten Personen erfolgen. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass angesichts der Aktenmenge dieser Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne eine Gefährdung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit sowie der sonstigen Aufgabenwahrnehmung nicht leistbar ist. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/31/51 Dresden, 8. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Weiterhin können aktuell auch in Sachsen Personen leben, deren Einbürgerung nicht in Sachsen stattgefunden hat. Diese werden in den sächsischen Registern nicht als Eingebürgerte , sondern ebenfalls als Deutsche, erfasst. Eine Recherche bei den Staatsangehörigkeitsbehörden aller Bundesländer überschreitet den sächsischen Zuständigkeitsbereich . Letztendlich kann die Zahl der jeweils Eingebürgerten aus Frage 1 bis 5 nicht bestimmt werden und es wurde jeweils von der Beantwortung abgesehen. Zur jeweiligen Teilfrage „Anzahl der Kurden": Die kurdische Volkszugehörigkeit wird in den verwendeten Statistiken nicht gesondert erfasst, deshalb wurde jeweils von einer Beantwortung abgesehen. Frage 1: Wie viele Türken und Kurden leben derzeit in Sachsen? (Bitte auch Zahl der Eingebürgerten gesondert ausweisen) Zum Stand des 31. Juli 2017 lebten laut der Ausländerzentralregister-Statistik 4.703 türkische Staatsangehörige in Sachsen. Frage 2: Wie viele der Türken und Kurden aus Ziffer 1 sind/waren Asylbewerber? (Bitte auch Zahl der Eingebürgerten gesondert ausweisen) Zum Stichtag des 31. Juli 2017 befanden sich gemäß der Ausländerzentralregister- Statistik 405 türkische Staatsangehörige aus Frage 1 im Asylverfahren. Von den Personen aus Frage 1 waren 163 Personen Asylbewerber mit erfolgreichem Abschluss ihres Asylverfahrens. Weitere Daten zu vormaligen Asylbewerbern aus dem Personenkreis zu Frage 1 liegen nicht vor. Von einer weiteren Beantwortung hinsichtlich der Personen, die erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, wird abgesehen, da diese Angaben mit Bezug auf die Anzahl der Personen aus Frage 1 nicht vorliegen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie vielen der Asylanträge von Kurden und Türken wurden abgelehnt und wie viele davon positiv beschieden? (Bitte auch Zahl der Eingebürgerten gesondert ausweisen) Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Asylanträge obliegt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Asylgesetz (AsylG) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Sächsischen Staatsregierung liegen für das Jahr 2017 (1. Januar bis 31. Juli 2017) dazu folgende Informationen des BAMF für türkische Staatsangehörige vor: Abgelehnte Asylanträge 326 Anerkennung als Asylberechtige, Flücht- 99 ling oder Gewährung von subsidiärem Schutz Quelle: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des BAMF Frage 4: Wie entwickelte sich die Zahl der Asylanträge von Türken und Kurden seit 2010 für Sachsen? (Bitte auch Zahl der Eingebürgerten gesondert ausweisen) Die Zuständigkeit für Asylanträge obliegt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 AsylG dem BAMF. Der Sächsischen Staatsregierung liegen dazu folgende Informationen des BAMF vor: Jahr Anzahl der Asylanträge türkischer Staatsangehöriger im Zuständigkeitsbereich des BAMF: Sachsen 2010 112 2011 93 2012 105 2013 84 2014 91 2015 167 2016 312 1. Halbjahr 2017 173 Quelle: Quelle: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des BAMF Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Wie viele Türken und Kurden sind in den Jahren 2010 bis 1.Halbjahr 2017 nach Sachsen zugezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahreszahl) (Bitte auch Zahl der Eingebürgerten gesondert ausweisen) Jahr Zuzug von türkischen Staatsangehörigen 2010 593 2011 617 2012 586 2013 510 2014 509 2015 607 2016 k.A.* 1. Haleahr 2017 k.A.* Quelle: *Zu; sich verz ge die isches Landesamt des Freistaates Sachsen är amtlichen Statistik lassen sich lediglich bis zum Jahr 2015 darstellen, da evölkerungsfortschreibung für das Jahr 2016 ff. aus technischen Gründen Mit freundlichen Grüßen Mbirkus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2017-09-08T09:54:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes