STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10384 Thema: Besetzung des Hausgrundstücks Arno-Nitzsche-Straße 41a in Leipzig durch die radikal linke Szene Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Arno-Nitzsche-Straße 41 a in Leipzig befinden sich ein Grundstück sowie ein baufälliges Haus, welches durch die radikal linke Szene in Leipzig besetzt worden ist. Eigentümer ist die Deutsche Bahn AG. Sie forderte die Hausbesetzer bereits im Juni 2016 auf, das Grundstück zu räumen. In Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/6464 hatte die Staatsregierung dargelegt, dass die Deutsche Bahn AG Gespräche über eine Lösung sowohl mit der Bundespolizei wie auch mit der Polizeidirektion Leipzig geführt habe. Unter den Beteiligten fänden Abstimmungen über die weiteren Maßnahmen statt. Diese dauerten noch an, so dass nähere Auskünfte über Ergebnisse nicht gegeben werden können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche weiteren Maßnahmen haben sich die Beteiligten bei ihren Abstimmungen verständigt? Frage 2: Für den Fall, dass die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen sind: weshalb haben die Abstimmungen zwischen den Beteiligten noch zu keinen Ergebnissen geführt? Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/32/35 Dresden, 8. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zu der Räumungsangelegenheit hat die Deutsche Bahn AG den Rechtsweg beschritten . Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus. Frage 3: Ist das Gebäude in der Arno-Nitzsche-Straße 41 in Leipzig zwischenzeitlich von den Hausbesetzern aus der linksradikalen Szene geräumt worden? Nein. Frage 4: Wenn die Antwort auf Frage 3 Ja lautet, was ist den Hausbesetzern in Kompensation bzw. als Gegenleistung für die Räumung angeboten worden? Die Antwort entfällt. Frage : Hat z ischenzeitlich eine Zwangsräumung des Hausgrundstückes durch die Polizei tattoefunden? Nein Mit f euridlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-09-08T09:53:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes