STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion Die LINKE Drs.-Nr.: 6/10387 Thema: Flugdrohne des Herstellers DJI im Besitz der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Berichterstattung auf heise.de am 7.8.2017 hat die US-Armee die Nutzung sämtlicher Produkte des chinesischen Drohnen -Herstellers DJI verboten. Auslöser für das Verbot seien Sicherheitsbedenken. Im Artikel heißt es: 'Diese sollen unter anderem auf einen geheimen Bericht mit den Titel DJI UAS Technology Threat and User Vulnerabilities` und auf das Memorandum "Operational Risks with Regards to DJI Family and Products" aus dem Mai dieses Jahres zurückgehen." (https://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Armee-verbietet- Truppen-Nutzung-von-DJI-Drohnen-3793880.html) Seit Mai 2017 würde DJI seine Kunden dazu zwingen, Drohnen offiziell beim Hersteller zu registrieren. Mit der Registrierung könne der Hersteller die Bewegungsdaten einzelner Drohnen genau verfolgen und womöglich auch auf Videos und Bilder zugreifen. Laut Antwort des SMI auf die Kleine Anfrage Drs 6/6347 des Abgeordneten Enrico Stange betreibt die sächsische Polizei ein unbemanntes Flugobjekt der Firma DJI (Modell: Phantom 3 Professional)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung die seitens der US-Armee geäußerten Bedenken bezüglich der Produkte der Firma DJI bekannt und welche Auffassung vertritt die Staatsregierung dazu? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/32/39 Dresden, 11. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7.8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN i " . . I MMI Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung sind die entsprechenden Meldungen bekannt. Es liegen jedoch keine darüber hinausgehenden Informationen vor. Ebenso kann der dargestellte Inhalt weder bestätigt noch entkräftet werden. Frage 2: Hat die sächsische Polizei die entsprechende DJI-Flugdrohne beim Hersteller registrieren lassen und kann auf alle Funktionen der Flugdrohne zugegriffen werden? Der Quadrocopter DJI Phantom 3 Professional wurde bereits am 4. November 2015 angeschafft. Die insoweit bei der sächsischen Polizei eingesetzten Flugsteuerer sind jeweils mit einem eigenen persönlichen Profil in einer Steuerapplikation angemeldet. Damit ist nicht die sächsische Polizei registriert, sondern drei individuelle Nutzer. Es können alle Funktionen genutzt werden, die bei der Beschaffung des Quadrocopters vorgesehen waren. Frage 3: Wie kann ausgeschlossen werden, dass die Herstellerfirma Zugriff auf die Daten der sächsischen Polizei erhält? Frage 4: Plant die Staatsregierung das benannte unbemannte Flugobjekt der Firma DJI ebenfalls aus dem Verkehr zu ziehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Quadrocopter ist kein Führungs- oder Einsatzmittel der sächsischen Polizei und wird grundsätzlich nur im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Polizeilich relevante oder vertrauliche Daten werden durch diesen nicht erlangt. Vor di chert InsoW i n4ise Hintergrund erfordert eine Entscheidung zur Einstellung des Betriebs gesi- Er enntnisse, die über die Annahmen in der Berichtserstattung hinausgehen. t ird die Thematik weiterhin verfolgt. se Er Mit frburtlichen Grüßen MaTkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-09-12T12:12:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes