STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10396 Thema: Abschiebung von Gefährdern und Staatsangehörigkeit, zugleich Nachfrage zu Drs. 6/1 01 20 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24.07.2017 klargestellt, dass Abschiebungsanordnungen gegenüber Ausländern nach § 58a AufenthG zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr in einem beschleunigten Verfahren verfassungskonform sind. Zu diesem Bereich wird nachgefragt. In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 6/1 01 20 ,Wie viele Gefährder gab es in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2016 und aktuell?' wird ausgeführt, dass ,durch die Länder lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen' veröffentlicht werden. In der Antwort wurde dann demgemäß nur zwischen den beiden Varianten ,A = keine bzw. unterer einstelliger Bereich' und ,B = unterer zweistelliger Bereich' unterschieden. Zumindest bei der Variante ,A` ist zu unbestimmt, um welche ‚Größenordnung' es sich in den vorliegenden Fällen handelt, da es in einem so sensiblen politischen Bereich durchaus einen Unterschied macht, ob es ‚keine' Gefährder gab bzw. gibt oder aber eine Anzahl im ,unteren einstelligen Bereich'. Auch ist nicht klar, wie die Staatsregierung im vorliegenden Fall ,unterer zweistelliger Bereich' definiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/41 Dresden, 11. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Vorbemerkung: Mit den Fragen werden möglichst genaue Auskünfte zur Einstufung von Gefährdern begehrt. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden nochmals erläutert, dass durch die Länder — wie bereits mehrfach dargelegt' — lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen veröffentlicht werden. Mit dem sog. Gefährderprogramm soll das polizeilich bekannte extremistische /terroristische Gefährdungspotenzial in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) aufgehellt und anschlagsrelevantes Verhalten frühzeitig erkannt werden. Die Veröffentlichung von konkreten Angaben zur Einstufung von Gefährdern wäre da nicht zielführend und könnte im extremistischen bzw. terroristischen Spektrum Rückschlüsse auf operative Schwerpunkte der Sicherheitsbehörden ermöglichen . Damit würden spezifische Informationen — möglicherweise auch feindlich gesinnten Kräften — im In- und Ausland zugänglich gemacht und ihnen dadurch die Möglichkeit von Einblicken in die Arbeit der Sicherheitsbehörden sowie zu seiner systematischen Analyse eröffnet. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Sicherheitsbehörden aufgeklärt würden. Dass dies nicht geschieht, muss zum Schutz der Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und der damit verbundenen mittelbaren Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland zwingend sichergestellt werden. Darüber hinaus ließen sich anhand solcher Informationen unter Umständen auch Rückschlüsse auf laufende — oder auch nicht laufende — Ermittlungsmaßnahmen ziehen. Dadurch besteht die Gefahr, dass potenzielle Straf- und Gewalttäter aus dem extremistischen bzw. terroristischen Spektrum ihr Vorgehen entsprechend anpassen und so die Maßnahmen der Behörden erschweren. Vor diesem Hintergrund haben sich die polizeilichen Fachgremien von Bund und Ländern dazu verständigt, dass durch die Länder zu Gefährdern lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen veröffentlicht werden. Die aufgeführten Gründe hindern auch eine Weitergabe diesbezüglicher Einzelheiten in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk . Operative Vorgänge gerade zu potenziellen Straf- und Gewalttätern aus dem extremistischen bzw. terroristischen Spektrum bedürfen besonderer Geheimhaltung . Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass konkrete Informationen zu Gefährdern an Personen gelangen, die letztlich ihrerseits aus den veröffentlichten Bezügen und aus ihren sonstigen Kenntnissen auf entsprechende Angaben schließen können . Jenen könnte dadurch Gelegenheit gegeben werden, möglicherweise in Betracht kommende Gefahrenabwehr- bzw. Ermittlungsmaßnahmen durch gezieltes Unterlaufen zu vereiteln. Auch innerhalb der polizeilichen Sachbearbeitung hat aus diesem Grund nur ein begrenzter Kreis Zugriff auf die Gefährder-Unterlagen. 1Vgl. die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8203, 6/9156 und 6/10120. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele Gefährder gab es in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2016 und wie viele gibt es aktuell? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Staatsangehörigkeit der Gefährder , der Eingruppierung PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -ausländische Ideologie -, PMK -religiöse Ideologie- und der Größenordnung nach separat untergliedert in keine, unterer einstelliger Bereich sowie unterer zweistelliger Bereich mit einer weiteren, möglichst genauen Konkretisierung [bspw. 10 bis 15 oder 15 bis 20 oder noch genauer]) Die Anzahl der Einstufungen2 im Rahmen des sog. Gefährderprogramms stellt sich in den Jahren 2010 bis 2016 und aktuell wie folgt dar: PMK 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 aktuell -rechts- A A A A A A A A -links- A A A A A . A A A -ausländische A . A A A A A A AIdeologie- -religiöse Ideologie- A A A A , A A A B Frage 2: Falls es nach Ziffer 1 deutsche Staatsangehörige gibt: Haben diese einen Migrationshintergrund und falls ja, was für einen? (Bitte das Herkunftsland angeben) Frage 3: In welchen Jahren erwarben die Gefährder aus Ziffer 2 die deutsche Staatsangehörigkeit ? (Bitte nach einzelnen Jahren und Anzahl der Gefährder aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die unter o. g. Gefährdern erfassten deutschen Staatsangehörigen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt. Frage 4: Gegen wie viele Gefährder aus Sachsen wurden Abschiebungsanordnungen nach § 58a Auf enthG getroffen? Im April 2017 hatte das Staatsministerium des Innern gegen einen Gefährder aus Sachsen eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erlassen. 2 Gemäß folgender Skala: A A einstelliger Bereich (0 - 9); B•• unterer zweistelliger Bereich (10- 39); C mittlerer zweistelliger Bereich (40 - 69); D A_ oberer zweistelliger Bereich (70- 99). Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Die V aussetzungen für weitere derartige Anordnungen werden fortlaufend im Rahmen n meinsamen Beratungen der Ausländer- und Sicherheitsbehörden geprüft und sow it diese vorliegen — auch erlassen. Mit frbunallichen Grüßen Markus Ulbig Seite 4 von 4 2017-09-12T12:11:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes