STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10408 Thema: Neonazistisches „2. Sport- und Familienfest" in Ostsachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nachdem am 17. September 2016 ein sogenanntes ,deutsches Sport & Familienfest eine neonazistische Veranstaltung, in Quitzdorf am See stattfand, wurde nun ein zweite Ausgabe der Veranstaltung am 12. August in Ostsachsen beworben. Neben der Bewerbung des eigentlichen ‚Sportfests', abermals in NS-Optik, wurden für den Abend drei einschlägige Rechtsrockbands angekündigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann war der Staatsregierung die Veranstaltung bekannt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Das eine derartige Veranstaltung stattfinden soll, wurde der Polizei am 4. Juni 2017 bekannt. Es erfolgten daraufhin Aufklärungsmaßnahmen an den der Polizei aus der Vergangenheit bekannten Veranstaltungsorten sowie Recherchen in den sozialen Medien. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen hat im Vorfeld der Veranstaltung Maßnahmen getroffen, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Außerdem liegen der Staatsregierung Informationen vor, die ebenfalls auf Grund von überwiegenden Belangen des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) nicht mitgeteilt werden können. Es handelt sich dabei um Informationen , die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen. Die Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/47 Dresden, 12. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Wurde die Veranstaltung dem zuständigen Ordnungsamt oder anderen Behörden angezeigt und wie wurde gewährleistet, dass z.B. Jugendschutzbestimmungen eingehalten wurden? Die Inhaber eines Feriendorfes am Quitzdorfer See, Gemeinde Waldhufen, zeigten am 24. Juli 2017 der Gemeinde Waldhufen per Fax eine als „Familienfest" bezeichnete Veranstaltung im Feriendorf am Quitzdorfer See an. Die vor Ort eingesetzten Polizeibeamten der Polizeidirektion (PD) Görlitz erlangten keine Erkenntnisse, die ein Tätigwerden gern. § 2 SächsPolG erforderlich gemacht hätten. Frage 3: Weiche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Ort, Ablauf, Teilnehmerinnenzahl sowie im Rahmen der Veranstaltung auftretende Musikerinnen, Bands, Rednerinnen , Informationsstände etc? Die in Rede stehende Veranstaltung fand in Ostritz mit ca. 150 Teilnehmern statt. Es handelte sich dabei in der Mehrzahl um Familien mit Kindern. An der im Anschluss am gleichen Ort stattfindenden Musikveranstaltung nahmen ca. 40 bis 50 Personen teil. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 4: Wie viele Polizeibeamtinnen waren im Zusammenhang mit der Veranstaltung im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) Dienststelle Organisationseinheit Anzahl Kräfte davon zivil PD Görlitz Polizeirevier Zittau-Oberland 8 Kriminalpolizeiinspektion 2 2 Polizeirevier Görlitz 6 Inspektion Zentrale Dienste 12 PD Leipzig Operatives Abwehrzentrum 2 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 5: Von w e vielen Personen wurde aus welchen Gründen die Identität festgestellt und ggen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfaffren o0er Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Es etiolgte keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Mit teunlichen Grüßen I I Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2017-09-12T12:13:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes