STAATSUNISTEREIM DES INNERN Freistaat SADA SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10411 Thema: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mittel erhält der Freistaat Sachsen aus den Bundeszuweisungen für Wohnraumförderung 2016 - 2019 und wie werden diese Mittel in den Haushaltsjahren 2017/2018 verwendet (bitte nach Zweck und Verteilung sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Freistaat Sachsen erhält aus den Bundeszuweisungen für die Wohnraumförderung in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt 519,28 Mio. EUR. Die Verteilung dieser Bundeszuweisungen erfolgt in nachfolgenden Jahresscheiben : 2016: 117.180.819,70 EUR 2017: 142.459.619,70 EUR 2018: 142.459.619,70 EUR 2019: 117.180.819,70 EUR Die Zuführung der Mittel in den Jahren 2017 und 2018 zu einzelnen Haushaltstiteln und damit zu bestimmten Zwecken ist im Einzelplan 03 des Doppelhaushaltes 2017/2018 im Vorwort unter Großbuchst. C (Verwendung der Entflechtungsmittel) abgebildet. Danach ist festgelegt, dass 2017 78,8216 Mio. Euro (2018: 77,8216 Mio. Euro) in verschiedene Bereiche der Wohnraumförderung investiert werden und 63,638 Mio. Euro (2018: 64,638 Mio. Euro) in verschiedene Bereiche der Städtebauförderung. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/34/1 Dresden, 12. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Wohnraumförderung wurde u. a. aufgrund der erhöhten Mittel neu konzipiert und wird nach und nach mit neuen Förderrichtlinien untersetzt. Fördergegenstand sind dabei folgende Themenbereiche: - Förderung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsneu- und umbaus (Richtlinie zur Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum [RL gebundener Mietwohnraum — RL gMVV] vom 22. November 2016) - Förderung des Baus oder Erwerbs von Wohneigentum für Familien mit Kindern unter 18 Jahren (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern [RL Familienwohnen] vom 28. Februar 2017) - Förderung der Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Mieter und selbstnutzende Wohneigentümer (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen [RL Wohnraumanpassung — RL WAR] vom 17. Mai 2017) - Förderung des seniorengerechten Umbaus bestehender Mietwohnungen (Richtlinie steht noch aus) - Unterstützung von Baugemeinschaften und Förderung von inklusiven Wohngemeinschaften (Richtlinie steht noch aus). Wie die 78,8216 (bzw. 77,8216) Mio. Euro konkret auf die Förderbereiche verteilt werden , hängt einerseits von der Ausgestaltung der noch vom Kabinett zu beschließenden Richtlinien ab. Andererseits wird sich der Mitteleinsatz auch an der Nachfrage orientieren . Der Mittelabfluss erfolgt jedoch zu einem wesentlichen Teil nicht im Jahr 2017 bzw. 2018, da die Förderungen teilweise nach Baufortschritt ausgezahlt und damit teilweise 1 bis 2 Jahre nach Bewilligung erst kassenwirksam werden. Frage 2: Welcher Anteil an den Kosten, die der Freistaat Sachsen für den sozialen Wohnungsbau einsetzt, wird durch die Förderung aus dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" finanziert? 100 Prozent der Kosten, die der Freistaat Sachsen für den sozialen Wohnungsbau einsetzt , werden durch die Förderung aus dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" finanziert. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Bedarfsanmeldungen für Zuschüsse für soziale Wohnraumförderung (Neubau) gibt es aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten (ausgenommen die in Drs 6/10140 erwähnten) und welche der zur Verfügung gestellten Mittel werden durch die Förderung aus dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen " bereitgestellt? Derzeit haben die Städte Dresden und Leipzig einen Bedarf an Zuschüssen für soziale Wohnraumförderung (Neubau) nach der RL gMW für das Programmjahr 2017 gemeldet . Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Kapazitäten werden durch den bisher geplanten, sozialen Wohnungsbau von Freistaat sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten entstehen beziehungsweise sind bisher entstanden? Mit den in den Jahren 2016 bis 2019 aus den Bundeszuweisungen für die Wohnraumförderung für die soziale Wohnraumförderung nach der RL gMW zur Verfügung stehenden 140,0 Mio EUR ist geplant, ca. 3.600 bis 4.000 mietpreis- und belegungsgebunderw Mietwohnungen zu schaffen. Bisland ist pöch keine mit Fördermitteln aus der RL gMW geförderte Wohnung fertiggestellt wordgn. Mit freundlichen Grüßen , 1 Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-09-12T12:24:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes