Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr. : 6/10417 Thema: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dessen Verordnungen im Wirtschaftszweig vorbereitende Baustellenarbeiten , Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und seiner Verordnungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Wirtschaftszweig vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe durchgeführt? (Bitte für jedes Jahr aufschlüsseln.) Frage 2: Wie viele und welche Verstöße wurden im Rahmen der Überprüfungen jeweils festgestellt? (Die jeweiligen Verstöße bitte in absoluten Zahlen und für jedes Jahr aufschlüsseln.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Kontrollen der Landesdirektion Sachsen (LOS) , Abteilung Arbeitsschutz, in dem genannten Wirtschaftszweig vorbereitende Baustellenarbeiten , Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe werden vor allem nach Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellV) , der Arbeitsstättenverordnung (Arb StättV) , der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) durchgeführt. Die Kontrollen werden nur statistisch einheitlich erfasst, so dass nicht herausgefiltert werden kann , welche Kontrollen nach dem ArbZG durchgeführt wurden . Nur bei den anlassbezogenen Überprüfungen, z . B . bei Beschwerden , liegen statistische Angaben zur Kontrolle und den Verstößen nach dem ArbZG, wie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt, vor: Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/35 Dresden, 0 7. SEP. 2017 Zertifikat seit :zoo6 audlt bcrufu ndfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Anzahl der 2015 Kontrollen 15 Verstöße 4 Revisionsschreiben 5 Bußgelder 1 STAATSMJNJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 2016 2017 ~SACHsEN (Stand 21 . August 2017) 12 9 1 3 2 2 1 0 Über die Art der Verstöße gegen das ArbZG wird in der Abteilung Arbeitsschutz der LOS keine Statistik geführt. Nicht jede Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei minder schweren Verstößen werden die Arbeitgeber mittels Revisionsschreiben aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um künftig das Arbeitszeitgesetz einzuhalten und somit den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Frage 3: In welchem Umfang gab es in dem oben genannten Wirtschaftszweig in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Verstöße von Zeitarbeitsfirmen gegen das ArbZG? (Bitte für jedes Jahr nach absoluten Zahlen aufschlüsseln.) Im Wirtschaftszweig vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe werden Verstöße von Zeitarbeitsfirmen nicht gesondert betrachtet. Die Arbeitnehmer der Zeitarbeitsfirmen (Verleiher) werden den Arbeitnehmern der Baufirmen (Entleiher) auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) gleichgestellt. Nach § 11 Abs. 6 AÜG obliegen die Pflichten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes dem Entleiher. Mögliche Verstöße von Zeitarbeitsfirmen gegen das ArbZG sind somit in die o. g. Angaben der Tabelle eingeflossen. Frage 4: Welche und wie viele Sanktionen wurden wegen diesen Verstößen (Frage 2.) jeweils erlassen? (Die verhängten Sanktionen bitte für jedes Jahr in absoluten Zahlen aufschlüsseln.) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. n Grüßen Seite 2 von 2 2017-09-07T14:08:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes