STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10421 Thema: Umsetzungsstand eines Gesetzes zur Errichtung von Waffenverbotszonen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Beitrag auf der Website www.mdr.de ist unter der Überschrift ,Waffenverbotszonen in Sachsen - noch viele Fragen offen' zu lesen: ,Das sächsische Innenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf zu Waffenverbotszonen. Der Sprecher des Ministeriums, Andreas Kunze-Gubsch, erklärt die Einzelheiten so: ,Dort werden dann häufiger auch Untersuchungen und Durchsuchungen von Bürgern möglich sein. Und sollten dann bestimmte Waffen, zu denen beispielsweise auch Schreckschusspistolen gehören würden, gefunden werden, ist das eine Ordnungswidrigkeit', erläutert Kunze-Gubsch.' (Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/politik/fregional/ waffenverbotszonen -sachsen-100.html, zuletzt aufgerufen am 14.08.2017)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit ist gegenwärtig der Erarbeitungsstand eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu Waffenverbotszonen in Sachsen gediehen und wann erfolgt die interne Anhörung dazu? Ein Gesetzentwurf zu Waffenverbotszonen im Freistaat Sachsen ist nicht erstellt worden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/32/48 Dresden, 12 September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Für welchen Zeitpunkt plant die Staatsregierung die abschließende Kabinettsbefassung des entsprechenden Gesetzentwurfs zu Waffenverbotszonen in Sachsen ? Frage 3: Wann ist die Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Sächsischen Landtag geplant ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Entfällt. Mit freun, lichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-09-12T12:25:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes