STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 0920101079 Dresden STAATSMINISTERI UM FÜR WlSSE SCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/1 84-201 7 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 j_8resden, /;fj . September 2017 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10473 Thema: Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildende Künstlerinnen und Künstler in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die 2012 vom Sächsischen Künstlerbund - Landesverband Bildende Kunst e. V. veröffentlichte „Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildende Künstler in Sachsen" soll der Bemessung von Ausstellungsvergütungen bei individuellen Vertragsverhandlungen und der Vergütungsbestimmung dienen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Ministerien, nachgeordneten und landeseigenen Einrichtungen wurde die Richtlinie bei welchen Ausstellungen angewendet ? Hinweise: Aus Datenschutzgründen wurden hier und im Folgenden Angaben zu einzelnen Künstlerinnen und Künstlern anonymisiert , um nicht Einkommensverhältnisse von natürlichen Personen preiszugeben. Wenn im Folgenden nur von Künstlern die Rede ist, geht es gegebenenfalls ebenso um Künstlerinnen . Im SMWK sowie im Tätigkeitsbereich des SMUL nachgeordneten Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fand die Richtlinie als Orientierungshilfe Anwendung . Die Richtlinie wurde im Jahr 2013 von der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" bei der Ausstellung „Gärten und Parks", Malerei , Grafik und Keramik einer Künstlerin angewendet. Frage 2: Falls die Richtlinie zur Ausstellungsvergütung im Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung nicht angewandt wird. Was sind die Ursachen dafür? Zert if ikat seit 2007 audlt berufu nd fami lie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gi lt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fur verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERI UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Bei der Richtlinie handelt es sich nicht um eine Richtlinie der Verwaltung , sondern um eine von Privaten entwickelte, für die Verwaltung unverbindliche Orientierungshilfe. Das Veranstalten von Kunstausstellungen ist keine hoheitliche Aufgabe der Staatsregierung , so dass beide Seiten, Künstlerinnen und Künstler sowie Aussteller, frei darin sind , in beiderseitigem Einvernehmen Bedingungen für Kunstausstellungen zu definieren. (siehe auch Antwort auf Frage 2, Drs.-Nr. 6/69 vom November 2014) Frage 3: Welche Ausstellungen bildender Künstlerinnen und Künstler fanden 2015 und 2016 In Ministerien, nachgeordneten und landeseigenen Einrichtungen (außer Museen) statt und für welche wurden Ausstellungsvergütungen oder Katalogzuschüsse gezahlt? (Bitte auflisten) Hinweis: Aus der Aufzählung geht nicht immer hervor, ob es Ausstellungen von (professionellen ) Künstlerinnen und Künstlern waren oder ob solche beteiligt waren . Wenn das aus den Meldungen der einzelnen Bereiche nicht eindeutig erkennbar ist, wird die Ausstellung hier erwähnt, auch weil die Abgrenzung zum Laienschaffen und zu anderen bildnerischen Berufen nicht immer leicht zu ziehen ist. Sächsische Staatskanzlei/ Landesvertretung Berlin : In der Landesvertretung Berlin fanden folgende Ausstellungen bildender Künstlerinnen und Künstler statt: 11 .11 .2014 bis 10.04.2015: „Neuzugänge zeitgenössischer Kunst im Kunstfonds 2014 - Förderankäufe der Kulturstiftung Sachsen", Ausstellung des Kunstfonds - Staatliche Kunstsammlungen Dresden; keine Ausstellungsvergütung oder Katalogförderung , da landeseigene Institution. 23.06. bis 05.09.2015: „THE GARDENS", Ausstellung der Hochschule für Grafik und Buchkunst; keine Ausstellungsvergütung oder Katalogförderung , da landeseigene Institution . 15.09. bis 16.10.2015: „TechStruct Germany- Sachsen", Ausstellung eines Künstlers; Ausstellungsvergütung und Katalogförderung . Sächsisches Staatsministerium der Finanzen/SMF: Die Ausstellungen im Geschäftsbereich des SMF sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) /Hochschule Meißen und Fortbildungszentrum (HSF Meißen): Ausstellungsvergütungen oder Katalogzuschüsse wurden bei den für SMI und Geschäftsbereich genannten Ausstellungen nicht gezahlt. Nachstehende Ausstellungen fanden im SMI statt: 2015: „Colorierte Fotografie Dresden und Umgebung", eine Künstlerin , „Licht & Liebe", eine Künstlerin , 2016: „Fische & Insekten", eine Künstlerin. Nachstehende Ausstellungen fanden im Geschäftsbereich des SMI statt: Seite 2 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERl UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST HSF Meißen, Ausstellungen des Fördervereins, siehe oben: „Nord-Süd-Impressionen", ein Künstler, 09.0 9.2014 bis Januar 2015, „Meine Träume - die Macht des Unterbewussten", eine Künstlerin , 29.01. bis 12.06.2015, „Ganz Persönliches", ein Künstler, 17.09.2015 bis 08.01 .2016, „lumi" (finnisch : Schnee) , ein Künstler, eine Künstlerin , 05.01 . bis 15.04.2016. Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz: 2016: Stadtmission Chemnitz e. V., Fotoausstellung Malerei und Skulpturen eines Künstlers, Dienststelle Leipzig : 2015: Charter Malerei und Grafik GbR Sommerschau 2015, Fotografien von zahlreichen Künstlern , 2016: Joblinge gemeinnützige AG Leipzig , Fotografien von zahlreichen Künstlern . Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJus) : Die Ausstellungen im Geschäftsbereich des SMJus sind der Anlage 2 zu entnehmen. Ausstellungsvergütungen oder Katalogzuschüsse wurden nicht gezahlt. Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) : Im Geschäftsbereich des SMK fanden keine entsprechenden Ausstellungen statt. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fanden folgende Ausstellungen statt: 2015 zwei Ausstellungen mit je einem Künstler. 2016 zwei Ausstellungen mit je einem Künstler. Es wurde eine Ausstellungsvergütung gezahlt. Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, 2016: SMWK: Im SMWK wurde für die Ausstellung „Sichtweisen I" in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Bildende Kunst Sachsen e. V. - für 53 Künstlerinnen und Künstler Ausstellungsvergütung von je 50 Euro gezahlt. Für drei Künstlerinnen und Künstler wurde darüber hinaus für die Teilnahme an Künstlergesprächen im Rahmen der Ausstellung eine Vergütung von je 50 Euro gezahlt. Präsentation ausgewählter Werke einer bildenden Künstlerin im SMWK 2016/17. Ausstellungsvergütung (in Höhe von 500 Euro) wurde gezahlt. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Anwendung der Richtlinie zur Ausstellungsvergütung in den sächsischen Kulturräumen vor? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anwendung der „Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildende Künstler in Sachsen" des Landesverbandes Bildende Seite 3 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kunst in den einzelnen Kulturräumen vor. Zu einer Recherche ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall , denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Kulturräumen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden . Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen . Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Frage nach der Anwendung der „Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildende Künstler in Sachsen" des Landesverbandes Bildende Kunst in den einzelnen Kulturräumen betrifft keine bevorstehende, erfolgte oder zumindest vermutete Rechtsverletzung der Kulturräume. Detaillierte Kenntnisse zu den tatsächlichen Förderverhältnissen der einzelnen Kulturräume liegen der Staatsregierung nicht vor und können auch im Wege der Rechtsaufsicht nicht ohne hinreichenden Sachgrund nachgefragt werden. Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Mi~äen Dr. Eva-Maria Stan~ Anlagen Seite 4 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Anlage 1 Freistaat SACHSEN Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Einrichtung Jahr Ausstellung Zahlung von Ausstellungsvergütung oder Katalogzuschuss Finanzamt Görlitz Fotoausstellung zum Thema „Vier nein Jahreszeiten" Bilderausstellung „Figürliche Male- nein rei Innen und Außen" 2016 Fotoausstellung „Infrarotansichten nein von Görlitz" Fotoausstellung zum Thema „Öku- nein menischer Pilgerweg" (Fotos auf Leinwand) Finanzamt Löbau 2015 Zeichnungen eines Künstlers nein Finanzamt Oschatz 2015 Ausstellung eines Künstlers nein Stiftung „Fürst-Pück- 2015 Muskau Art Project - Auf der Su- nein ler-Park Bad Mus- ehe nach der Identität des Ortes 40 % der Gesamtkosten, kau" (Kooperation mit der Akademie der z.B. Übernachtungskos- Künste Warschau) ten , wurden durch die Stiftung übernommen; es erfolgten jedoch keine Zahlungen an die Künstler direkt. Sächsische Landschaften von Jo- nein hann Alexander Thiele (Leihgaben Es fand lediglich eine der SKD) Beteiligung der SKD an den eingenommenen Eintrittsqeldern statt. Menschenbilder - Gemälde, Misch- nein techniken , Zeichnungen und Zahlung erfolgte lediglich Druckgrafiken, Ausstellung eines an Galerie Künstlers Topografie der polnischen Gegen- nein wartskunst (Leihgaben des Lebu- Zahlung in Höhe von 400 ser Landesmuseums) €für den Transport und in Höhe von 900 € als Katalogzuschuss an das Museum, nicht jedoch an die Künstler Seite 5 von 8 2016 Seite 6 von 8 STAATSM lNlSTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Muskau Art Project - Auf der Su- nein ehe nach der Identität des Ortes Es wurden zwar 40 % (Kooperation mit der Akademie der der Gesamtkosten des Künste Warschau) Projekts, z. B. Übernachtungskosten , durch die Stiftung übernommen; es erfolgten jedoch keine Zahlungen an die Künstler direkt. Italienische Landschaft der Roman- nein tik . Malerei und Literatur (Koopera- Es fand ledigl ich eine tion mit der SKD) Beteiligung der SKD an den eingenommenen Eintrittsgeldern statt. Gärten (Kooperat ion mit der Uni- nein versität Zielona G6ra und dem Le- Zahlung in Höhe von 400 buser Landesmuseum) € für den Transport und in Höhe von 1.100 €als Katalogzuschuss an das Museum, nicht jedoch an die Künstler Design für den täglichen Gebrauch nein - Ankerglas Bernsdorf/OL 1930- 1970 (Privatsammlung) Sächsisches Staatsministerium der Justiz Einrichtung Sächsisches Oberverwaltungsgericht Sozialgericht Leipzig Sächs. Landessozialgericht Arbeitsgericht Leipzig Sächsisches Landesarbeitsgericht Amtsgericht Dippoldiswalde Amtsgericht Riesa Amtsgericht Auerbach Amtsgericht Plauen LG Zwickau Amtsgericht Leipzig Amtsgericht Dresden Amtsgericht Freiberg Landgericht Chemnitz Staatsanwaltschaft Görlitz Seite 7 von 8 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UNO KUNST Anlage 2 Titel oder Thema der Ausstellung Freistaat SACHSEN 2015: Malerei und Grafik ,,Ich sehe Deine Träume" 2015: Plastik und Grafik, „S(CH)ICHTUNGEN" 2016: Zeichnungen und Malerei , „GUT AUSSEHEN" 2016: Malerei , „Varianten" 2015: „Nur wer die Möglichkeit nutzt, sich selbst auszuprobieren , weiß was er kann" 2015: Grafiken, Zeichnunqen „Auqenblicke" 2016: Malerei „Kontraste" 2015: Malereien und Fotoqrafien 2016: Malerei 2015: „Faszination aus Licht und Schatten", Malerei Zeichnung Druckgraphik 2015: „Die dunkle Seite von Chemnitz", Fotografien 2015: Malerei „Osterzgebirge im Aquarell " und „Experiment Farbenspiel" 2015/2016: „Geschichtenerzählerin" und „Augen (sehen) , Herz (fühlen) , Farben (Impressionen in Aquarell , Pastell , Bleistift)" 2016/2017: „Aus der Tiefe" Skulpturen aus Holz und Stein 2015: Malerei , „naturverbunden" 2016: Malerei „AQUARELLFACETTEN" 2016: Illustrationen/Comic, „Bilder für Menschen mit Humor. Wenn schon Falten, dann vom Lachen " 2015: Malerei 2016: Maler, Grafik seit Dez. 2015: Malerei , "Polychrome Harmonie" 2015: Fotoausstellung 'Vogelfrei ' 2016: Bilderausstellung Aquarell und Malerei , „Land und Meer" 2016/2017: Bilderausstellung „Winterlichter" 2015: Radierungen, Zeichnunqen 2016: „Graphische Blätter 1985 bis 2016" 2015: Zeichnungen, Malerei , Skulpturen 2016. Malerei „frei art" 2015: Malerei / Zeichnunqen 3D 2016: Comic Reportage 2015/2016: Fotografien „Licht im Schatten - Schönheit architektonischer Agonie" 2015: Malereien und Arbeiten auf Papier „Immer MEER" 2016: Malerei und Grafik „Tagträume" Staatsanwaltschaft Leipzig AG/LG Görlitz AG Zittau Seite 8 von 8 STAATSMINISTERIUM FÜR WlSSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN 2015: Malerei „Wenn aus Emotionen Bilder werden ", 2016: Malerei „Die einfachen Dinge", 2015: Malerei „Lichtßlicke" 2015: Collagen und Zeichnungen „Erinnerungen an Afrika" 2016: Malerei „Varianten" 2016: Malerei „Görlitzer Ansichten" 2015/2016: Malerei und Holzschnittkunst 2015/2016: Malerei und Grafik 2017-09-18T10:59:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes