STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr.: 6/1048 Thema: Reale Mehrkosten für die kommunalen Zweckverbände ZVOE, ZVNL, ZVMS, ZW, ZVON in 2015 und 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/30/26 Dresden' 3 0. MRZ. 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Über das Budgetierungsmodell der ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFinVO) wird den Zweckverbänden (nach Darstellung des zuständigen Staatsministers für Verkehr, Martin Dulig im Rahmen der derzeit laufenden Haushaltsberatungen) ein sogenanntes Globalbudget zur Vorfinanzierung zur Verfügung gestellt (im Folgenden bezeichnet als Budgetierungsmodell). Damit eine solche Mittelzuweisung nicht im luftleeren Raum geschieht und der ÖPNV in Sachsen auskömmlich finanziert wird, ist es nötig, zusätzlich zu den planmäßig zu erbringenden Leistungen der Zweckverbände auch die bei der Planung nicht bekannten Mehrbelastungen (z. B. durch höhere Trassen- und Stationsentgelte, Mehrkosten durch die künftig nötige Bestellung ehemals durch die Deutsche Bahn eigen-wirtschaftlich erbrachter Verkehre jetzt durch die Zweckverbände, steigende Kosten der Infrastruktur, inflationsbedingte Mehrkosten) in der Zuweisungshöhe zu kalkulieren. Diese Kalkulationen können dann mit denen der Staatsregierung durch die jeweiligen Abrechnungen der Zweckverbände gemäß § 3 Abs. 4 der ÖPNV-FinVO einschließlich der damit verbundenen Vorlage der verkehrswirtschaftlichen Daten und zugrunde liegenden Verträge verglichen werden, sodass im Rahmen der Haushaltsberatungen Abweichungen zwischen kalkulierten und erbrachten Leistungen korrigiert werden können. Die der gültigen ÖPNV-FinVO zugrunde liegende Kalkulation ist bereits mehrere Jahre alt.“ Seite 1 von 4 Zertifikat seit 2006 audit berufundfamiüe Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das der ÖPNV-Finanzierungsordnung (ÖPNVFinVO 2015 ff.) zugrunde liegende Budgetierungsmodell ist zu einem Zeitpunkt entstanden, als die Höhe der Mittelzuweisungen aus dem Regionalisierungsgesetz für die Jahre ab 2015 noch unbekannt war. Der methodische Ansatz für den Verteilungsschlüssel basiert deshalb, unabhängig vom zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumen, auf eindeutigen und nachvollziehbaren Kriterien (Nachfrage, Leistung), für die entsprechende Angaben sachsenweit vorhanden sind. Somit verfügt das Budgetierungsmodell über ein vergleichbares Leistungsgerüst 2015 ff., das über die Grenzen der Zweckverbände hinweg auf einheitlichen Prämissen beruht. Die Mittelverteilung erfolgt gemäß einem Verteilerschlüssel, in dem grundsätzlich zwischen Grundangebot und Zusatzangebot unterschieden wird. Das Leistungsvolumen aus Grundangebot und Zusatzangebot (eines Zweckverbands) wird darin mit verschiedenen Faktoren gewichtet, deren Maßstab die Belegung ist. Die Faktoren richten sich nach der jeweiligen Produktkategorie (Regionalbahn, Regionalexpress, S-Bahn) und berücksichtigen den unterschiedlichen Produktionsaufwand, die Wertigkeit der Verkehre im Ballungsraum und die überregionale Verbindungsfunktion der jeweiligen Strecken. In dem Leistungsgerüst 2015 ff. wurden im Einzelnen die Zuarbeiten der Zweckverbände zur Angebotsplanung an das SMWA im Zuge der Erarbeitung des Landesverkehrsplans 2025, die bisher „eigenwirtschaftlichen“ Leistungen Linien auf der Sachsen-Franken-Magistrale (IRE 1) und auf der Relation Dresden - Görlitz - Breslau (RE 1/ RE 100) sowie die im Zuge der Bau- und Finanzierungsverträge mit der DB AG „garantierten“ Leistungen (insb. S-Bahn Dresden, MDSB Netz) entsprechend berücksichtigt (vgl. §1 Abs. 1 Satz 5 u.6 i.v.m. Anlage 3). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung der Dresden-Breslau Verkehre außerhalb Sachsens stets durch die polnischen Partner erfolgte. Die Verwendung von Regionalisierungsmitteln ist aufgrund des strikten Territorialprinzips nicht möglich. Frage 1: Wie hoch sind die konkreten Mehrkosten, die laut Aussage des fachlich zuständigen Staatsministers Dulig im Rahmen der Haushajtsberatung bereits im Budgetierungsmodell, welches der momentan geltenden ÖPNVFinVO zugrunde liegt, enthalten sein sollen, für die jeweils betroffenen Zweckverbände durch die zusätzlich nötige Bestellung von Verkehr zwischen Dresden und Wroclaw (Breslau) über Görlitz 2015 und 2016 gegenüber 2013 und 2014? (Bitte um jährliche Auflistung pro Zweckverband.) Frage 2: Wie hoch sind die konkreten Mehrkosten, die laut Aussage des fachlich zuständigen Staatsministers Dulig im Rahmen der Haushajtsberatung bereits im Budgetierungsmodell, welches der momentan geltenden ÖPNVFinVO zugrunde liegt, enthalten sein sollen, für die jeweils betroffenen Zweckverbände durch die zusätzlich nötige Bestellung von Bahnverkehren auf der Sachsen-FrankenSeite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Magistrale 2015 und 2016 gegenüber 2013 und 2014 (Bitte um jährliche Auflistung pro Zweckverband.) Frage 3: Wie hoch sind die konkreten Mehrkosten durch die zusätzliche Bestellung von Verkehr aufgrund der Taktverdichtungen der S-Bahn im Gebiet des WO in den Jahren 2015 und 2016 sowie für den Betrieb nach dem vollendeten Ausbau der S-Bahnstrecke Meißen - Dresden gegenüber 2013 und 2014? (Bitte um jährliche Auflistung.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen entstehen, fallen direkt bei den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern und deren Zusammenschlüssen an. Die Datenübermittlung der Zweckverbände gemäß § 3 Abs. 4 der ÖPNVFinVO erfolgt stets mit zeitlichem Abstand. Informationen über gegenwärtige oder in der Zukunft liegende Fahrplanperioden liegen der Staatsregierung nicht vor. Unabhängig davon wurde gemäß der o.g. Systematik auf die Einbeziehung konkreter Kosten in das Budgetierungsmodell verzichtet, da die Entwicklung eines Verteilungsschlüssels auf Basis der Kosten realistisch nur mit Hilfe eines sogenannten Soll-Kosten-Ansatzes hätte durchgeführt werden können. Darauf wurde aufgrund der enormen Datenerfordernisse und des Mangels an entsprechenden Informationen bewusst verzichtet. Frage 4: Wie hoch sind die konkreten Mehr- bzw. Minderkosten für die einzelnen Zweckverbände durch veränderte Trassen- und Stationsentgelte 2015 und 2016 gegenüber 2013 und 2014 mit welchen Besonderheiten in den einzelnen Zweckverbandsgebieten und inwieweit werden diese im Budgetierungsmodell, das der derzeit gültigen ÖPNVFinVO zugrunde liegt, berücksichtigt? (Bitte um jährliche Auflistung pro Zweckverband.) Gemäß dem von den Ländern beauftragten Gutachten zur Revision der Regionalisierungsmittel 2015 ist, aufgrund veränderter Trassen- und Stationsentgelte, eine höhere Dynamisierung der Regionalisierungsmittel zur Sicherung des SPNV-Angebotes notwendig. Am 28. November 2014 haben die Länder dazu einen einstimmigen Bundesratsbeschluss gefasst (BR-Drs. 557/14), der gegenüber dem Bund u. a. eine jährliche Dynamisierung der Regionalisierungsmittel von mindestens 2 % fordert. Über das Budgetierungsmodell der ÖPNVFinVO würden diese Mittel an die Zweckverbände weitergereicht. Die Mittelaufteilung und Mittelverwendung auf die einzelnen Leistungen erfolgt durch die Zweckverbände entsprechend ihrer jeweiligen Budgethoheit. Über die entsprechende Prioritätensetzung wird in den Zweckverbandsversammlungen entschieden. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie hoch sind die konkreten Mehrkosten, die die einzelnen Zweckverbände durch die zusätzlichen und erhöhten Ausgabeverpflichtungen in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber 2013 und 2014 haben, insgesamt und in welcher Höhe steigen die den einzelnen Zweckverbänden zugewiesenen Regionalisierungsmittel 2015 und 2016 im Vergleich zu 2014 an? (Bitte um jahresweise und vergleichende Auflistung der gesamten Mehrkosten für die einzelnen Zweckverbände sowie um die Auflistung der Gesamtsumme von Mehrkosten und Gesamtzuweisungen pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen.) Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da aus der Formulierung nicht ersichtlich wird, welche Art von Ausgabenverpflichtungen gemeint sind. Grundsätzlich wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Darüber hinaus sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der noch bestehenden unterschiedlichen Auffassungen von Bund und Ländern zur Revision der Regionalisierungsmittel keine belastbaren Aussagen über die Verteilung der dem Freistaat Sachsen nach 2015 zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel möglich. Nach derzeitig geltender ÖPNVFinVO und einer angenommenen jährlichen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 1,5 % auf Basis der Zuweisungen von 2014 würden den Zweckverbänden folgende Mittel zur Verfügung stehen: 2015: 427.320,9 T€ (einschl. Betriebsbeihilfen für Schmalspurbahnen) 2016: 434.441,9 T€ (einschl. Betriebsbeihilfen für Schmalspurbahnen). Für die einzelnen Zweckverbände ergeben sich folgende Zuwächse gegenüber 2014: Zuweisungs- Veränderung gegenüber 2014 Veränderung gegenüber 2014 in % betrag in T€ in ifc 2014 2015 2016 2015 2016 ZVOE 105.111,8 +10.765,6 +12.197,2 10,2 11,6 ZVNL 112.283,4 +8.901,6 +11.847,9 7,9 10,6 ZVMS 94.892,4 +9.366,9 +12.128,3 9,9 12,8 ZW 35.013,9 +1.737,5 +1.894,5 5,0 5,4 ZVON 45.281,7 +3.966,1 +3.790,9 8,8 8,4 Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4