STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10481 Thema: Fipronil in Eiern und Eiprodukten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf der Website des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz heißt es zu mit Fipronil belasteten Eiern: "Es wird dringend geraten diese Eier nicht zu verzehren, um jedes gesundheitliche Risiko zu vermeiden. ln Zusammenhang mit dem Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor einem möglichen Gesundheitsrisiko für Kinder." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchem Umfang und durch welche Überwachungsbehörden werden sächsische Legehennenbetriebe auf den Einsatz von Fipronil geprüft? Zuständig für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs nach § 64 Arzneimittelgesetz (AMG) sind in Sachsen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe sowie der arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften (Heilberufezuständigkeitsgesetz = HeilbZuG) die Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter (LÜVÄ) in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs erfolgt entsprechend § 64 AMG risikoorientiert in angemessenem Umfang, die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken ist in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen. Fipronil ist ein Insektizid und Akarizid, das für Hunde, Katzen , Marderartige oder Frettchen zugelassen ist. Zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren, und damit auch Legehennen, ist Fipronil nicht zugelassen, da der Wirkstoff nicht in der VO (EU) Nr. 37/2010 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2009 (VO über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstu- Freistaat SACHSEN Oie Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .51-17/663 Dresden, 6 September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNl STERl UM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ fung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs) aufgeführt ist. Im Zuge des aktuellen Fipronil in Eiern-Geschehens sind alle Elterntierbestände für die Broilermast sowie alle relevanten Legehennenhaltungsbetriebe in Sachsen auf den Einsatz von Fipronil überprüft worden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen auf Grundlage der amtlichen Ermittlungsergebnisse keine Hinweise auf den Einsatz von Fipronil vor. Frage 2: Inwiefern besteht das vom BfR für den Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern festgestellte Gesundheitsrisiko auch beim Verzehr von Produkten, zu deren Herstellung mit Fipronil belastete Eier verwendet wurden? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass illegale Anwendungen von Fipronil-haltigen Mitteln offenbar über einen längeren Zeitraum erfolgt sind. Daher wird ein längerfristiger Verzehr von Fipronilbelasteten Lebensmitteln bei der Risikobewertung berücksichtigt. Für eine erste vorläufige Einschätzung wurde eine durchschnittliche tägliche Aufnahmemenge ermittelt. Die Schätzung zum Verbraucherrisiko erfolgte aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten mit einer Reihe sehr konservativer Annahmen, wobei die tatsächlich zu erwartende Exposition der Verbraucher deutlich unter den hier geschätzten Expositionen liegen sollte. Basierend auf deutschen und europäischen Verzehrsdaten (NVS II-Modeii und EFSA PRIMa (Rev.2)) ergibt sich hierbei für keine der betrachteten Verbrauchergruppen eine Überschreitung des ADI-Wertes (0,0002 mg/kg Körpergewicht und Tag) durch den Verzehr von Fipronilhaltigen Hühnereiern und Hühnerfleisch, inklusive allen daraus zubereiteten Lebensmitteln. Für Kinder und Erwachsene wurde, bezogen auf das aktuelle Fipronii-Geschehen, eine Ausschöpfung des ADI-Wertes von 76 % bzw. 24 % mit Verzehrsdaten für die deutsche Bevölkerung geschätzt. Für die verschiedenen europäischen Verbrauchergruppen wurden Ausschöpfungen des ADI-Wertes von bis zu 7 4 % ermittelt. ADI steht für "Acceptable Daily lntake" (duldbare tägliche Aufnahmemenge) und gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Verbraucher täglich und ein Leben lang ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann. Die erste vorläufige Schätzung des Verbraucherrisikos durch den Verzehr von Fipronilhaltigen Hühnereiern und Hühnerfleisch, inklusive allen daraus zubereiteten Lebensmitteln, ergab keine Überschreitungen der lebenslang duldbaren täglichen Aufnahmemengen , so dass eine gesundheitliche Gefährdung unwahrscheinlich ist. Frage 3: Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen bzw. in Erfahrungen bringen, in welchen eihaltigen Lebensmitteln (Rohstoffe und Endprodukte ) mit Fipronil belastete Eier verarbeitet wurden? Dieser Sachverhalt ist für Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich nicht zu erkennen. Dennoch können Verbraucherinnen und Verbraucher über die Internet-Adresse "www.lebensmittelwarnung.de", die einer regelmäßigen Aktualisierung unterliegt, jederzeit Hinweise auf betroffene Eiprintnummern (Stempelnummer der Eier) bzw. Eiprodukte , von denen in diesem Zusammenhang eine Gesundheitsgefahr ausgeht, abrufen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 4: Wie stellen die sächsische Staatsregierung bzw. sächsische Überwachungsbehörden künftig sicher, dass mit Fipronil belastete Lebensmittel identifiziert und entfernt werden können und künftig nicht in den Handel gelangen können ? Sachsen wird sich dafür einsetzen, dass die Untersuchung von Primärerzeugnissen auf Fipronil im Rahmen des nationalen Rückstandsmonitarings zukünftig Beachtung findet. Eine Untersuchung von Konsum-/Bruteiern und Geflügelfleisch auf Fipronil wird unseres Erachtens an dieser Stelle als sinnvoll und zweckdienlich erachtet. Belastete Lebensmittel werden somit frühzeitig erfasst und eine Weiterverarbeitung in Eiprodukte verhindert. Frage 5: Wird sich die Sächsische Staatsregierung für eine Kennzeichnungspflicht für eihaltige Lebensmittel einsetzen? (Bitte mit Begründung) Eine Kennzeichnungspflicht für eihaltige Lebensmittel besteht zurzeit bereits. Einschlägig sind hier die Vorgaben aus der Lebensmittelinformationsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV). Hiernach sind alle Zutaten eines Lebensmittels gemäß Artikel 9 in Verbindung mit den Artikeln 18 bis 20 der LMIV in der Zutatenliste aufzuführen. Mit freundlichen Grüßen ~~ Barbara Kleps Seite 3 von 3 2017-09-11T12:19:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes