STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresdon Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10485 Thema: Ermittlungen gegen Angreifer auf Straßenbahn mit Fans des Vereins BSG Ghemie Leipzig am 10. lúlai2O14 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der Nacht vom 10./11. Mai 2014 grill eine Gruppe vermummter Personen in Leipzig im Bereich Goerdelerring Fans des Fußball-Vereins BSG Ghemie Leipzig an, die sich auf dem Rückweg von einer Feierlichkeit aus Leutzsch befanden. Ein Fahrgast wurde bewußtlos geprügelt. Die Angreifer sollen aus dem Fanumfeld des Fußballvereins Lok Leipzig stammen . Laut Berichterstattung der Leipziger Volkszeitung vom 16.11.2014 wurden am Tatort ,jede Menge Material' (Fingerabdrücke und DNA) gefunden . Es wurde/ wird ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen unbekannt geführt. (http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker /Polizeiticker-Leipzig/Ueberfall-auf-Fussballfans-in-Strassenbahn- Mauer-des-Schwei gens-bremst-Lei pzi gs-Pol izei)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2496/1 7 Dresden, .t¿. Se?tember 2017 Hausanschrlft: Sächs¡sches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverbl ndung Zu erreichen mit Straßenbahnlin¡en 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang t¡ber Einfahrt Hosp¡talstraße 7 Zugang für €lektronisch s¡gniêrte sowis für verschlüssolte elektronische Dokumente nur über das Elektron¡scha G€r¡chts- und V€Mallungspostfach; nåharê lnformalionen unt€r M.€gvp.dê Seite I von 5 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FilNY¡¡J w Frage l: Welche Ermittlungsverfahren wurden infolge des Angriffs eingeleitet und wie ist der Stand dieser Ermittlungsverfahren? (bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvorwurfs, Deliktsgruppe, Zuordnung PMK und Gründen einer etwaigen Einstellung aufführen) lm Zusammenhang mit dem Vorfallwurden zwei Ermittlungsverfahren geführt: a) Ermittlungsverfahren 607 UJs 30497/14 Einer Gruppe von bis zu 40 mutmaßlich dem Fanlager des 1. FC Lokomotive Leipzig zuzuordnenden Personen lag zur Last, eine Gruppe von Anhängern der BSG Chemie Leipzig angegriffen zu haben, die sich nach der Feier eines Meisterschaftsjubiläums in einer Straßenbahn an der Haltestelle Goerdelerring befand. Das gegen Unbekannt wegen Landfriedensbruchs (SS 125, 125a StGB; Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung) geführte Ermittlungsverfahren wurde am 16.Juli 2015 mangels Ermittlung eines Tatverdächtigen gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt. Eine PMK-Einstufung erfolgte nicht. b) Ermittlungsverfahren 637 Js 35010/15 Eine Gruppe von mutmaßlich dem Fanlager des BSG Chemie Leipzig zuzuordnenden Personen lag zur Last, den vom Tatort der o. g. Auseinandersetzung am Goerdelerring flüchtenden Angreifern aus dem Fanlager des 1. FC Lokomotive Leipzig nachgesetzt, diese u. a. mit Warnbaken beworfen und geschlagen zu haben. Das gegen 23 Beschuldigte wegen Landfriedensbruchs (SS 125, 125a StGB; Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung) und gefährlicher Körperverletzung (SS 223, 224 SIGB; Straftaten gegen die Person) geführte Ermittlungsverfahren wurde am 7. Juli 2015 mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß S 170 Abs. 2 StPO eingestellt . Eine PMK-Einstufung erfolgte nicht. Seite 2 von 5 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNslfJtrFW ==v Frage 2: Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen nach Strafprozessordnung (2.8. DNAldentitätsfeststellung , Telekommunikationsüben¡vachung, Funkzellenabfrage etc.) wurden im Zusammenhang mit dem Angriff angeordnet (bitte einzeln auflisten) und w¡e viele Täterlnnen konnte dadurch identifiziert werden? a) Ermittlungsverfahren 607 UJs 30497/14 ln diesem Ermittlungsverfahren wurden am Tatort aufgefundene Beweismittel sichergestellt , Fingerabdruck- sowie Blutspuren gesichert und ausgewertet, polizeiliche Zeugenvernehmungen durchgeführt und Videoaufnahmen von Übenruachungskameras ausgewertet. Es konnten keine Beschuldigten identifiziert werden. b) Ermittlungsverfahren 637 Js 35010/15 ln diesem Ermittlungsverfahren wurden durch ldentitätsfeststellungen gemäß S 163b Abs. 1 Satz 1 SIPO 23 Beschuldigte namentlich bekannt gemacht. Gemäß S 81b Alt. 1 StPO wurden von ihnen Lichtbilder gefertigt. lm Übrigen wurden die Ergebnisse der im E rm ittl u ngsverfahren 607 U Js 30497 I 1 4 d urchgeführten Maßnah men venruertet. Frage 3: Wurden im Zuge der Telekommunikationsüberwachung oder anderer Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Az.: 371 Js 9B/15 nach S f29 StrafgeseEbuch Erkenntnisse für das o.g. Verfahren gewonnen und wie wurden diese verwertet? lm Ermittlungsverfahren 371 Js 98/15 wurden Erkenntnisse zu dem Angriff auf die Straßenbahn erlangt. lm Rahmen der Telekommunikationsüberwachung wurden insbesondere am 11. Mai 2014 verschiedene Gespräche und SMS zwischen einzelnen der vormaligen Beschuldigten im Verfahren3Tl Js 98/15 und auch von einem dieser vormaligen Beschuldigten mit einem Dritten festgestellt. lnhaltlich behaupteten Einzelne, vom Hörensagen über lnformationen zu verfügen, wer an dem Angriff beteiligt war. Hierbei wurden auch Namen genannt. Die Erkenntnisse wurden für das Ermittlungsverfahren 607 UJs 30497114 der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht veruvertet. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNff:rlML..rvd\=iY Eine unmittelbare Verwertung der Erkenntnisse zur Strafuerfolgung gegen Dritte war gemäß S 477 Abs, 2 Satz 2 StPO unzulässig, weil es sich bei dem Tatvonruurf des Landfriedensbruchs gemäß SS 125, 125a StGB nicht um eine Katalogtat im Sinne des $ 100a Abs. 2 Nr. 1 StPO handelt. Eine mittelbare Venruertung der Erkenntnisse hat bislang nicht stattgefunden, weil eine weitere Sachverhaltsaufklärung aufgrund dieser Ansatzpunkte als nicht erfolgversprechend bewertet wurde. Frage 4: Welche Erkenntnisse gibt es über die Tatmotivation und die Zugehörigkeit der Tatverdächtigen bzw. Täterlnnen zu welchen neonazistischen Gruppierungen und welchem Fußball-Fan-Milieu? a) Ermittlungsverfahren 607 UJs 30497/14 Da ein Tatverdächtiger nicht identifiziert werden konnte, lassen sich zur Motivation keine verlässlichen Aussagen treffen. Die Rivalität zwischen den Fanlagern der beiden Fußballvereine ist zwar in Betracht zu ziehen, ein konkretes Ereignis als unmittelbarer Auslöser der Tat ist jedoch nicht bekannt. Es liegen auch keine Erkenntnisse dazu vor, ob und ggf. welchen neonazistischen Gruppierungen die Angreifer zuzurechnen sind. b) Ermittlungsverfahren 637 Js 35010/15 Auch hier lassen sich zur Motivation keine verlässlichen Aussagen treffen. ln Betracht zu ziehen ist, dass es sich bei der Tathandlung um eine Vergeltungsaktion zu dem Angritf auf die Straßenbahn am Goerdelerring gehandelt hat. Erkenntnisse dazu, ob und ggf. welchen neonazistischen Gruppierungen die früheren Beschuldigten zuzurechnen sind, liegen nicht vor. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FEl-\Þ¡JMr-rvJ =ry Frage 5: Welche Erkenntnisse g¡bt es über den Treffpunkt der Täterlnnen/ Tatverdächtigen am Abend des 10. Mai 2014 tm Vorfeld des Angriffs? a) Ermittlungsverfahren 607 UJs 30497/14 Zum Treffpunkt der Angreifer im Vorfeld der Tat liegen keine Erkenntnisse vor b) Ermittlungsverfahren 637 Js 35010/15 Die dem Fanlager des BSG Chemie Leipzig zuzuordnenden Personen fuhren nach der Feier des 50-jährigen Meisterschaftsjubiläums ihrer Mannschaft im Alfred-Kunze- Sportpark mit der Straßenbahn bis zur Haltestelle Goerdelerring. Dort wurden sie angegriffen und setzten ihrerseits den Angreifern nach, als diese flüchteten. Weitere Erkenntnisse zu einem Treffpunkt im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2017-09-14T07:39:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes