STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHS¡SCHES STAAÎSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6110492 Thema: Verstöße bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Glyphosat) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Seit Mai 2014 gilt bei der Abwendung von Glyphosat u.a.: ,,eine Anwendung zur Sikkation [ist] nur dort erlaubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich ist, nicht jedoch zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung der Drusch.,, ln den Jahren 2010 bis 2014 wollte das LfULG lediglich zwei Verstöße gegen Anwendungsbestimmungen bei Glyphosat festgestellt haben (,,G lyp hosatei nsatz rn Sacåse n u nter neuen Anwendu ngsbesti m m ungên ", KlAnfr Wolfram Günther GRÜNE 16.07.2015 Drs 6t22021. fn der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag ,,IJmgang und Maßnahmen des Freistaates Sacåsen in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Voltherbizids Glyphosat", Antr GRÜNE 27.05.2016 Drs 615244 führt die Staatsregierung aus, dass sie Verstöße gegen die o.g. Anwendungsbestimmungen beim Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nur feststellen kann, wenn eine Vor-Ort- Kontrolle zum Zeitpunkt der Applikation stattfindet. Vor kurzem berichtete die SZ von einem Landwirt in Reichenbach, der kurz vor der Ernte auf seinen Getreidefeldern Glyphosat spritzte.,, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: t5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. August 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1007 Dresden, lt. O /.l,O,l? s¡mut+ ilt rr, (f) (f) ¡.- oN ohalññMùffi bbhlffituuffi[úñdffiùbñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronìsche DokumenteSeite 1 von 4 STÀATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENlÐ Frage l: Wie viele Verstöße gegen welche Anwendungsbestimmungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel wurden wann in den Jahren 2014 bis heute festgestellt und welche Konsequenzen hatte dies jeweils für den Anwender? Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die in den Jahren 2014 bis 2016 festgestellten Verstöße. Über die Kontrollergebnisse des laufenden Jahres kann nicht berichtet werden, da die vollständige Erfassung der Kontrolldaten aus dem Jahr 2017 erst am Jahresende erfolgt. Tabelle: Anzahl und Verstöße gegen Anwendungsbestimmungen, Anwendungszeitpunkt und Konsequenzen Frage 2: ln wie vielen Fällen wurden durch die Kontrollbehörde Nachweise darüber gefordert, inwiefern bei einer Vorerntebehandlung die Rahmenbedingungen der im Jahr 2014 novellierten Anwendungsbestimmungen - bspw. Anwendung nur auf Teilflächen, auf denen auf-grund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre oder Spätverunkrautung, wo es in lagerndem Getreide zu Unkrautdurchwuchs gekommen ist und sofern eine Beerntung ohne Unkrautbekämpfung nicht möglich ist - erfüllt waren? Jahr Anzahl Verstöße Anwendungsbestimmung mit Verstoß Zeitpunkt der Anwendung Konsequenzen 2014 1 NG351 Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalender-jahres auf derselben Fläche maximal zwei Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff -Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei n icht übersch ritten werden. 24.04.2014 55 Euro Veruvarnungsgeld 2015 1 NG351 Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dtirfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal zwei Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden.Die maximale Wirkstoff- Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. 05.06.2015 10.06.2015 11.06.2015 auf unterschiedlichen Flächen 55 Euro Ven¡varnungsgeld 2016 0 Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Kontrollbehörde hat in einem Fall die Nachweise der Notwendigkeit der Vorerntebehandlung vor Ort gefordert und geprüft. Frage 3: lnwiefern werden durch Behörden Plausibilitätsprüfungen (bspw. Menge des eingesetzten PSM im Verhältnis zur gesamten Feldfläche) dazu angestellt oder erscheinen inwiefern sinnvoll um zu prüfen, inwiefern im Fall einer Vorerntebehandlung die Rahmenbedingungen der im Jahr 2014 novellierten Anwendungsbestimmungen (Anwendung nur auf Teilflächen - vgl. Frage 2) eingehalten worden sein können? Bei Kontrollen nach der Anwendung werden die gesetzlich geforderten aufzeichnungspflichtigen Angaben zur Pflanzenschutzmittelanwendung geprüft. Zusätzlich werden, im Falle einer zeitnah am Erntetermin dokumentierten Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, fotografische Dokumente, die die Notwendigkeit und den Umfang der Vorerntebehandlung belegen, beim Anwender erfragt. Das Führen einer Fotodokumentation über die Teilflächenbehandlung basiert auf einer Empfehlung des Pflanzenschutzdienstes im Freistaat Sachsen. Eine Pflicht zur Angabe der Gründe für eine Teilflächenbehandlung, wie zum Beispiel Verunkrautung oder Zwiewuchs, besteht nach dem Pflanzenschutzgesetz nicht. Frage 4: Wie viele Meldungen über mutmaßlich den Anwendungsbestimmungen zuwiderlaufende Vorerntebehandlungen in Getreidekulturen liegenjeweils jährlich seit dem Jahr 2014 beim LfULG vor und welche Reaktionen erfolgten dabeijeweils wann durch die zuständigen Stellen? Die zuständige Kontrollbehörde, das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), erhielt im angefragten Zeitraum keine Anzeigen über mutmaßlich den Anwendungsbestimmungen zuwiderlaufende Vorerntebehandlungen. Frage 5: ln wie vielen Fällen fanden jeweils in den Jahren 2014 bis heute behördliche Vor-Ort Kontrollen zum Zeitpunkt der Applikation von a. Pflanzenschutz- und -behandlungsmitteln allgemein (ohne Glyphosat)b. glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln statt, welchen absoluten und relativen Anteil machen diese Kontrollen an den insgesamt durchgeführten Kontrollen aus und in jeweils wie vielen Fällen wurden gegen jeweils welche Anwendungsbestimmungen verstoßen? Die Anzahl der behördlichen Vor-Ort-Kontrollen zum Zeitpunkt der Applikation im Verhältnis zu den im Jahr durchgeführten Anwendungskontrollen ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Über die Kontrollergebnisse des laufenden Jahres kann nicht berichtet werden, da die vollständige Erfassung der Kontrolldaten aus dem Jahr 2017 erst am Jahresende erfolgt. Seite 3 von 4 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT ItiiËiisulr Tabelle: Vor-Ort-Kontrollen zum Zeitpunkt der Applikation und ihr Anteil an den Anwendungskontrollen insgesamt Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt \ ü( Jahr Summe derAnwendungskontrollen Kontrollen während der Applikation Relativer Anteil an den Kontrollen insgesamt in% AnzahlVerstöße gegen Anwendungsbestimmungen während der Applikation ohne Glyphosat mit Bezug zu Glvphosat ohne Glyphosat mit Bezug zu Glvphosat ohne Glyphosat mit Bezug ZU Glyphosat 2014 260 105 17 40 7 0 0 2015 237 104 10 44 4 0 0 2016 229 100 15 44 7 0 0 Seite 4 von 4 2017-09-18T08:58:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes