STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10497 Thema: Messerangriff eines 28 -jährigen Libyers in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ein 28 -jähriger Libyer soll am Dienstag (08.08.17) unter Drogeneinfluss am Hauptbahnhof Leipzig mit einem Messer eine Frau angegriffen und schwer verletzt haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche genauen Hintergründe sind zum Tatablauf nach derzeitigem Ermittlungsstand bekannt? Am 8. August 2017, um 17:19 Uhr, wurde die Polizeidirektion Leipzig informiert , dass es gegenüber vom Leipziger Hauptbahnhof zu einer Messerstecherei gekommen sei. Die Geschädigte gab an, von einer männlichen Person mit einem Messer attackiert und am Arm verletzt worden zu sein. Aufgrund einer Personenbeschreibung sowie in seiner Nähe gefundener Beweismittel geriet der Beschuldigte in dringenden Tatverdacht und wurde vorläufig festgenommen. Die Geschädigte gab an, sie sei an dem Beschuldigten, der ihr flüchtig bekannt sei, vorbeigegangen, als er sie unvermittelt mit einem Messer angegriffen habe. Sie habe im Vorbeigehen aufgrund der Witterung etwas ihre Oberbekleidung geöffnet, weshalb sie vermute, dass sich der Beschuldigte damit provoziert gefühlt haben könnte. Die Geschädigte erlitt durch die Tat zwei tiefe Schnittwunden am linken Unterarm, die genäht werden mussten, und oberflächliche Schnittwunden am linken Oberarm und der linken Schulter . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/32/64 Dresden,20. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIINISTERDJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Liegen Indizien vor, die auf ein politisches oder religiöses Tatmotiv schließen lassen? Falls ja: Welche? Falls nein: Welche anderen? Nach derzeitigem Ermittlungsstand (Stand: 4. September 2017) liegen keine tragfähigen Indizien für das Motiv des Beschuldigten vor. Frage 3: Welchen Aufenthaltsstatus hatte der Täter und seit wann? Der Täter ist seit dem 10. Juli 2014 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Frage 4: Laufen gegen den Täter bereits andere Ermittlungsverfahren und ist der Täter bereits vorbestraft? Falls ja: Wegen welcher Delikte? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, da einer Beantwortung Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegenstehen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 15 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikels 51 Abs. 2 SächsVerf. Mit der Frage werden Informationen zu anhängigen und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen eine einzelne und damit identifizierbare Person begehrt. Einer Beantwortung der Frage steht im konkreten Fall deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf) als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Sächsische Staatsregierung und der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Art. 36 SächsVerf). Eine Abwägung der Informationsinteressen des Abgeordneten mit dem Interesse des Beschuldigten an der Geheimhaltung führt zum Vorrang der Geheimhaltung. Das Interesse des Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das Recht des Einzelnen , grundsätzlich über die Bekanntgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen, ist ein hohes, verfassungsrechtliches Schutzgut. Dies gilt in besonderem Maße für Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens. Dem uskunftsinteresse des Abgeordneten könnte hingegen durch Beantwortung der Frag in rchtöffentlicher Form Rechnung getragen werden, so z. B. in einer Sitzung des ihnerfrusschusses im Sächsischen Landtag. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-09-20T12:11:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes