STAATSTVHN1STER11JTV1 DES INNERN prejstaat |g SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/86 Dresden Ä März 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1050 Thema: Aufkommen von Informationen über konkrete Gefährdungs lagen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wie oft erhielten seit dem Jahr 2009 welche Ämter und Behörden des Freistaates Sachsen durch welche Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes Informationen übermittelt, aus denen sich Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung im Freistaat Sachsen durchgeführter Versammlungen und/oder anderer öffentlicher Veranstaltungen bzw. daran beteiligter Personen ergaben? Frage 2: In welchen Fällen i. S. der Frage 1 wurden aufgrund der Gefährdungslage Konsequenzen gezogen (Beauflagung, Allgemeinverfügung o. Ä.), die eine Verlegung getroffener Versammlungen bzw. anderer öffentlicher Veranstaltungen auf einen anderen Tag oder deren Nichtdurchführung bzw. Verbot zur Folge hatten? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buek-Str. 2 01097 Dresden Frage 3: Wann und wie oft erhielten seit dem Jahr 2009 welche Ämter und Behörden des Freistaates Sachsen durch welche Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes Informationen übermittelt, aus denen sich Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung im Freistaat Sachsen befindlicher Gebäude, technischer Anlagen oder anderer Infrastrukturanlagen ergaben? Frage 4: Wann und wie oft erhielten seit dem Jahr 2009 welche Ämter und Behörden des Freistaates Sachsen durch welche Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes Informationen übermittelt, aus denen sich Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM des mmm Freistaat SACH SEIN Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung im Freistaat Sachsen aufhältiger Personen oder Personengruppen ergaben? Frage 5: In welchen Fällen i. S. der Fragen 1, 3 und 4 handelte es sich um Informationen betreffs einer Gefährdung durch terroristische Gewaltkriminalität? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Am 16. Januar 2015 wurden dem Landeskriminalamt Sachsen durch das Bundeskriminalamt Informationen betreffs einer Gefährdung durch terroristische Gewaltkriminalität für Versammlungen bzw. daran beteiligte im Freistaat Sachsen aufhältige Personen oder Personengruppen übermittelt. In diesem Fall hatte die Gefährdungslage eine Allgemeinverfügung zum Verbot aller öffentlichen Versammlungen zur Folge. Im Weiteren können die Fragen nicht beantwortet werden. Gefährdungshinweise im Sinne der Fragestellungen sowie deren jeweilige Quellen und Empfänger werden statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Einsatzunterlagen der Polizei sowie der entsprechenden Unterlagen der Versammlungsbehörden erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Unterlagen im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Sofern für einzelne Versammlungen, Veranstaltungen, Beteiligte, Gebäude, Anlagen, Personen oder Personengruppen jeweils Hinweise im Sinne der Fragestellungen Vorgelege^ haben, sind diese in die jeweilige Beurteilung der polizeilichen Lage eingeflossen ur/d/od^r haben, soweit erforderlich, zu Konsequenzen, wie polizeilichen Maßnahmen, jäeaüflagungen bzw. Allgemeinverfügung geführt. I / Mit freundlichen Grüßen ifitu'r Markus Ulbig Seite 2 von 2