STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10504 Thema: Nebentätigkeiten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele sächsische Richter üben derzeit eine Nebentätigkeit aus und wie hat sich deren Anzahl seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Zur Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele sächsische Polizisten üben derzeit eine Nebentätigkeit aus und wie hat sich deren Anzahl seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Frage 3: Wie viele sächsische Lehrer üben derzeit eine Nebentätigkeit aus und wie hat sich deren Anzahl seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Diese Verpflichtung besteht indes nicht uneingeschränkt. In diesem Zusammenhang ist u. a. in Rechnung zu stellen, dass die Verfassungsorgane und ihre Gliederungen zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Daraus resultiert das Gebot, den Funktionsbereich des jeweils anderen Verfassungsorgans zu respektieren. Die Pflicht der Staatsregierung , Fragen von Abgeordneten zu beantworten, besteht daher nicht Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/33/6 Dresden, 21. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN bei einer dadurch entstehenden Gefährdung ihrer Funktions- und Arbeitsfähigkeit. Dementsprechend muss die Staatsregierung nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerf GH, Urteil vom 16. April 1998, Az.: 14-1-97, und vom 22. April 2004, Az.: Vf. 81-1-03; VerfG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 2003, Az.: 9/02). Durch eine Beantwortung der o. a. Fragen wäre die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die erfragten Angaben liegen weder als Statistik noch als vollständig aus EDV-Systemen abrufbare Datensätze vor. Es müsste daher eine Erhebung im Wege der Durchsicht sämtlicher Personalakten der von den Fragen erfassten Bediensteten erfolgen, wobei sich die Anzahl der zu sichtenden Personalakten im Rahmen der Frage 2 auf ca. 11.000 und im Rahmen der Frage 3 auf ca. 30.000 belaufen würde. Die so gewonnenen Einzeldaten wären sodann zu dokumentieren und im Sinne der Fragestellungen auszuwerten. Für jeden Einzelfall wäre ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von mindestens zehn Minuten zu veranschlagen. Der sich daraus ergebende zeitliche Gesamtaufwand würde sich bezüglich der Frage 2 auf ca. 1.830 Arbeitsstunden und bezüglich der Frage 3 auf ca. 5.000 Arbeitsstunden belaufen. Dementsprechend wären selbst bei vollständiger Ausnutzung der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit von vier Wochen (§ 56 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages 6. Wahlperiode) mindestens elf Bedienstete mit der Beantwortung der Frage 2 und mindestens 31 Bedienstete mit der Beantwortung der Frage 3 befasst, ohne in diesem Zeitraum auch nur eine weitere Aufgabe erledigen zu können. Die Staatsregierung verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten in den Personalverwaltungen der betreffenden Dienststellen, um eine solchermaßen zeitaufwändige Beantwortung ohne Gefährdung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit vornehmen zu können. Der zusätzliche Einsatz von Verwaltungsbediensteten außerhalb der Personalverwaltungen wäre — weil Personalaktendaten in Rede stehen — aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig (vgl. § 111 Abs. 3 Satz 2 SächsBG). Eine Beantwortung der Fragen ist vor diesem Hintergrund nicht zumutbar. Frage 4: Wie viele sächsische Verwaltungsbeamte üben derzeit eine Nebentätigkeit aus und wie hat sich deren Anzahl seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Zur Bear,itwortung wird auf die Anlage 2 verwiesen. Der B riff erwaltungsbeamte" wurde im Sinne von Beamtinnen und Beamten in der Fachri htu g Allgemeine Verwaltung (§§ 3 ff. BeamtStG in Verbindung mit § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SächsBG, § 4 Nr. 2 SächsLVO) ausgelegt. Mit frEbunillichen Grüßen Markus Ulbig Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/10504 Frage 1: Wie viele sächsische Richter üben derzeit eine Nebentätigkeit aus und wie hat sich deren Anzahl seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Jahr Anzahl der sächsischen Richter, die eine Nebentätigkeit ausübten/ausüben. 2010 225 2011 231 2012 236 2013 255 2014 262 2015 269 2016 273 2017* 218 " Stichtag 24. August 2017 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/10504 Frage 4: Wie viele sächsische Verwaltungsbeamte üben derzeit eine Nebentätigkeit aus und wie hat sich deren Anzahl seit 2010 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Jahr Anzahl der sächsischen Verwaltungsbeamten, die eine Nebentätigkeit ausübten/ausüben. 2010 177 2011 170 2012 181 2013 218 2014 221 2015 205 2016 212 2017* 165 * Stichtag 24. August 2017 2017-09-21T09:47:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes