STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10508 Thema: Flächendeckende Videoüberwachung anlässlich des Dresdner Stadtfestes Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die DNN berichtete am 21. August 2017, dass das Dresdner Stadtfest erstmals flächendeckend videoüberwacht worden sei." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen konkreten Orten wurden zu welchem Zeitpunkt und über welchen Zeitraum anlässlich des Stadtfestes in Dresden welche technischen Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage von welcher Stelle eingerichtet? (Bitte jeweils den konkreten Standort, ein Skizze des überwachten Bereichs und die konkrete Benennung der verwendeten technischen Mittel angeben/beifügen.) Anlässlich des Stadtfestes in Dresden fanden auf dem Volksfestgelände, dem Theaterplatz, dem Schloßplatz, dem Altmarkt sowie auf dem Neumarkt ortsfeste Videoüberwachungen statt. Die überwachten Bereiche sind der Anlage (fünf Blätter) zu entnehmen. Außerdem wurde durch das Polizeiverwaltungsamt ein mobiler Bildübertragungswagen betrieben. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/32/66 Dresden, 21. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSUNI STEM M DES INNERN Freistaat SACHSEN Die ortsfesten Videoüberwachungen erfolgten während der Veranstaltungszeiten am • Freitag, den 18. August 2017, von 18:00 Uhr, bis Sonnabend, den 19. August 2017, 02:00 Uhr, • Samstag, den 19. August 2017, von 11:00 Uhr, bis Sonntag, den 20. August 2017, 02:00 Uhr, sowie • Sonntag, den 20. August 2017, von 11:00 Uhr bis 22:30 Uhr. Eine Beobachtung mittels einer anwesenden Person (Videooperator) erfolgte lediglich in den besucherstarken Veranstaltungszeiten von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr. Die Videoüberwachung wurde von der Betreiberin des Dresdner Stadtfestes auf Grundlage des § 33 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) eingerichtet. Folgende technische Mittel wurden verwendet: • fünf Kameratürme mit jeweils zwei FulIHD-PTZ-Kameras ohne Audiofunktion, Kommunikation je Standort via verschlüsselter Satellitenanbindung über SkyDSL in IPSEC-Intranetanbindung, • lokales digitales PC-System mit 500GB als Aufnahmespeicher, • Videodaten wurden verschlüsselt aufgezeichnet und besitzen einen Zugriffsschutz (Benutzername/Kennwort) mit Rechtevergabe. Darüber hinaus wurde durch den Polizeivollzugsdienst zur Lenkung und Leitung des Einsatzes auf der Grundlage des § 37 Abs. la Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) ein mobiler, mit einem Industrie -Kamerasystem ausgestatteter Bildübertragungswagen am Neustädter Brückenkopf der Augustusbrücke betrieben. Das ermöglichte eine Bildübertragung in die Mobile Polizeiwache am Standort Bernhard-von-Lindenau- Platz/Devrientstraße. Lagebedingt wurde das Fahrzeug ausschließlich am letzten Veranstaltungstag, Sonntag , den 20. August 2017, ab 21:15 Uhr bis zum Ende des auf den Elbwiesen durchgeführten Abschlussfeuerwerks (ca. 21:50 Uhr) betrieben. Frage 2: Inwieweit wurden in dem o.g. Zeitraum Übersichtsbildübertragungen und/oder Bild- und Videoaufnahmen gefertigt? Im Veranstaltungszeitraum erfolgte im Rahmen der ortsfesten Videoüberwachung ein verpixelter und verschlüsselter Mitschnitt der Aufnahmen, so dass Personen demnach automatisch durch die Verpixelung unkenntlich dargestellt und aufgenommen worden sind. Durch den mobilen Bildübertragungswagen erfolgten ausschließlich Übersichtsbildübertragungen zur Lenkung und Leitung des polizeilichen Einsatzes, ohne dass Personen aufgezeichnet oder identifiziert worden sind. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit waren die Bildübertragungen und/oder die Bild- und Videoaufnahmen mit Blick auf die jeweilige Rechtsgrundlage auf welcher Tatsachen gerechtfertigt oder im Einzelfall erforderlich? Die Videoaufnahmen im Rahmen der ortsfesten Videoüberwachung auf Grundlage des § 33 SächsDSG waren zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich. Durch diese sollte ein effektives Crowd Management (Besucherlenkung) zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit, das Eigentum, Leib und Leben der Besucher sowie zum Schutz der städtischen Gebäude gewährleistet werden. Hierzu ist im Einzelnen zu bemerken: Im Jahr 2017 gab es in Beziehung zu den vorherigen Stadtfesten neue Sachverhalte, die zu berücksichtigen waren. Durch die derzeitige Sanierung der Augustusbrücke wurden die Flächen des Stadtfestes, die bisher auf der Neustädter Elbseite platziert waren, auf die Elbwiesen beim Sächsischen Landtag und beim Hotel Maritim sowie auf das Volksfestgelände verlegt. Dazu kam es wegen der Baustelle auf der Augustusbrücke und dem Schloßplatz zu verschiedenen Engstellen. Ebenfalls wurden in diesem Jahr erstmalig Parkflächen im Messegelände zur Verfügung gestellt, was eine wesentliche Änderung von Besucherströmen nach sich zog, so dass insbesondere bei Überfüllung von Bereichen eine angemessene Besucherlenkung möglich sein musste. Der Veranstaltungsleiter musste demnach, aber auch wegen der allgemein hohen Gefährdungslage , jederzeit den bestmöglichen Überblick über die Veranstaltung besitzen, um gegebenenfalls Entscheidungen treffen zu können. Die erforderlichen Informationen erhielt er nicht nur von Mitarbeitern des Veranstalters und vom Sicherheitsdienst vor Ort sondern gerade auch durch die Videoüberwachung. Diese ermöglichte dem Einsatzstab außerdem durch den erhöhten Blickwinkel ein koordiniertes Heranführen von Rettungs- und Sicherheitskräften. Um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten, wurden Kameratürme eingesetzt . Die beobachteten Bereiche wurden mit Hinweisschildern mit der Aufschrift „Zu Ihrer Sicherheit wird dieser Bereich videoüberwacht" kenntlich gemacht. Die Besucher wurden im Vorfeld der Veranstaltung über mehrere Kommunikationswege, wie z. B. der Internetseite „dresdner-stadtfest.com", auf die Kameraüberwachung und die für die Überwachung verantwortliche Stelle hingewiesen. Die Bildübertragung durch den mobilen Übertragungswagen auf der Grundlage des § 37 Abs. la SächsPolG diente der Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes. Im Ergebnis der umfassenden Lagebeurteilung, insbesondere aufgrund der Größe der Veranstaltung und wegen des hohen Besucheraufkommens, war der Einsatz die Bildübertragung für die Einsatzführung der Polizeidirektion Dresden erforderlich. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Inwiefern wurden die o.g. Bild- und Videoaufnahmen a) (wohin) übertragen, b) (von wem und wie lange) gespeichert, c) (von wem mit welchem Ergebnis) ausgewertet und d) zwischenzeitlich gelöscht? Die Bildübertragung durch den mobilen Übertragungswagen erfolgte in den operativen Führungspunkt, der sich in der Mobilen Polizeiwache befand. Aufzeichnungen wurden nicht gefertigt. Zu a) Die im Rahmen der ortsfesten Videoüberwachung erhobenen Daten wurden dem Einsatzstab der Veranstaltungsleitung in einen separaten, verschließbaren und zugangsbeschränkten Container als Sitz des Videooperators übertragen. Zu b) Die Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen der ortsfesten Videoüberwachung wurden von einem privatrechtlichen Unternehmen gefertigt und werden spätestens nach zwei Monaten entsprechend § 33 Abs. 4 SächsDSG gelöscht. Zu c) Der Veranstaltungsleiter hat zur Lenkung der Besucherströme während der Veranstaltung die im Rahmen der ortsfesten Videoüberwachung erhobenen Daten ausgewertet, um gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können. Sofern ein richterlicher Beschluss zwecks Erkennen und Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eingeht, werden die Daten entsprechend ausgewertet. Eine sonstige nachträgliche Auswertung durch das Sicherheitsunternehmen oder die Betreiberin des Stadtfestes erfolgt nicht. Zu d) Die Lisch ng der im Rahmen der ortsfesten Videoüberwachung erhobenen Daten erfolgt gemäß § 33 Abs. 4 SächsDSG spätestens nach zwei Monaten. , Mit freuridlichen Grüßen Märkus Ulbig \ \ AnlageAnlage Seite 4 von 4 Dresden 1: 1000 Auszug aus der digitalen Stadtkarte 1:500 8latt-Nr. : 1158.13/14 1158.23/24 1158.31/32 1158.41/42 Gemarkung: Altstadt I Bezugssysteme: Lage: R083 Höhe: NHN Herausgeber: Landeshauptstadt Dresden staatiscnes Vermessungsamt Plotdalum: 04.07.08 Verateituna unier Verwendezu elektroecher Systeme und Verbreituna nur nm effeereerenfelereeei.anreee. VkvtaMt9.9unsWellefCKW IU! emene.1110110«elINMEI aVeNte 0.21191. Hurstucksgrenzenzur tritnanme von male) nicnt geesnet 1 0 ev CANALETTO - Das Dresdner Stadtfest 18. - 20.08.2017 Theaterplatz A3 / 1:1000 Kameraturm überwachter Bereich 2612 5 zu Drs.-Nr. 6/10508 CANALETTO - Das Dresdner Stadtfest 2017 Volksfestgelände -Änderungen vorbehalten- Legende Kameraturm überwachter Bereich 0.2SCHRÖDER 0 1 rmA / 0 , • 0. 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Firrsticksgrenzen zur Entnahme vonMaßennicht qeei / Baustelle 2 644 10 CANALETTO - Das Dresdner Stadtfest 18. - 20.08.2017 Neumarkt A3 / 1:500 -Änderungen vorbehalten- Legende Kameraturm überwachter Bereich \\3 2 50 \ 1 \ PL 5 0 BPL 13P1_ LT 3254 2 0 0 ' 113.18 / F eumarkt 32 03\"\. 3255 11181 0 • W 0113.38 113.83 2548 113.35 0 10 0 113.20 C3 Hotel Anlage zu Drs-Nr. 6/10508 w_w 113.00 113.82 • w • 113.83 0 ie N i e 113.70 0 0113.68 0 113.50 0 113.36 PL - - -143-- 45 \ 7 SCHRÖDER CANALETM - Das Dresdner Stadtfest 19. - 21.08.2016 Schloßplatz I Hofkirche 1 Augustusstraße 1 Brühlsche Gasse I Chiaverigasse I Schräge zum Terrassenufer 1 Augustusbrücke Brückenkopf A3 / 1:1000 -Änderungen vorbehalten- KISCHRÖDER Legende 0 Kameraturm überwachter Bereich Altstädter Wache nme Tagra. 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