SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10511 Thema: Befreiungen vom Schulsport in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler waren in den letzten fünf Jahren aus gesundheitlichen Gründen für einen Zeitraum länger als vier Wochen vom Schulsport freigestellt? (Bitte auflisten nach Klassenstufen und nach Jahren aufschlüsseln!) Für die Befreiung vom Sportunterricht gemäß § 3 Absatz 2 Satz 3 der Schulbesuchsordnung vom 12. August 1994 (SächsGVBI. S. 1565), geändert durch Verordnung vom 4. Februar 2004 (SächsGVBI. S. 66), müssen Schüler eine Bescheinigung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes beibringen , wenn eine Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen den Zeitraum von vier Wochen überschreitet. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, für die von den Schuljahr sächsischen Gesundheitsämtern eine Kinder- und Jugend-ärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht (gemäß VwV Schulsport) ausgestellt wurde* 2011/2012 12.166 2012/2013 12.778 2013/2014 12.137 2014/2015 12.061 2015/2016 13.122 Eine Auflistung nach Klassenstufen ist nicht möglich, da durch den Kinderund Jugendärztlichen Dienst eine dahingehende statistische Erfassung nicht erfolgt. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/1 0/39 D