STAATS1V11N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10520 Thema: Asylbewerberunterkunft Radebeul Naundorf, Kötitzer Straße Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erfolgt die Abnahme durch die Feuerwehr über den Brandschutzstandard in der o. g. Asylbewerberunterkunft? Am 15. August 2017 gab es eine Vorab -Begehung durch einen Vertreter der örtlichen Feuerwehr, dessen Hinweise in die Konzipierung der flächendeckenden Brandmeldeanlage eingeflossen sind. Eine Endabnahme und Begehung mit Vertretern der Feuerwehr und der Polizei soll in der 43. Kalenderwoche 2017 erfolgen. Frage 2: Welche Brandschutzmaßnahmen stellen die Mindestanforderungen für Asylbewerberunterkünfte dar? Die Brandschutzmaßnahmen für Asylbewerberunterkünfte ergeben sich abhängig vom jeweiligen Objekt aus der Gesetzeslage, der Vertragslage sowie den Hinweisen und Vorgaben der einzubeziehenden Fachleute und Ämter. Im konkreten Fall der Gemeinschaftsunterkunft in Radebeul gliedert sich der Brandschutz in: a) baulicher Brandschutz: Dieser wird durch die gegenwärtigen Baumaßnahmen umgesetzt und findet seinen Ausdruck in den vorgeschriebenen F30 und F90 Wänden mit den notwendigen T30 bzw. T90 Türen, dem nichtbrennbaren Dach in Ausführung eines mit A1 -Mineralwolle gedämmten Flachdaches ohne zusätzliche Tragekonstruktion und der mit Al -Mineralwolle ausgeführten Dämmung der Außenwände. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/31/62 Dresden, 25. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN b) technischer Brandschutz: Dieser wird umgesetzt durch die flächendeckende Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Rettungsleitstelle, den Schlüsseltresor für die Feuerwehr und die Polizei, die normgerechte Ausstattung mit Feuerlöschern, die nachleuchtende Fluchtwegbeschilderung, die Ausstattung der Fluchttüren mit Panikschlössern, den Einsatz eines transpondergestützten Schließsystems und die Flucht- und Rettungswegebeschilderung auch in allen Bewohnerzimmern. c) organisatorischer Brandschutz: Dessen Umsetzung erfolgt durch den Einsatz von mindestens zwei Mitarbeitern rund um die Uhr, die Brandschutzordnungen Teil A, B und C (A und B auch in den jeweiligen Sprachen), planmäßige Schulungsmaßnahmen und Übungsmaßnahmen, die betrieblichen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer, und ständige Kontrollen nach Checklisten sowie vertragliche Wartungsmaßnahmen an der Technik. Frage 3: Wie ist die geplante Zimmeraufteilung bezugnehmend auf Wohnraum und Bürobzw . Beratungsräume in den jeweils kernsanierten bzw. nicht kernsanierten Teilen der o. g. Asylbewerberunterkunft aufgebaut? Die geplante Zimmeraufteilung bezugnehmend auf Wohnraum und Büro- bzw. Beratungsräume in den jeweils kernsanierten bzw. nicht kernsanierten Teilen der o.g. Asylbewerberunterkunft wird nachfolgend aufgelistet: EG: kernsaniert: sieben Gemeinschaftsschlafräume zwei Gemeinschaftsküchen ein Gemeinschaftsraum ein Gebetsraum zwei Sanitärbereiche ein Krankenzimmer mit Sanitär und Küche ein behindertengerechtes Zimmer mit Sanitär und Küche drei Büros nicht kernsaniert: ein Gemeinschaftsraum im Übrigen: Lager-, Waschmaschinen-, Elektro- und Heizungsräume 1. OG: kernsaniert: 15 Gemeinschaftsschlafräume fünf Gemeinschaftsküchen sechs Sanitärbereiche nicht kernsaniert: zehn Gemeinschaftsschlafräume eine Gemeinschaftsküche zwei Sanitärbereiche Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 2. OG: kernsaniert: nicht kernsaniert: 15 Gemeinschaftsschlafräume fünf Gemeinschaftsküchen sechs Sanitärbereiche zehn Gemeinschaftsschlafräume eine Gemeinschaftsküche zwei Sanitärbereiche Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Sanierungspläne und Maßnahmen der o. g. Unterkunft, insbesondere was die Einhaltung von bauordnungsrechtlichen Bestimmungen betrifft, und in wie fern steht sie hierzu im Austausch mit dem Landkreis Meißen und der Stadt Radebeul? Es ist bekannt, dass durch die Stadt Radebeul ein Bauantrags- und Genehmigungsverfahren gefordert und durch den Planer des Betreibers die geforderten Unterlagen eingereicht wurden; eine Baugenehmigung der Stadt Radebeul liegt vor. Weitere Kenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bis zum Datum des Brandes in der o. g. Asylbewerberunterkunft oder von dieser ausgehend begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Art, Anzahl, beteiligte Personen und [Ermittlungs-] Ergebnisse) Ordnungswidrigkeiten werden nur zwei Jahre gespeichert. Insofern liegen für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. August 2015 keine Erkenntnisse zu Ordnungswidrigkeiten vor. Im Zeitraum 1. September 2015 bis 2. März 2016 wurden keine Ordnungswidrigkeiten registriert. Art (Straftatenobergruppen) der Straftaten in den Jahren 2014 bis 2016 Anzahl Straftaten gegen das Leben 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 21 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 6 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 3 Vermögens- und Fälschungsdelikte 5 sonstige Straftaten des StGB 18 Strafrechtliche Nebengesetze 4 Verkersdelikte 1 BeeintMewordene beteiligte Personen waren Asylbewerber und Mitarbeiter der Unterkffift ,ica. 73 % der Straftaten wurden aufgeklärt. nt Mit ireupdlichen Grüßen V Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-09-26T08:37:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes