STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ SÂCHSISCHES STPÁTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Garsten Hütter, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6110521 Thema: Erneute Ermittlungen gegen Dresdner ,,Mission Lifeline e.V.t' Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,ln den Antworten auf die Kleinen Anfragen 9985 und 10086 wurde von Seiten der Staatsregierung mitgeteilt, dass gegen zwei Mitglieder des Vereins ,,Mission Lifeline e.V." ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Einschleusens von Ausländern geführt und mit Verfügung vom 3. Juli 2017 gemäß S f 70 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Begründet wurde dies damit, dass: ,,der Verein ,,Mission Lifeline e. V." noch kein Schiff erworben hatte und - mangels weiterer tatsächlicher Erkenntnisse im Sinne der Erfüllung des geseElichen Tatbestands - davon ausgegangen wurde, dass ein unmittelbares AnseEen zum Versuch (S 96 Abs. 3 Aufenth G i. V. m. S 22 SIGB) noch nicht vorlag". Auf seiner lnternetseite hat ,,Mission Lifeline e.V." am 16.08.2017 folgenden Beitrag veröffentlicht: ,,Endlich ist es soweit, MISSION LIFELINE hat ein Schiff gekauft und wird mit eigenen Missionen im September starten. Letrte Wartungsarbeiten werden gerade in Malta abgeschlossen, die Vorbereitungen für den ersten EinsaE laufen auf Hochtouren. An dieser Stelle sei Sea-Watch e.V. für die reibungslose Kaufabwicklung gedankt - MISSION LIFELINE übernimmt ab September die "Sea-Watch 2", die dann als "LIFELINE" im Mittelmeer kreuzt. Der größte Dank geht natürlich an alle Spender und Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2579/1 7 Dresden, /¿lseptember zolt Hausanschrlft: Sächslsches Staatsminlsterium der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost ûber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fUr elektron¡sch signi€rte sow¡e fúr verschltisseltê el€ktronische Dokumenlê nur übêr das ElêKron¡sche Gerichts- und Verwaltungspostfach; nåhêre lnformationen untêr M.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Spenderinnen, d¡e es mögl¡ch machen, dass Menschenleben im Mittelmeer gerettet werden. Axel Steier dazu: "TroE der zunehmenden Kriminalisierung von privaten Seenotrettungs-Organisationen durch die Europäische Union und ihrer Staats- und Regierungschefs und die immer skrupelloser auftretende libysche Küstenwache, lassen wir uns nicht von der Pflicht abbringen, Menschenrechte und internationales Seerecht im Mittelmeer zu verteidigen. Gerade in Zeiten, in denen Schiffe wie die luventa beschlagnahmt werden und MSF durch die herrschenden Umstände dazu gealungen wird, ihre EinsäEe zu pausieren, ist es umso wichtiger, ein Zeichen zu setzen und weitere Rettungs-Kapazitäten durch ein zusäEliches Schiff zur Verfügung zu stellen." Vller die kommenden EinsäEe unterstüEen möchte, kann dies schon mit einem kleinen Beitrag tun, beispielsweise durch die Finanzierung einer Rettungsweste - davon werden 1000 Stück an Bord benötigt." Unterhalb des Beitrages ist ein Foto von einem Schiff zu sehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wird aufgrund der neuen Tatsachen, insbesondere vor dem Hintergrund des nunmehr abgeschlossenen Kaufes eines Rettungsschiffes, erneut ein Ermittlungsverfahren gegen ,,Mission Lifeline e.V." geführt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Beabsichtigt die Staatsregierung ,,Mission Lifeline e.V." bzw. die dort verantwortlichen Personen wegen der o. g. Veröffentlichung bzw. Zielstellungen darüber hinaus strafrechtlich oder zivilrechtlich verfolgen zu lassen und aufzufordern, die Verbreitung entsprechender o.g. lnhalte im lnternet und in sonstiger Form zu unterlassen ? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUST'IZ Freistaat SACHSEN GE-Nûrl w Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2 Es wurde von Amts wegen weder das am 3. Juli 2017 eingestellte Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen, noch wurde e¡n neues Verfahren eingeleitet, da nach derzeitigem Stand keine zureichenden Anhaltspunkte für (weitere) strafrechtliche Ermittlungen vorliegen . Festzuhalten ist zunächst, dass das Schiff des ,,Mission Lifeline e.V." nach dessen lnternetauftritt noch nicht abgelegt hat (Stand: 5. September 2017). Die,,Seenotrettung im Mittelmeef' wäre zudem nur dann strafbar, wenn die geplanten Seenotrettungen ohne Einhaltung des Seerechts und ohne Beachtung der Regelungen der zuständigen Behörden (Grenzschutz, Frontex und dem Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC)) oder unter Zusammenarbeit mit Schleusern erfolgen würden. Dafür gibt es bezüglich der Verantwortlichen des Vereins ,,Mission Lifeline e.V." aber weiterhin keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte. Da nach derzeitigem Stand keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Verantwortlichen des Vereins ,,Mission Lifeline e.V." vorliegen, sind auch keine weiteren Maßnahmen im Sinne der Frage 2 beabsichtigt. Frage 3: Beabsichtigt die Staatsregierung das von ,,Mission Lifeline e.V." erworbene Schiff, das demnächst als "LIFELINE" im lllittelmeer kreuzen soll, beschlagnahmen zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Beabsichtigt die Staatsregierung die von ,,Mission Lifeline e.V." gesammelten Spendengelder und sonstigen Vermögenswerte beschlagnahmen und das Konto von ,,Mission Lifeline e.V." sperren zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Zusammenfassende Antwort zu den Frage 3 und 4: Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Seitens der Staatsregierung ist weder eine Beschlagnahme des Schiffes noch eine Beschlagnahme der Vermögenswerte des Vereins ,,Mission Lifeline e.V." beabsichtigt. Strafprozessuale Maßnahmen, insbesondere nach den $ 94, S 111b und S443 Strafprozessordnung (StPO), erfordern stets zumindest das Vorliegen eines Anfangsverdachtes. Dies ist hier dezeit nicht der Fall. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird insoweit verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-09-19T16:24:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes