STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10527 Thema: Koranexegese des Pressesprechers der Leipziger Polizeidirektion Andreas Loepki — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange zu Drs. 6/10238 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zu Drs. 6/10238 ist zu lesen: ,Der Polizeidirektion Leipzig liegen die Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen über die Koranexegese der Sure 4, Vers 34, und das daraus im Islam zum Teil abgeleitete Züchtigungsrecht des Ehemannes vor. Insofern wird beispielhaft auf die Internetseite https://de.wiki pedia.org/wikiYSure_4:34 und die dort aufgeführten Belege und Literaturhinweise verwiesen.' In der Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage zu Drs. 6/1 01 70 ist im Auszug der Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2017 — ,Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34' — zu lesen: ,... wendet ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräumt"' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Züchtigungsrecht räumt der Koran nach Kenntnis der Polizeidirektion Leipzig dem muslimischen Ehemann ein? Die Einschätzung der Polizeidirektion Leipzig ergibt sich aus der vom Fragesteller zitierten Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig. Eine weitergehende Bewertung der damit verbundenen religiösen Fragen hat die Polizeidirektion Leipzig nicht vorgenommen. Zur Vornahme einer solchen Bewertung ist die Staatsregierung im Rahmen parlamentarischer Anfragen auch nicht verpflichtet. Freistaat SAC-EISEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/30/132 Dresden, 26. September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 vvww.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Warum wurde in der Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2017 der Begriff „wa-dribü-hunna" aus der Koran-Sure 4:34 mit der Übersetzung „schla en" und nicht mit der Übersetzung „sich von der Frau entfernen" übernommi n (vgj. Wikipedia-Beitrag nach Drs. 6/10238, Anlage 2, Seiten 2 und 3)? In del zitiArten Presseinformation der Polizeidirektion Leipzig wurde keine wörtliche Überfietz4ing einzelner Koranbegriffe vorgenommen. Mit f euldlichen Grüßen Ma kus Ulbig \ Seite 2 von 2 2017-09-26T16:25:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes