SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postlach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10529 Thema: Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen vier Jahren eine DaZ-Kiasse besucht haben, haben später eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten? (Bitte nach SBA- Regionalstellen aufschlüsseln!) Daten zu erteilten Bildungsempfehlungen für die Schulart Gymnasium der Schülerinnen und Schülern, welche in den vergangenen vier Jahren eine Dal-Klasse besucht haben, liegen der Staatsregierung nicht vor. Summendaten über den Besuch einer Dal-Klasse und über erteilte Bildungsempfehlungen pro Schule sind vorhanden, es besteht aber kein Zusammenhang zwischen diesen Einzeldaten. Für die Erhebung von Schülerindividualdaten in Form einer Zusammenführung von Einzeldaten der Schulstatistiken oder von Einzelangaben mit anderen Angaben zum Zwecke der Herstellung eines Personenbezuges im Rahmen der sächsischen Schulstatistik gibt es keine konkrete Rechtsgrundlage und deshalb auch keine Möglichkeit im Auswertungssystem. Die Beantwortung der Frage würde eine Abfrage über die Schulen bei den Eltern voraussetzen. Daher kann das Kriterium nur auf der Basis einer Einwilligung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 SächsDSG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 SächsDSG erhoben werden. Dies bedeutet, dass eine Einwilligung der Schüler bzw. der Eltern gemäß § 4 Abs. 3 und 4 SächsDSG einzuholen wäre und im Anschluss daran alle Schüler bzw. deren Eltern in den 4. Klassen der Grundschulen befragt werden müssten. Dafür müsste- unter Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme- eine Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/10/43 Dresden,.(l . September 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Einwilligungserklärung schriftlich vorformuliert werden, die genau bezeichnen muss, welche Daten von wem zu welchem Zweck erhoben werden und an wen diese Daten weitergeleitet werden. Die Formulierung einer Einwilligungserklärung sowie eines Fragebogens zur Ermittlung der notwendigen Informationen würde einen Gesamtaufwand von ca. einer Stunde verursachen. Anschließend müssen diese Unterlagen an alle Schüler der ehemaligen 4. Klassen an der Grundschule in den letzten vier Schuljahren verschickt werden. ln den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 lernten rund 122.750 Schüler in den 4. Klassen der Grundschulen , so dass 122.750 Einwilligungserklärungen/Fragebögen an Schüler bzw. deren Eitern verteilt werden müssten. Für Weiterleitung der relevanten Unterlagen an die Sächsische Bildungsagentur (SBA) bzw. die Schulen, die VervielfältigunQ und Verteilung an die Schüler käme ein weiterer zeitlicher Aufwand hinzu, der an dieser Stelle nicht seriös geschätzt werden kann . Aus Gründen der Datensparsamkeit sollte der Personenkreis, der von den Einzelmeldungen Kenntnis erlangt, so klein wie erforderlich gehalten werden . Die Rücksendung der Fragebögen sollte daher an die Grundschulen erfolgen, welche eine erste Auswertung vornehmen und die Daten anschließend anonym an die zuständigen Regionalstellen der SBA weiterleiten könnten. Dort müsste eine Zusammenfassung erfolgen, die abschließend an das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) versandt wird. Für die Auswertung der Fragebögen an den Schulen und die statistische Erfassung werden fünf Minuten je Fragebogen veranschlagt. Dies wäre bei rund 122.750 Schülern ein Zeitaufwand von 10.229 Stunden. Für eine kurze Zusammenfassung durch die jeweilige Schule mit Übersendung an die zuständige Regionalstelle der SBA müssten nochmals rund 20 Minuten eingeplant werden. Es gibt aktuell 829 Grundschulen in Sachsen , so dass sich ein Zeitaufwand von 276 Stunden ergibt. Die 829 Meldungen der Schulen müssten dann in der jeweiligen Regionalstelle der SBA zusammengefasst und an das SMK weitergeleitet werden. Hierfür sind geschätzt 69 Stunden Ue Schule fünf Minuten x Anzahl Schulen/60 Minuten je Stunde) erforderlich. Es ergibt sich somit ein Gesamtaufwand von 10.575 Stunden (entspricht rund 264 Arbeitswochen eines Bearbeiters bei einer 40-Stunden-Woche) für die Erfassung und Auswertung der Kriterien "Schüler einer Dal-Klasse und Bildungsempfehlung für das Gymnasium" bei Schülern in der 4. Klassenstufe der Grundschule bzw. deren Eitern. Hinzu kommt, dass freiwillige Erhebungen oftmals zu einem statistisch nicht belastbaren und damit nur eingeschränkt verwendbaren Ergebnis führen . Die Staatsregierung kommt daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ohne unvertretbare Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Schulbehörden nicht zu leisten ist. Sie sieht daher von einer Beantwortung ab. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Frage 2: Wie viele Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen vier Jahren eine DaZ-Kiasse besucht haben, besuchen ein Gymnasium? (Bitte nach SBA- Regionalstellen aufschlüsseln!) ln Analogie zu Frage 1 müssten auch hier alle Schüler der Klassenstufe 5 an sächsischen Gymnasien der letzten vier Schuljahre befragt werden. Bezüglich des Aufwandes wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen , so dass auch hier angesichts der fehlenden Rechtsgrundlage, des unverhältnismäßig hohen Aufwandes sowie des nur eingeschränkt nutzbaren Ergebnisses von einer diesbezüglichen Datenerhebung abgesehen wird . Auf Grundlage vorhandener Daten ist in der Anlage eine Übersicht derjenigen Schülerinnen und Schüler zusammengestellt, welche in den vergangenen vier Schuljahren die 5. Klasse eines öffentlichen Gymnasiums besuchten und sich zu Beginn des Schuljahres in der 3. Etappe DaZ befanden. Diese Schüler können zuvor eine Dal-Klasse besucht haben, müssen es aber nicht zwingend. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/10529 Schüler in der 3. Etappe DAZ in der Klassenstufe 5 an Gymnasien Schuljahr2016/2017 Regionalstelle der SBA Anzahl Schüler in DAZ-3 Bautzen 51 Chemnitz 71 Dresden 106 Leipzig 260 Zwickau 74 Gesamt 562 Schuljahr 2015/2016 Regionalstelle der SBA Anzahl Schüler in DAZ-3 Bautzen 36 Chemnitz 51 Dresden 134 Leipzig 209 Zwickau 68 Gesamt 498 Schuljahr 2014/2015 Regionalstelle der SBA Anzahl Schüler in DAZ-3 Bautzen 26 Chemnitz 49 Dresden 101 Leipzig 199 Zwickau 66 Gesamt 441 Schuljahr2013/2014 Regionalstelle der SBA Anzahl Schüler in DAZ-3 Bautzen 17 Chemnitz 23 Dresden 62 Leipzig 58 Zwickau 27 Gesamt 187 Quelle: SaxSVS mit Stand zum jeweiligen 2. Stichtag Seite 1 von 1 2017-09-26T08:42:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes