SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10531 Thema: Schadstoffe in der Grundschule Seiften Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 29.07.2017 und 11.08.2017 berichtete die Freie Presse im Lokalteil Erzgebirge, dass von Seiten einiger Eltern, deren Kinder die Grundschule in Seiften besuchen , gegen den Bürgermeister der Gemeinde Martin Wittig Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet und gegen ihn wohl auch gegen Vertreter der Leitung der Grundschule Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben worden ist. (https://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/ZSCHOPAU/Eitern -werfen-Buergermeister-fahrlässige-Koerperverletzung-vor). Die Vorwürfe gegen dahin, dass Schülerinnen und Schüler der Seiffener Grundschule seit Jahren, namentlich seit im Jahr 2010 stattgefundenen Sanierungsmaßnahmen über Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen , tränende Augen und dergleichen klagen. Drei in Auftrag gegebene Gutachten der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) aus dem Jahr 2014 und eines Baubiologen aus den Jahren 2015 und 2016 seien zu dem Ergebnis gelangt, dass Phenol, 2-Ethyl-1-hexanal, Benzaldehyd, Benzylalkohol sowie Weichmacher in erhöhten und auffälligen Konzentrationen in den betroffenen Räumlichkeiten vorkommen. Obgleich sowohl die LUA, als auch der baubiologische Gutachter eine kurzfristige Beseitigung der Schadstoffursachen anmahnten, seien entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Schadstoffbelastung erst in den letzten Monaten in Angriff genommen worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Von wem und aus welchen Gründen wurden die im besagten Beitrag der "Freien Presse" in Bezug genommenen drei Gutachten in Auftrag gegeben und zu welchem wesentlichen Ergebnis betreffs der Schadstoffbelastungen kamen die Gutachten jeweils? Der öffentliche Gesundheitsdienst des Landratsamtes des Erzgebirgskreises hat im November 2014 ein Gutachten zur Überprüfung der Raumluft bei der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Seite 1 von 4 SSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/10/44 Dresden .~ . September 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden WWoN.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS lj SACHsEN Sachsen (LUA) erbeten. Die vorangegangene Information über bestehende Geruchsprobleme und gesundheitliche Beschwerden erfolgte nach Auskunft des Landratsamtes Erzgebirgskreis durch den Bürgermeister der Gemeinde Seiffen, im Oktober 2014. Festgestellt wurden Richtwert-I-Überschreitungen für 2-Ethyi-1-Hexanol und Phenol. Die Schulleiterin nahm am 04.05.2016 an einer Elternversammlung teil, in der der Bürgermeister der Gemeinde Seiffen über ein anderes, von einem Baubiologen erstelltes Gutachten informierte. Dieses Gutachten liegt weder der Schulleiterin noch der Sächsischen Bildungsagentur schriftlich vor. Frage 2: Wann erlangten der Bürgermeister der Gemeinde als Schulträger, Martin Wittig, die Schulleitung, namentlich die Direktorin der Grundschule Frau Ihle sowie das zuständige Schulamt und die zuständige Regionalstelle Chemnitz der sächsischen Bildungsagentur Kenntnis von den durch die Gutachter festgestellten erhöhten und auffälligen Schadstoffkonzentrationen und den empfohlenen Gegenmaßnahmen? Nach Auskunft des Landratsamtes Erzgebirgskreis sind Empfehlungen des Gutachtens der LUA unverzüglich der Gemeinde Seiffen übermittelt worden. Die Leiterin der Grundschule erhielt am 05.12.2014 das Gutachten der LUA zur Kenntnis. Die Regionalstelle Chemnitz der Sächsischen Bildungsagentur (SBAC) wurde über das Gutachten mündlich informiert. Ein weiteres "zuständiges Schulamt" existiert nicht. Das Gutachten der LUA wurde der SBAC bei einer Vorortbegehung am 02.08.2017 übergeben . Frage 3: Welche Maßnahmen wurden seitens der Gemeinde als Schulträger bzw. durch die zuständigen Schulbehörden nach Kenntnisnahme vom Gutachtensergebnis respektive dem gutachterlieh aufgezeigten Handlungsbedarf unternommen , um innerhalb der durch die Gutachten angeratenen Zeiträume die Ursachen der zu gesundheitlichen Belastungen für Schülerinnen und Schüler, für Lehrinnen und Lehrer führenden Schadstoffbelastungen zu beseitigen und wie erklärt sich, dass die erforderlichen Maßnahmen erst jetzt folgen? Zur regulären Hygienebegehung durch die Inspektorin des Landkreisesam 29.04.2014 wurde über einen Geruch im Keller des Schulgebäudes gesprochen. Die Inspektorin händigte der Schulleiterin ein Merkblatt zum stringenten Lüftungsverhalten aus. Bereits Anfang Mai wurden die Lehrer der Einrichtung in einer Besprechung darüber informiert und belehrt. Weiterhin erging die Anweisung, dass die Frühaufsicht täglich vor Beginn des Unterrichts mindestens je ein Fenster in allen Unterrichtsräumen zu öffnen habe. Nach den Sommerferien 2014, während derer die Räume nicht benutzt und wenig gelüftet wurden, war der unangenehme Geruch in den Kellerräumen und im Dachgeschoss stärker als vorher bemerkbar. Die Schulleiterin informierte am 02.09.2014 den Schulträger der Grundschule Seiffen. Es wurde vereinbart, dass die Schulleiterin bei der Hygieneinspektion im Landratsamt des Erzgebirgskreises eine weitere Begehung beantragt. Daraufhin wandte sich die Schulleiterin an die Hygieneinspektion im Landratsamt des Erzgebirgskreises, die am 29.10.2014 eine nichtturnusgemäße Begehung durchführte. Nach der Begehung wurde durch das Landratsamt des Erzgebirgskreises eine Untersuchung durch die LUA beantragt. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Die Inspektorin gab bei der Begehung erneut ausführliche Hinweise zum Lüftungsverhalten . Auch die Schulleiterin belehrte wiederum während einer Besprechung das Lehrerkollegium. Bei den Räumen, die von der Geruchsbelästigung betroffen sind , handelt es sich um drei Räume im Keller und um Räume im Dachgeschoss. Auf Grund eines Amtshilfeersuchens des Landratsamts vom 03.11 .2014 nahm die LUA eine Messung der lnnenraumbelastung vor. Es wurde am 17.11 .2014 sowohl im Keller als auch im Dachgeschoss jeweils ein Raum untersucht. Im Gutachten der LUA vom 28.11 .2014 wird ausgeführt, dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung bei Überschreitung des Richtwertes I nicht zu erwarten ist. Bei Überschreitung des Richtwertes II besteht Handlungsbedarf. Insbesondere kann bei Daueraufenthalt für empfindliche Personen eine gesundheitliche Gefährdung entstehen . Auch im Bereich zwischen Richtwert I und II kann aus Vorsorgegründen Handlungsbedarf bestehen, wenn keine Verbesserung der Raumluftsituation z. B. durch intensives Lüften erreicht werden kann . Nach den Messergebnissen des LUA wurde der Richtwert I überschritten, der Richtwert II jedoch nicht. Die LUA stellte dar, dass aufgrund der deutlichen Überschreitung des Richtwertes I für Phenol und 2-Ethyl-1-hexanol die uneingeschränkte Nutzung der Räume nicht mehr zu empfehlen ist. Falls ein Ausweichen bis zur endgültigen Klärung und Besserung nicht möglich sei, wurde empfohlen, das bereits eingeführte stringente Lüftungsregime unbedingt fortzusetzen . Dadurch sollte vorübergehend eine akzeptable Innenraumluftqualität während der Nutzung der Räume erreicht werden. Diese Empfehlung sollte aber nur als vorübergehender Kompromiss für eine Zeit von maximal sechs Monaten angesehen werden, bis die Maßnahmen zur Quellensuche und -beseitigung greifen. Die Schulleiterin setzte sich im Januar 2015 erneut mit dem Schulträger, der Gemeinde Seiffen, in Verbindung . Es wurde entschieden, seitens des Schulträgers weitere Untersuchungen zu initiieren. Damit sollte die genaue Ursache der Geruchsbelastungen herausgefunden werden, um im Anschuss prüfen zu können, wie die Emissionsquelle beseitigt werden kann. Das Kellergeschoss und das Dachgeschoss wurden in der Folge durch einen Bausachverständigen begutachtet. Es wurden Kernbohrungen und Geruchsproben veranlasst. Bei den von der Geruchsbelästigung betroffenen Schulräumen handelt es sich um Fachunterrichtsräume für Werken und Kunst und nicht um Klassenräume. Da sich der Geruch in den Sommerferien 2016 weiter verstärkt hatte, weil die Räume in dieser Zeit nicht genutzt und auch nicht gelüftet wurden, entschied die Schulleiterin, die bislang nur geringe Nutzung des Werkraumes ganz zu untersagen und sperrte diesen am 01.08.2016. Die SBAC hat aufgrund dessen der Schule mehr Unterrichtsstunden für die damit einhergehende zusätzliche Gruppenteilung für den Werkunterricht zur Verfügung gestellt. Am 22.08.2016 fand auf Initiative der Schulleiterin eine nochmalige Begehung durch die Inspektorin des Landratsamts Erzgebirgskreis statt. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS lj SACHsEN Am 15.03.2017 sperrte die Schulleiterin auch den Kunstraum. Der GTA-Raum im Dachgeschoss wurde seit Mitte 2015 nicht mehr genutzt. Die Schulleiterin informierte Eltern und Lehrer entsprechend ihrem Kenntnisstand . Sie nahm an der Elternversammlung am 04.05.2016 teil, in der der Bürgermeister über die weiteren Geruchsproben, die Kernbohrungen und das vom Baubiologen erstellte Gutachten informierte. Außerdem war der Schulträger zu Dienstberatungen und Schulkonferenzen geladen. Auch an der Bauanlaufbesprechung und an weiteren Bauberatungen nahm die Schulleiterin teil. ln den betroffenen Räumen im Kellergeschoss und im Dachgeschoss wurde der Fußboden bis auf die Grund- bzw. Deckenplatte entfernt. Aus bautechnischen Gründen verzögert sich aktuell der ursprüngliche Bauablaufplan. Der aufgebrachte Estrich trocknet ohne chemische Zusätze und daher länger als üblich. Die Baumaßnahmen werden nach gegenwärtigem Stand je nach Raum Ende Oktober 2017 bis Dezember 2017 abgeschlossen sein. Die SBAC strebt aufgrund der Vorortbegehung vom 02.08.2017 an, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen eine erneute Schadstoffmessung in allen Räumen der Schule durch einen Baubiologen stattfindet. Danach soll ein Elternabend für alle Klassen durchgeführt werden. Frage 4: Welchen Stand hat die Bearbeitung der Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, die nach dem Pressebeitrag seitens der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz bestätigt wurde bzw. ein ggf. bereits laufendes Ermittlungsverfahren ? Die angesprochenen Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen wurden am 06.07.2017 bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz erstattet. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren ist noch anhängig . Mit Verfügung vom 12.07.2017 wurde die Ermittlungsakte zur Durchführung der Ermittlungen an die Polizeidirektion Chemnitz übergeben. Die Ermittlungen durch die Polizeidirektion Chemnitz sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Bei welchen Behörden sind wegen des gegenständlichen Sachverhaltes Dienstaufsichtsbeschwerden von Eltern der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Seiften anhängig und welchen Bearbeitungsstand welches Bearbeitungsergebnis haben diese jeweils? Es ist am 11.07.2017 eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Landratsamt des Erzgebirgskreises erhoben worden. Das Landratsamt prüft den Sachverhalt. Eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerdedatiert vom 16.08.2017 und wird in der SBAC bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2017-09-26T08:41:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes