STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWEUI UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10533 Thema: Förderzeiträume und Umsetzungsfristen beim Sächsischen I nvestitionskraftstärkungsgesetz (Sächsl nvStärkG) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das Finanzpaket ,,Brücken in die Zukunft" ist in alei getrennte Budgets aufgeteilt(,,Budget ,,Land / Bund"). Beim ,,Budget Bund" besteht die Vorgabe, dass die Projekte bis Ende 2018 abgenommen sein müssen. Für Pro-jekte aus dem ,,Budget Sachsen" besteht bis Ende 2020 Zeit für die Umsetzung. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG) vom 21.11.2016 den Förderzeitraum und die Umsetzungsfristen um jeweils zwei Jahre, d.h. bis zum 3l .12.2020 verlängert . Die Durchftihrung des KlnvFG obliegt den Bundesländern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Liegen der Staatsregierung Problemanzeigen von Maßnahmeträgern vor, die beinhalten, dass bewilligte Baumaßnahmen im ,,Budget Bund" nicht fristgerecht umgesetzt werden können, oder es zu Bauverzögerungen kommt bzw. kommen wird? Der Staatsregierung liegen derartige Anzeigen nicht vor # FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 29. August 201 7 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t1t1016 Dresden, ll,0?.l,Or(l s¡mut+ o)o C\¡ (f)(Ð t* M&lÞiùÉlM Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden wwrrv.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erts sowie für verschlüsselte elektronische DokumêntêSeite 1 von 2 STAATSI\¡INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENlÐ Frage 2: Wird die Staatsregierung im lnteresse von Sachsens Kommunen die vom Bund bereits eingerichtete Verlängerung des Förderzeitraumes und der Umsetzungsfrist im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderu ngsgesetzes auch auf das,,Budget Bu nd" ü bertragen und die bewilligten Umsetzungszeiträume entsprechend verlängern? (Wenn nein, bitte begründen.) Die Fristen für den Förderzeitraum sind in $ 5 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz(KlnvFG) geregelt. Ðer Zeitpunkt bis wann lnvestitionsvorhaben vollständig abgenommen sein müssen, ergibt sich aus $ 5 Absatz 1 Satz 3 KlnvFG. Der Bundesgesetzgeber hat die dort genannten Fristen mit Wirkung vom 25. November 2016 geändert. Diese Anderung kann im Freistaat Sachsen jedoch nur Wirkung entfalten, wenn das Sächsische lnvestitionskraftstärkungsgesetz (SächslnvStärkG) entsprechend durch den Sächsischen Landtag geändert wird. Gegenwärtig sieht $ 4 Absatz 1 Nummer 4 SächslnvStärkG vor, dass die geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2018 vollständig abgenommen worden sein müssen. Die Staatsregierung ist an die geltende Rechtslage gebunden. Bei einer eventuell später vorgesehenen Gesetzesänderung kann dies geprüft werden. Frage 3: Wenn die Staatsregierung die Übertragung der verlängerten Umsetzungsfrist vom Bund auf Sachsen nicht ermöglicht, wie stellt die Staatsregierung dann sicher, dass die vom Bund den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich investiert werden können und nicht im Bundesfonds liegen bleiben? ln $ 2 Absatz 1 Satz 1 SächslnvStärkG ist geregelt, dass die Mittel des KlnvFG, die das Budget ,,Bund" bilden, um einen zusätzlichen Betrag von 15.600.000 Euro aus den Mitteln nach $ 1 Satz 2 Nummer 2 SächslnvStärkG ergänzt werden. Entsprechend der Begründung zum SächslnvStärkG soll mit diesem Betrag sichergestellt werden, dass die Bundesmittel auch bei Verzögerung oder Wegfall einzelner Maßnahmen vollständig und zweckentsprechend abgenommen werden. Frage 4: ln welcher Höhe hat die Staatsregierung bis jetzt Mittel aus dem Komm u nal i nvestitionsförderu ngsfonds abgerufen? Bisher wurden aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds 3.440.118,40 Euro abgerufen. ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-09-22T11:24:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes